Gesellschafter-Verrechnungskonto in der GmbH: Diese Steuerregeln sollten Sie kennen

Es kommt immer wieder vor, dass Gesellschafter-Geschäftsführer für die GmbH Gelder auslegen, indem sie z. B. eine Rechnung für die Bewirtung von Geschäftsfreunden übernehmen. In diesem Fall hat der Geschäftsführer i. d. R. einen Anspruch darauf, dass die GmbH ihm diesen Aufwand erstattet. Umgekehrt hat die GmbH einen Erstattungsanspruch gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer, wenn sie private Zahlungen für ihn leistet, die seinen Privatbereich betreffen, z. B. Versicherungsbeiträge. Wie sind diese Vorgänge richtig zu verbuchen?

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Kontoauszüge, Münzgeld und ein Kugelschreiber
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 |  Zuletzt aktualisiert am:09.11.2022

Gesellschafter-Verrechnungskonto

In der Praxis werden solche gegenseitigen Ansprüche nicht bar beglichen, sondern meist auf einem Gesellschafter-Verrechnungskonto verbucht, das kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der GmbH und dem Gesellschafter vereint. Diese Verbuchung ist vor allem für Kosten erforderlich, die die GmbH übernommen hat. Andernfalls droht das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Praxisbeispiel zum Verrechnungskonto

Das Gesellschafter-Verrechnungskonto weist während des gesamten Jahres eine Forderung der GmbH gegen ihren Gesellschafter-Geschäftsführer aus. Der Saldo beträgt zu Beginn des Wirtschaftsjahres 20.000 EUR, am Schluss des Wirtschaftsjahres 12.000 EUR. Im Mittel schuldet der Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH während des Jahres 16.000 EUR. Dieser Betrag ist zu verzinsen. Unterstellt man, dass die Zinsen wiederum dem Gesellschafter-Verrechnungskonto belastet werden, ergibt sich diese Buchung:

Verzinsung mit 6 % auf den Jahresdurchschnittswert des Saldos auf dem Verrechnungskonto

Bei Betriebsprüfungen wird es meist nicht beanstandet, wenn für das Gesellschafterverrechnungskonto mit einem Saldo zulasten des Gesellschafter-Geschäftsführers 6 % Zinsen auf den Jahresdurchschnittswert von der GmbH verlangt werden.

Beispiel: Das Gesellschafter-Verrechnungskonto wies am 1.1.2017 einen Saldo zulasten des Gesellschafter-Geschäftsführers von 25.000 EUR aus und am 31.12.2017 noch einen Saldo von 15.000 EUR. Bildet man den Mittelwert, hat der Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH durchschnittlich 20.000 EUR geschuldet (25.000 EUR + 15.000 EUR = 40.000 EUR : 2). Folge: Die Forderung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer ist 2017 mit 1.200 Euro zu verzinsen (20.000 EUR x 6 %).

Wird das Gesellschafter-Verrechnungskonto trotz dauerhaftem Saldo zulasten des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht verzinst, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. 

Tipp: Die Zinsforderungen muss übrigens nicht bezahlt werden, sie kann auf dem Gesellschafter-Verrechnungskonto verbucht werden.

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