AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Sägen aller Art – mobil und stationär
Sägen zählen zu den typischen Arbeitsgeräten in Handwerk und Industrie. Bei der steuerlichen Abschreibung (AfA) unterscheidet die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums zwischen mobilen und stationären Sägen. Sie gilt für alle Geräte, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden.
Bitte beachte bei der Abschreibung von mobilen und stationären Sägen:
Die AfA-Tabelle weist folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern aus:
- Sägen aller Art mobil: 8 Jahre
- Sägen aller Art stationär: 14 Jahre
Diese Angaben basieren auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung und dienen dir als Orientierung für die jährliche Abschreibung. Eine kürzere Nutzungsdauer kannst du ansetzen, wenn du sie glaubhaft nachweist, zum Beispiel durch ein technisches Gutachten oder branchenspezifische Erfahrungen.
Gerade bei mobilen Sägen, die oft stärker beansprucht werden, kann das relevant sein. Die tatsächliche Nutzungsdauer hängt häufig von der Branche und der Intensität der Nutzung ab. Sprich daher im Zweifel mit deinem Steuerberater, bevor du von den Standardwerten abweichst.
Wenn du die jährliche Abschreibung für deine Sägen direkt berechnen möchtest, nutze den AfA-Rechner von Lexware. Damit ermittelst du schnell und einfach den passenden AfA-Betrag.
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