Was ist eine Berufsgenossenschaft?
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Teil der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Sie kümmern sich um Unfallschutz, Prävention und Rehabilitation in der Arbeitswelt.
Info
Was ist der Unterschied zur Unfallkasse?
Während sich die Berufsgenossenschaften um die gewerbliche Wirtschaft kümmern, sind Unfallkassen für den öffentlichen Dienst zuständig.
Welche Leistungen erbringt die Berufsgenossenschaft?
Wird ein Beschäftigter bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit verletzt oder erleidet er eine Berufskrankheit, übernimmt die BG die Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen und falls erforderlich auch Rentenleistungen.
Im Einzelnen gehören dazu:
- Heilbehandlungen und Reha nach Arbeits- und Wegeunfällen
- Leistungen bei Berufskrankheiten
- Beratung und Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen
- Arbeitsschutz: Schulungen und Sicherheitsunterweisungen für Unternehmen
- Renten und Entschädigungen bei dauerhaften Schäden
Damit bietet sie einen echten Mehrwert, der weit über die Leistungen einer reinen Unfallversicherung hinausgeht.
Warum musst du dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?
Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist gesetzlich vorgeschrieben (vgl. § 192 SGB VII). Sobald du ein Unternehmen gründest oder selbstständig tätig wirst, bist du dazu verpflichtet, dich bei der zuständigen BG zu melden. Das gilt sowohl für gewerbliche Kleinunternehmer als auch für das Ausüben von freien Berufen. Die Meldepflicht besteht zudem unabhängig davon, ob du allein arbeitest oder Angestellte beschäftigst.
Meldest du ein Gewerbe an, gibt das zuständige Gewerbeamt die Gründungsinformationen an die zuständigen Unfallversicherungsträger, das Finanzamt und die Handwerkskammern (HWK) oder Industrie- & Handelskammer (IHK) weiter. Meldest du dagegen eine freiberufliche Tätigkeit an, entfällt die Gewerbeanmeldung. In diesem Fall bist du selbst dafür verantwortlich, dich bei den zuständigen Stellen zu melden.
Achtung
Ein typisches Missverständnis
„Ich bin Einzelunternehmer ohne Angestellte – ich muss mich doch nicht bei der Berufsgenossenschaft anmelden.“
Doch, musst du. Auch wenn du dich zunächst vielleicht nicht selbst versichern musst, besteht eine Meldepflicht für dein Unternehmen. Auf Basis deiner Anmeldung prüft die BG dann, ob du pflichtversichert oder freiwillig versicherungsberechtigt bist.
Also, Berufsgenossenschaftspflicht für Kleinunternehmer oder Freiberufler? Es gilt: Anmelden ja, Versicherungspflicht je nach Fall.
Wann muss die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erfolgen?
Die Anmeldung sollte spätestens innerhalb einer Woche nach Unternehmensgründung erfolgen. Wenn du unsicher bist, ob du pflichtversichert bist, melde dich lieber zu früh als zu spät. Die BG prüft, ob für dich eine Pflichtmitgliedschaft besteht.
Neben der Unternehmensgründung gibt es weitere Änderungen, die meldepflichtig sind:
- du stellst Mitarbeiter ein
- du wechselst die Branche
- du änderst den Unternehmenszweck
Was passiert, wenn du dich anmeldest?
Die Anmeldung kostet nichts. Das Versäumnis der Anmeldung kann aber teuer werden. Meldest du dein Unternehmen nicht an, riskierst du Bußgelder und Nachzahlungen. Schlimm genug. Aber es kann noch schlimmer kommen: Bei einem Arbeitsunfall kannst du als Unternehmer persönlich Haftung übernehmen musst. Heißt: Kommst du oder ein Mitarbeiter von dir zu Schaden, bist du für die finanziellen Folgen verantwortlich.
Welche Berufsgenossenschaft ist für dich zuständig?
Je nach Branche und Tätigkeit sind in Deutschland unterschiedliche Berufsgenossenschaften zuständig. Gründest du ein Unternehmen für Pflege, Kosmetik oder in einem Heilberuf, musst du dich bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) anmelden. Eröffnest du eine Bäckerei, einen Gastronomie- oder Lebensmittelbetrieb, ist die Anmeldung bei der BGN, der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe, erforderlich.
Eine vollständige Übersicht der Berufsgenossenschaften findest du beim DGUV. Bist du bei der Zugehörigkeit nicht sicher, welche BG für dich zuständig ist, leitet dich der DGUV-Assistent zur richtigen Stelle weiter.
Was kostet die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft?
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften finanzieren sich durch die Mitgliedsbeiträge der pflichtversicherten Unternehmen. Die Höhe der Beiträge wird rückwirkend nach Ablauf eines Geschäftsjahres berechnet. Berechnungsgrundlage bilden der Finanzbedarf der zuständigen BG, die Arbeitsentgelte der Beschäftigten sowie die Gefahrklasse als Maß für das Unfall- und Gesundheitsrisiko einer Branche oder Art einer Tätigkeit. Ebenfalls entscheidend ist der Beitragsfuß einer Berufsgenossenschaft – ein fester Prozentsatz, der die Grundlage für die Berechnung des Beitrags eines Unternehmens zur gesetzlichen Unfallversicherung bildet.
Bist du nicht pflichtversichert, kannst du eine freiwillige Unternehmer-Versicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft abschließen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn du ein Einzelunternehmen gründen möchtest – auch ohne Angestellte oder in besonders risikoreichen Berufen. Die Kosten für deine Beiträge hängen dann von der Gefahrklasse deines Unternehmens, der gewählten Versicherungssumme und dem entsprechenden Leistungsumfang ab.
Tipp
Pflicht, Schutz und Sicherheit in einem
Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist kein lästiger Papierkram, den du irgendwann mal erledigen kannst. Sie ist vielmehr ein zentraler Baustein deiner unternehmerischen Tätigkeit, die dich und deine Mitarbeiter schützt und im Ernstfall für schnelle Hilfe sorgt.
Kurz gesagt: Melde dein Unternehmen rechtzeitig bei der BG an. So bist du gesetzlich auf der sicheren Seite und kannst dich voll und ganz auf dein Geschäft konzentrieren.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Anmeldung zur Berufsgenossenschaft
Die wichtigsten Schritte, um dich bei der Berufsgenossenschaft anzumelden, findest du hier im Überblick:
1. Tätigkeit aufnehmen: Sobald du ein Unternehmen gründest oder selbstständig tätig wirst, greift die Meldepflicht
2. Zuständigkeit klären: Informiere dich, welche BG für dich zuständig ist. Nutze dazu die Übersicht der DGUV oder den Assistenten. Alternativ kannst du dich telefonisch beim DGUV nach deiner Zugehörigkeit erkundigen.
3. Formular ausfüllen und abschicken: Du kannst die Anmeldung online oder per PDF-Formular einreichen. Zu den Angaben, die du dafür brauchst, gehören
- Unternehmensname
- Adresse
- Gründungsdatum
- Tätigkeit
- Anzahl der Mitarbeiter
4. Rückmeldung abwarten: Die BG überprüft deine Anmeldung. Bist du pflichtversichert, erhältst du deine Mitgliedsbestätigung sowie deine Unternehmensnummer.
5. Freiwillige Unternehmer-Versicherung abschließen: Gilt für dich keine Versicherungspflicht, kannst du dich optional freiwillig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, um dich selbst bei Arbeitsunfällen abzusichern.