Pfändungsfreibetrag

Der Pfändungsfreibetrag dient der Existenzsicherung, wenn Personen überschuldet sind. Durch diesen Freibetrag bleibt Schuldnern ein festgelegter Teil ihres Einkommens, während der darüberhinausgehende Betrag von Gläubigern gepfändet werden kann. Damit wird gewährleistet, dass trotz Schulden ein Existenzminimum erhalten bleibt.

Zuletzt aktualisiert am 12.06.2025

Zusammenfassung

Pfändungsfreibetrag im Überblick

  • Der Pfändungsfreibetrag schützt einen Teil des Einkommens vor Pfändung.  
  • Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach dem Nettogehalt und Unterhaltspflichten.
  • Ab einem Nettoeinkommen von 1.340,00 Euro kann ein Teil gepfändet werden.

Definition

Was ist der Pfändungsfreibetrag?

Der Pfändungsfreibetrag legt fest, welcher Teil des Einkommens bei einer Pfändung unberührt bleibt, um die Existenz des Schuldners zu sichern. Der Freibetrag wird jährlich angepasst und richtet sich nach dem Nettoeinkommen sowie der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Beträge, die über dem Pfändungsfreibetrag liegen, können von Gläubigern eingezogen werden, während der unpfändbare Anteil das Existenzminimum sicherstellt.

Wie funktioniert der Pfändungsfreibetrag bei Schulden?

Der Pfändungsfreibetrag schützt einen bestimmten Anteil des Einkommens vor dem Zugriff der Gläubige. Dieser Schutzbetrag ist so gestaltet, dass er das Existenzminimum der verschuldeten Person sichert. Nur Beträge, die über diesem Freibetrag liegen, dürfen gepfändet werden. Das stellt sicher, dass Schuldner trotz einer Pfändung ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Wie die Pfändungsfreigrenzen festgelegt werden

Der Pfändungsfreibetrag wird jährlich am 1. Juli angepasst, um den wirtschaftlichen Entwicklungen wie der Inflation Rechnung zu tragen. Diese Anpassungen erfolgen durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Für die Bestimmung der Pfändungsfreigrenze werden Pfändungstabellen verwendet, die das Nettoeinkommen und die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen berücksichtigen.

Der Pfändungsfreibetrag 2024/2025

Für die Jahre 2024 und 2025 wurden die Pfändungsfreigrenzen erneut angepasst. Diese gelten für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025. Ab dem 1. Juli 2025 gelten die Freigrenzen aus der neuen Pfändungstabelle.  

Jedes Jahr werden die Tabellen aktualisiert, um die aktuelle wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen, wie z. B. gestiegene Lebenshaltungskosten. Bis 2021 erfolgten die Anpassungen noch im Zwei-Jahres-Rhythmus, doch seitdem gibt es jährliche Updates.

Die Pfändungstabelle für 2024/2025

Die Pfändungstabelle gibt an, welche Beträge gepfändet werden dürfen, abhängig vom Nettoeinkommen und der Anzahl der Unterhaltspflichten. Je mehr Personen es gibt, für die der Schuldner unterhaltspflichtig ist, desto höher ist der Pfändungsfreibetrag. Dabei gilt:

  • Bis zu einem Nettoeinkommen von 1.499,99 Euro ist keine Pfändung möglich.
  • Ab einem Einkommen von 1.500,00 Euro beginnen die Pfändungsbeträge und steigen in Schritten von 10,00 Euro.
  • Für ein Nettoeinkommen bis 4.573,10 Euro variiert der Pfändungsbetrag zwischen 126,62 Euro und 2.154,78 Euro, je nach Unterhaltspflichten.
  • Über 4.573,10 Euro ist das gesamte Einkommen pfändbar. 

Pfändungsbetrag bei Anzahl unterhaltspflichtiger Personen in Euro

Nettoeinkommen 0 1 2 3 4 ab 5
2.950,00 bis
2.959,99 Euro
1083,40 509,98 290,38 129,58 27,58 0,00
2.960,00 bis
2.969,99 Euro
1090,40 514,98 294,38 132,58 29,58 0,00
2.970,00 bis
2.979,99 Euro
1097,40 519,98 298,38 135,58 31,58 0,00
2.980,00 bis
2.989,99 Euro
1104,40 524,98 302,38 138,58 33,58 0,00
2.990,00 bis
2.999,99 Euro
1111,40 529,98 306,38 141,58 35,58 0,00

Was darf nicht gepfändet werden?

Nicht alle Einkommensbestandteile sind pfändbar. Bestimmte Zulagen und Sonderzahlungen sind teilweise oder vollständig unpfändbar. Dazu gehören:

  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des jeweiligen monatlichen Grundfreibetrags nach § 850c Abs. 1 und 4 ZPO (auf den nächsten vollen 10 EUR Betrag gerundet)
  • Überstunden (bis zu 50 Prozent)
  • Gefahrenzulagen
  • Trinkgelder
  • Spesen

Im Gegensatz dazu sind Krankengeld, Abfindungen, tarifliche Einmalzahlungen und Inflationsprämien nicht vor Pfändungen geschützt. Zudem besteht während einer Privatinsolvenz ein Pfändungsschutz, der Lohnpfändungen ausschließt. 

Pfändungsrechner nutzen

Um den individuellen Pfändungsfreibetrag zu ermitteln, gibt es Online-Pfändungsrechner. Diese Rechner ermöglichen eine schnelle und einfache Berechnung anhand weniger Angaben zum Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten.