Was ist Probearbeiten?
Das Probearbeiten ist ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis. Es bezeichnet den Zeitraum, in dem potenzielle Mitarbeitende in ein Unternehmen hineinschnuppern, um das Team kennenzulernen und sich einen besseren Eindruck von der Arbeitsatmosphäre und den Anforderungen an die Stelle verschaffen zu können. Im Umkehrschluss können sich die zukünftigen Kollegen ein umfangreiches Bild vom Bewerber machen und testen, ob die Chemie stimmt.
Bewerber dürfen während dieser Zeit kleinere Arbeiten erledigen, aber nicht wie reguläre Mitarbeitende in den Arbeitsprozess eingebunden werden. Denn wie bereits oben erwähnt: Probearbeiten ist ein Einfühlungs- und kein Arbeitsverhältnis.
Was ist der Unterschied zwischen Probearbeit und Probezeit?
Während Probearbeiten und Probezeit auf den ersten Blick ähnlich erscheinen mögen, gibt es wesentliche Unterschiede zwischen diesen beiden Konzepten:
Probearbeiten:
- Dauer: Probearbeiten dauert in der Regel nur wenige Stunden bis maximal ein paar Tage.
- Zweck: Es dient dazu, dass der Bewerber das Unternehmen, das Team und die Arbeitsabläufe kennenlernt und der Arbeitgeber die Eignung des potenziellen Neuzugangs besser einschätzen kann.
- Tätigkeiten: Der Bewerber darf nur kleinere Aufgaben erledigen bzw. „mitlaufen“ – er ist keine kostenlose Arbeitskraft und darf auch nicht so eingebunden werden.
- Rechtslage: Da der Bewerber nicht fest in das Unternehmen eingebunden ist, sind die rechtlichen Anforderungen gering. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Unternehmen die Rahmenbedingungen schriftlich festhalten. So ist sichergestellt, dass sich das Probearbeiten klar von einem regulären Arbeitsverhältnis abgrenzt.
Probezeit:
- Dauer: Die Probezeit ist ein fester Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und dauert in der Regel zwischen drei und sechs Monaten. Abweichende Regelungen sind durch einen Tarifvertrag möglich. Bei Berufsausbildungen gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Probezeit von einem bis zu vier Monaten.
- Zweck: Sie bietet beiden Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – die Möglichkeit, die Zusammenarbeit im Unternehmen zu testen und zu entscheiden, ob das Arbeitsverhältnis dauerhaft fortgeführt werden soll.
- Tätigkeiten: Während der Probezeit arbeitet der Mitarbeiter vollumfänglich mit und übernimmt alle Aufgaben, die mit der Stelle verbunden sind.
- Rechtslage: Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag geregelt sein, sonst ist das Arbeitsverhältnis ohne Probezeit geschlossen. Laut Gesetz müssen Arbeitgeber keine Probezeit „voranstellen“, es sei denn, es handelt sich um eine Berufsausbildung. Während der Probezeit gelten erleichterte Kündigungsbedingungen, die es beiden Parteien ermöglichen, das Arbeitsverhältnis kurzfristig zu beenden. Längere Kündigungsfristen können im Arbeitsvertrag geregelt werden.
Zusammengefasst dient das Probearbeiten als kurzer, unverbindlicher Test, während die Probezeit ein festes, vertraglich geregeltes Element des Arbeitsverhältnisses ist, das eine umfassende Beurteilung der Zusammenarbeit ermöglicht.
Darf Probearbeiten vergütet werden?
Sind Bewerber nur zum Schnuppern im Unternehmen, gibt es laut Arbeitsrecht keine Vergütung und es fallen auch keine Sozialversicherungsbeiträge an. Auch der Mindestlohn gilt nicht. Allerdings sollten Unternehmen eine Aufwandsentschädigung wie z. B. die Kosten für Verpflegung oder die Fahrtkosten übernehmen.
Von einer freiwilligen Bezahlung sollten Unternehmen absehen. Es besteht die Gefahr, dass Gerichte auf dieser Grundlage das Probearbeiten als Arbeitsverhältnis werten, selbst wenn kein unterschriebener Vertrag vorliegt.
Welche Aufgaben dürfen Bewerber beim Probearbeiten übernehmen?
Bewerber sollten keine Aufgaben übernehmen, die reguläre Arbeitnehmer erledigen. Möglich ist es, sie Teile davon erledigen zu lassen, bei denen die potenziellen Kollegen unterstützen. Prinzipiell sollten Kandidaten beim Probearbeiten mitlaufen und eng von den Teammitgliedern betreut werden. Dabei ist es sinnvoll, den Bewerbern die zukünftigen Aufgaben und Arbeitsabläufe zu zeigen, damit sie sich ein gutes Bild machen können.
Wo liegen die Vorteile des Probearbeitens?
Für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer bietet das Probearbeiten folgende Vorteile:
Arbeitgeber:
- Bessere Einschätzung: Den Kandidaten außerhalb der Situation eines Vorstellungsgesprächs zu erleben, kann Arbeitgebern helfen, die Eignung für die Stelle besser einzuschätzen.
- Kulturelle Passung: Probearbeiten bietet die Möglichkeit zu sehen, ob der Bewerber gut ins Team und zur Unternehmenskultur passt.
- Minimierung von Fehlbesetzungen: Durch das nähere Kennenlernen können Arbeitgeber eine fundiertere Entscheidung treffen und kostspielige Fehlbesetzungen vermeiden.
Arbeitnehmer:
- Einblick in den Arbeitsalltag: Bewerber gewinnen einen realistischen Eindruck von ihren zukünftigen Aufgaben und der Arbeitsumgebung.
- Kennenlernen des Teams: Das Probearbeiten ermöglicht es dem Kandidaten, das Team und die Unternehmenskultur kennenzulernen und zu prüfen, ob er sich wohlfühlt.
- Entscheidungshilfe: Durch den Einblick in den Arbeitsalltag und die zukünftigen Aufgaben können Bewerber leichter entscheiden, ob die Stelle tatsächlich für sie infrage kommt.
Gibt es Risiken für Arbeitgeber?
Risiken für den Arbeitgeber ergeben sich daraus, wenn das Probearbeiten nicht mehr einem Einfühlungsverhältnis entspricht. Das ist u. a. dann der Fall, wenn der Kandidat konkrete Tätigkeiten analog zu regulären Mitarbeitenden ausübt, oder wenn er Gewinn für das Unternehmen erwirtschaftet. Außerdem kommen als Indizien infrage, wenn der Bewerber Dienstkleidung tragen, feste Arbeits- und Pausenzeiten einhalten oder bestimmte Arbeitsorte aufsuchen muss bzw. eine Vergütung vereinbart wurde.
Das Arbeitsgericht könnte in diesem Fall das Einfühlungsverhältnis als Arbeitsverhältnis auslegen und schlussendlich als Arbeitsvertragsschluss werten. Damit dies nicht passiert, ist es sinnvoll, die anwesende Zeit und die genaue Tätigkeit des Kandidaten zu protokollieren. Zusätzlich sollten Sie eine Vereinbarung aufsetzen. Es kann außerdem nicht schaden, den Bewerber am Tag des Probearbeitens nochmal konkret darauf hinzuweisen, dass er zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet ist.
Was sollte in einer Probearbeitsvereinbarung stehen?
Die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Kandidaten sollte Folgendes enthalten:
- Vor- und Nachname des Kandidaten
- Ort, an dem die Probearbeit stattfindet
- Zweck der Probearbeit
- Dauer/Zeitraum der Probearbeit
- Unternehmen hat kein Weisungs-, sondern nur ein Hausrecht
- beide Seiten können die Probearbeit jederzeit beenden
- kein Anspruch auf Festanstellung
- der Bewerber ist nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet
- kein Anspruch auf Bezahlung (nur Aufwandsentschädigung/Fahrtkostenerstattung)
- Ansprechpartner für Bewerber
Probearbeiten und Versicherungen
Sozialversicherung
Beim Probearbeiten des Bewerbers handelt es sich – anders als bei einem Arbeitsverhältnis – nicht um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Unfallversicherung
Bewerber sind beim Probearbeiten durch die gesetzliche Unfallversicherung des Unternehmens dann abgesichert, wenn sie eine beschäftigtenähnliche Tätigkeit ausüben, die dem Willen des Unternehmens entspricht und wenigstens einen geringen wirtschaftlichen Wert hat. Das hat das Bundessozialgericht 2019 entschieden (BSG, Urteil v. 20.8.2019, B 2 U 1/18 R). Passiert der Unfall allerdings auf dem Weg zum Probearbeiten, zählt dies nicht als Arbeitsunfall. Ausnahme: Arbeitslose, die auf Weisung der Agentur für Arbeit zum Probearbeiten geschickt werden, fallen unter die gesetzliche Unfallversicherung.
Haftpflichtversicherung
Erleidet das Unternehmen einen Schaden aufgrund eines Fehlers des Bewerbers, dann kommt die private Haftpflichtversicherung des Kandidaten dafür auf.
Welche Rolle spielt das Arbeitsamt?
Ist der Bewerber arbeitslos gemeldet und bezieht dementsprechend staatliche Leistungen, dann muss das Probearbeiten vorab von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden. Hierfür ist der Bewerber selbst zuständig. Arbeitnehmer sollten deshalb darauf achten, dass diese Genehmigung auch wirklich eingeholt wurde.
Bewerber zum Probearbeiten einladen
Möchten Sie einen Bewerber zum Probearbeiten einladen, ist dies telefonisch oder schriftlich möglich. Dabei können Sie sich an folgendem Muster orientieren:
Einladung zum Probearbeiten
Betreff: Einladung zum Probearbeiten bei [Firma]
Guten Tag Herr/Frau [Nachname] / Divers [Vor- u. Nachname],
herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer Position in unserem Unternehmen und das angenehme Vorstellungsgespräch vom [Datum des Gesprächs]. Gerne möchten wir Sie zu einem Probearbeitstag einladen, um Sie näher kennenzulernen und Ihnen unverbindlich einen Einblick in unser Unternehmen zu ermöglichen.
Während des Probetags lernen Sie das Team und unsere Arbeitsweise näher kennen und erhalten einen Eindruck von unserem Betriebsklima. Sie haben zudem die Möglichkeit, freiwillig Teilaufgaben unter Anleitung eines Teammitglieds zu übernehmen und uns Ihre Fragen zu stellen. So können sowohl Sie als auch wir besser ausloten, ob wir zusammenpassen.
Als Datum schlagen wir den [Datum] vor. Bitte bestätigen Sie uns Ihre Teilnahme bis spätestens [Datum], damit wir die notwendigen Vorbereitungen treffen können. Sollten Sie an dem vorgeschlagenen Termin verhindert sein, lassen Sie es uns bitte wissen, damit wir gemeinsam einen alternativen Termin finden können.
Wir freuen uns darauf, Sie bald wiederzusehen und wünschen Ihnen bis dahin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Vorname] [Ihr Nachname]
[Ihre Position]
[Ihr Unternehmen]
[Kontaktdaten]
Was geschieht nach Beendigung der Probearbeit?
Ist die Probearbeit beendet, müssen Arbeitgeber entscheiden, ob der Bewerber sich in ihren Augen bewährt hat oder nicht. Der Fairness halber sollten Sie nicht zu lange warten, um dem Kandidaten zu- oder abzusagen. Sie können ihn telefonisch oder schriftlich benachrichtigen.
Absage nach dem Probearbeiten
Betreff: Ihr Probearbeiten bei [Firma]
Guten Tag Herr/Frau [Nachname] / Divers [Vor- u. Nachname],
wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse an einer Mitarbeit in unserem Unternehmen und für Ihre Zeit, die Sie für das Probearbeiten bei uns investiert haben.
Nach eingehender Prüfung und Abwägung aller Faktoren müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir uns entschieden haben, die Position anderweitig zu besetzen. Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen.
Bitte verstehen Sie diese Absage nicht als Kritik an Ihren Fähigkeiten. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei uns.
Wir wünschen Ihnen für Ihre berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg und hoffen, dass Sie bald eine Position finden, die Ihren Vorstellungen und Fähigkeiten in vollem Umfang entspricht.
Vielen Dank noch einmal für Ihr Interesse und Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Vorname] [Ihr Nachname]
[Ihre Position]
[Ihr Unternehmen]
[Kontaktdaten]
FAQ
Wie viele Stunden darf man beim Probearbeiten arbeiten?
Laut Gesetz gibt es keine Höchstgrenze, was die Dauer der Probearbeit anbelangt. Jedoch sollten Sie Bewerber nicht länger als eine Woche bei sich zur Probearbeit reinschnuppern lassen. Am sichersten ist es, den Kandidaten nur wenige Stunden ins Unternehmen zu bitten.
Muss Probearbeiten bezahlt werden?
Probearbeiten muss laut Arbeitsrecht nicht vergütet werden und sollte es auch nicht, da Gerichte sonst davon ausgehen könnten, dass es sich nicht um ein Einfühlungsverhältnis, sondern ein Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und zu erfüllenden Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt. Dann werden auch Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Ist Probearbeiten meldepflichtig?
Nein, Probearbeiten ist nicht meldepflichtig, da es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern ein Einfühlungsverhältnis handelt. Lediglich Arbeitssuchende müssen die Probearbeit vorher bei der Agentur für Arbeit genehmigen lassen.