Verlust des Gesellschafterdarlehens: So machen Sie ihn bei der Steuer geltend

Benötigt die GmbH in Liquiditätsschwierigkeiten frische Geldmittel, ist die Kreditvergabe durch einen Gesellschafter oft die letzte Möglichkeit, die GmbH wirtschaftlich am Laufen zu halten. Damit verbunden ist allerdings das Risiko, dass das Darlehen nicht mehr zurückgezahlt werden kann. Der Verlust des Gesellschafterdarlehens kann aber unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Darauf müssen Sie achten.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Zwei Männer, die mit einem Vertrag beschäftigt sind und Geld auf dem Tisch liegen haben
© Only_kim - stock.adobe.com
 |  Zuletzt aktualisiert am:17.03.2023

Gesellschafterdarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten

Zu den Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung gem. § 17 EStG gehören auch nachträgliche Aufwendungen, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind.

Achtung: Ein Darlehen wird, wenn es nicht im Zusammenhang mit der Gesellschafterstellung gesehen wird, wie ein ganz normales Privatdarlehen behandelt. Wenn der Schuldner das Darlehen nicht zurückzahlt, wird der Ausfall dann auch nicht steuerlich berücksichtigt.

Gesellschafter wollen den Verlust des Gesellschafterdarlehens aber zumindest steuermindernd geltend machen. Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben zur Frage Stellung genommen, welches Darlehen als Gesellschafterdarlehen zu den Anschaffungskosten zählt und in welchem Umfang die Darlehensbeträge dann zu berücksichtigen sind.

4 Fallgruppen bei Verlust des Gesellschafterdarlehens 

Hingabe des Gesellschafterdarlehens in der Krise

Im Falle der Hingabe des Gesellschafterdarlehens in der Krise ist dessen Nennwert maßgeblich. Er stellt die nachträglichen Anschaffungskosten dar.

Stehen lassen eines bestehenden Darlehens in der Krise

Hier ist der Wert des Darlehensanspruchs in dem Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Gesellschafter das Darlehen nicht abgezogen hat, obwohl er hierzu berechtigt gewesen wäre. Wäre die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr in der Lage, das Darlehen voll zurückzuzahlen, ist hier ein Wert anzusetzen, der unter dem Nennwert und im Zweifel sogar bei 0 EUR liegt.

Finanzplandarlehen des Gesellschafters

Dies sind Darlehen, die von vornherein in die Finanzplanung der GmbH in der Weise einbezogen werden, so dass die zur Aufnahme der Geschäfte erforderliche Kapitalausstattung der Gesellschaft krisenunabhängig durch eine Kombination von Eigen- und Fremdfinanzierung erreicht werden soll.

Solche von den Gesellschaftern gewährten finanzplanmäßigen Kredite zur Finanzierung des Unternehmenszwecks sind nach Gesellschaftsrecht den Einlagen gleichgestellt. Bei diesem krisenunabhängigen Finanzplandarlehen ist mit seiner Hingabe für die steuerrechtliche Beurteilung davon auszugehen, dass es mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis gewährt wurde. Im Falle eines Verlustes des Gesellschafterdarlehens erhöhen sich die Anschaffungskosten der Beteiligung in Höhe des Nennwertes.

Krisenbestimmte Gesellschafterdarlehen

Bei krisenbestimmten Darlehen erklärt der Gesellschafter schon vor dem Eintritt der Krise mit bindender Wirkung gegenüber der GmbH oder den Gläubigern, dass er den Kredit auch im Falle einer Krise stehen lassen wird. Zu einer solchen Erklärung wäre ein Darlehensgeber, der nicht auch Gesellschafter ist, mit Rücksicht auf das ihm bei Gefährdung des Rückzahlungsanspruchs regelmäßig zustehende außerordentliche Kündigungsrecht im Allgemeinen nicht bereit. Hier führt der Verlust des Gesellschafterdarlehens in voller Höhe zu nachträglichen Anschaffungskosten in Höhe des Nennwerts des Darlehens.

Tipp

Dokumentieren Sie Grund für das Gesellschafterdarlehen

Dokumentieren Sie bei einer Darlehenshingabe durch einen Gesellschafter, warum das Darlehen gegeben wurde, damit später die Einordnung zu den nachträglichen Anschaffungskosten erleichtert wird. So kann auch ein Verlust des Gesellschafterdarlehens steuerlich geltend gemacht werden.

Lexware Newsletter

Möchten Sie zukünftig wichtige News zu Gesetzes­änderungen, hilfreiche Praxis-Tipps und kostenlose Tools für Unternehmen erhalten? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter.