Die Körperschaftsteuer (KSt) wird auf das Einkommen von beispielsweise Kapitalgesellschaften, Vereinen und anderen Personenvereinigungen erhoben. Als Besteuerungsgrundlage dient das Einkommen, das über das Jahr erwirtschaftet wurde. Die Körperschaftssteuer entspricht also einer Einkommensteuer für Unternehmen. Sie ist eine Ertragsteuer, weil sie den Ertrag besteuert und eine Gemeinschaftsteuer, weil sie jeweils zur Hälfte Bund und Ländern zusteht.
Wollen Sie Ihre Körperschaftsteuererklärung ohne Hilfe eines Steuerberaters erstellen, müssen Sie einige Dokumente kennen. Wir erläutern Ihnen in einem dreiteiligen Fachbeitrag, welche Anlagen Sie kennen und wo Sie Zusatzangaben machen sollten, um Nachfragen vom Finanzamt zu vermeiden. Inzwischen ist auch die Erklärung zur Körperschaftsteuer elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Neben dem Hauptdokument, erwarten Sie folgende Anlagen:
- A: In Anlage A gehören nicht abziehbare Aufwendungen, die der GmbH oder AG wieder zugerechnet werden.
- AE: Anlage AE ist auszufüllen, wenn die Kapitalgesellschaft ausländische Einkünfte erzielt.
- B: Anlage B ist für Beteiligungserträge gedacht, wenn die Kapitalgesellschaft selbst Anteile an anderen Körperschaften hat oder diese verkauft.
- BE: BE ist eine zusätzliche Anlage zu B für steuerfreie Bezüge.
- OG: Anlage OG muss ausgefüllt werden, wenn es sich bei der Körperschaft um einen Organträger einer Organschaft handelt.
- WA: In Anlage WA werden Angaben zu den Beteiligten der Körperschaft gemacht, sowie gegebenenfalls Auskünfte über Gewinnausschüttungen.
- KSt 1 F: KSt 1 F dient zur Feststellung des steuerlichen Einlagekontos.
Im ersten Fachbeitrag finden Sie genauere Informationen zu den Anlagen, sowie Tipps zu Angaben, die in bestimmten Anlagen sinnvoll sind und in welche Zeile diese gehören. Teil 2 beschäftigt sich speziell mit der Körperschaftsteuer einer GmbH und welche Angaben bei der Gewinnermittlung wichtig sind. Teil 3 geht auf Sonderformulare und sonstige wissenswerte Besonderheiten ein, die für Sie relevant werden, wenn Sie Ihre Steuererklärung zur Körperschaftsteuer selbst ausfüllen.
Grundsätzlich gilt auch bei der Erklärung zur Körperschaftsteuer, dass Sie mit offenen Karten besser Chancen beim Finanzamt haben.
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