Nachtarbeit

Nachtarbeit ist ein wichtiger Bestandteil vieler Arbeitsbereiche, insbesondere in der Industrie und in Dienstleistungsbranchen. Sie betrifft nicht nur die Arbeitszeiten, sondern auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten. Im deutschen Arbeitsrecht gibt es klare Regelungen zur Nachtarbeit, die sowohl die Arbeitszeit als auch den gesundheitlichen Schutz betreffen. Dabei ist es entscheidend, die besonderen Anforderungen, wie etwa den rechtlichen Rahmen für Nachtarbeit und die entsprechenden Zuschläge, zu verstehen. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass die Belastungen für Nachtarbeitnehmer so gering wie möglich sind.

Zuletzt aktualisiert am 12.06.2025

Zusammenfassung

Nachtarbeit im Überblick

  • Nachtarbeit umfasst Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit (23 bis 6 Uhr) betrifft.
  • Arbeitnehmer sind Nachtarbeitnehmer, wenn sie regelmäßig Nachtarbeit leisten oder an mindestens 48 Tagen im Jahr Nachtschichten arbeiten.
  • Nachtarbeitszuschläge variieren je nach Tarifvertrag und Schichtsystem, meist zwischen 25 % und 30 % des Bruttostundenlohns.
  • Bis zu einem Zuschlag von 25 % bleibt Nachtarbeitsvergütung steuerfrei, mit Sonderregelungen für Nachtarbeit von 20 bis 0 Uhr.
  • Für Nachtarbeitnehmer gibt es arbeitsmedizinische Untersuchungen, die regelmäßig durchgeführt werden müssen.
  • Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei der Anordnung von Nachtarbeit und der Festlegung von Zuschlägen.
  • In bestimmten Branchen können abweichende Regelungen zu Nachtarbeit getroffen werden.

Definition

Was ist Nachtarbeit?

Nachtarbeit bezeichnet die Arbeit, die während der Nachtzeit geleistet wird. Laut Arbeitszeitgesetz gilt Arbeit dann als Nachtarbeit, wenn sie mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Diese Zeitspanne wird üblicherweise von 23 bis 6 Uhr definiert, in bestimmten Branchen, wie Bäckereien oder Konditoreien, von 22 bis 5 Uhr. Ein Arbeitnehmer wird als Nachtarbeitnehmer bezeichnet, wenn er entweder regelmäßig Nachtschichten im Rahmen von Wechselschichten übernimmt oder an mindestens 48 Tagen im Jahr Nachtarbeit verrichtet.

Gesetzliche Regelungen zur Nachtarbeit

Die rechtlichen Grundlagen der Nachtarbeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Mutterschutzgesetz (MuSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt. Wesentliche Paragraphen umfassen: 

  • § 2 ArbZG
  • § 6 und § 7 Abs. 1 Nr. 5 sowie § 15 ArbZG
  • § 5 MuSchG, § 14 JArbSchG, § 87 BetrVG

Besonders wichtig sind auch Urteile des Bundesarbeitsgerichts(BAG) zu Nachtarbeit, wie beispielsweise:

  • BAG, Urteil v. 20.9.2017, 10 AZR 171/16
  • BAG, Urteil v. 23.8.2017, 10 AZR 859/16
  • BAG, Urteil v. 15.7.2009, 5 AZR 867/08

Wie wird Nachtarbeit bezahlt?

Nachtarbeit wird in der Regel mit einem Zuschlag zum normalen Stundenlohn vergütet. Allerdings ist dieser Zuschlag nicht gesetzlich garantiert, sondern muss im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein. In Tarifverträgen sind Nachtarbeitszuschläge häufig festgelegt und liegen in der Regel zwischen 25 % und 30 % des Bruttostundenlohns.

  • Zuschläge für Dauernachtschichten betragen meist 30 % des Bruttostundenlohns.
  • Zuschläge für wechselnde Nachtschichten liegen häufiger bei 25 %.
  • Steuerliche Behandlung: Bis zu 25 % des Zuschlags sind steuerfrei, bei Nachtarbeit zwischen 20 und 0 Uhr sogar bis zu 40 %. Bei einem Stundenlohn über 50 € wird nur der Teil über 50 € versteuert.

Nachtarbeit im Arbeitsrecht

Gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung

Die Arbeitszeit für Nachtarbeitnehmer muss gemäß arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse so gestaltet werden, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. Zu den Aspekten, die eine gesundheitsgerechte Gestaltung beeinflussen, gehören: 

  • Die Länge der Arbeitszeit
  • Die Anzahl der Nachtschichten hintereinander
  • Die Struktur des Schichtsystems

Höchstarbeitszeit

Die werktägliche Arbeitszeit für Nachtarbeitnehmer darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist jedoch möglich, wenn innerhalb von vier Wochen oder einem Kalendermonat der Durchschnitt der täglichen Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreitet. 

Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen. Diese müssen vor Beginn der Nachtarbeit sowie in regelmäßigen Abständen von mindestens drei Jahren durchgeführt werden. Bei Arbeitnehmern über 50 Jahren wird eine jährliche Untersuchung empfohlen. 

Wechsel zu einem Tagesarbeitsplatz

Nachtarbeitnehmer können unter bestimmten Bedingungen auf einen Tagesarbeitsplatz wechseln, wenn gesundheitliche oder familiäre Gründe vorliegen, wie etwa die Betreuung eines Kindes oder eines schwer pflegebedürftigen Angehörigen.

Ausgleich für Nachtarbeit

Wenn keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, muss der Arbeitgeber den Nachtarbeitnehmern entweder bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag gewähren. Die Höhe und der Umfang des Ausgleichs sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern werden im Rahmen von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer definiert.

Weiterbildung für Nachtarbeitnehmer

Nachtarbeitnehmer haben den gleichen Zugang zur betrieblichen Weiterbildung wie ihre Kollegen, die tagsüber arbeiten. Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass die berufliche Förderung der Nachtarbeitnehmer nicht benachteiligt werden darf.

Notfälle und Ausnahmebewilligung

In Notfällen können bestimmte arbeitszeitrechtliche Regelungen für Nachtarbeitnehmer abgeändert werden. Die Aufsichtsbehörde kann in solchen Fällen Ausnahmen genehmigen.

Verbotene Nachtarbeit

Nachtarbeit ist grundsätzlich für werdende und stillende Mütter (siehe Mutterschutz) sowie für Jugendliche (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz) verboten. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit.

Mitbestimmung durch den Betriebsrat

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Nachtarbeit und der Festlegung der Zuschläge. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung der Arbeitszeit und den Ausgleich für Nachtarbeit.

Abweichende Regelungen zur Nachtarbeit

Gestaltungsmöglichkeiten von Nachtarbeit

Abweichend vom Arbeitszeitgesetz können durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen bestimmte Regelungen getroffen werden. Dazu gehören:

  • Verlängerung der Arbeitszeit über 10 Stunden ohne Ausgleich
  • Anpassung des Nachtzeitraums (z. B. zwischen 22 und 24 Uhr)

Anwendungsbereich von abweichenden Regelungen

Abweichende Regelungen können auch in Bereichen gelten, in denen üblicherweise keine Tarifverträge bestehen, wie z. B. bei Selbstständigen oder in freien Berufen. In solchen Fällen können die Aufsichtsbehörden Ausnahmen genehmigen, solange die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.

Fazit

Nachtarbeit ist in vielen Branchen unvermeidlich und bringt sowohl rechtliche als auch gesundheitliche Herausforderungen mit sich. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und den Nachtarbeitnehmern einen Ausgleich gewähren. Dies kann in Form von Zuschlägen oder freien Tagen geschehen. Die Gesundheit der Nachtarbeitnehmer muss stets beachtet werden, und es ist wichtig, dass entsprechende Schutzmaßnahmen und Ausgleichsregelungen getroffen werden.