Nebengewerbe anmelden: Voraussetzungen und Pflichten

Du hast eine Geschäftsidee und möchtest neben deinem Hauptberuf ein Gewerbe anmelden? Viele möchten sich mit einem Nebengewerbe entweder etwas dazu verdienen oder planen sogar eine spätere Existenzgründung. Allerdings muss von Anfang an jeder noch so geringe Nebenverdienst offiziell als Nebengewerbe angemeldet sein. Sonst bekommst du Ärger mit den Behörden. Deshalb solltest du dich vor Anmeldung eines Nebengewerbes umfassend über Verdienstgrenzen, Arbeitszeit, Krankenversicherung und die richtige Form der Absicherung informieren.

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Handwerksmeisterin in einem töpfergeschäft
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 |  Zuletzt aktualisiert am:28.08.2023

Definition

Was ist eigentlich ein Nebengewerbe?

Sobald du ein Nebengewerbe anmeldest, übst du eine Nebenbeschäftigung aus, der du nicht in Vollzeit bzw. hauptberuflich nachkommst. Du führst also, parallel zur Festanstellung, eine selbstständige Tätigkeit aus. Das kann beispielsweise der Nachhilfeunterricht für Schüler genauso wie Hundesitting oder Textarbeit im Homeoffice sein. Egal, welcher Gewerbetätigkeit du nachgehst, sobald du damit Geld mit deiner umgesetzten Geschäftsidee verdienst, musst du dafür ein Nebengewerbe anmelden – die Anmeldung zum Nebengewerbe funktioniert online oder persönlich beim Gewerbeamt deines Wohnortes.

Wer Einkünfte erzielt, meldet ein Gewerbe an

Im Grunde ist es ganz einfach: Sobald du eine Geschäftsidee findest, auf dem Markt etablieren möchtest und Einnahmen generierst, musst du mithilfe eines Formulars ein Gewerbe anmelden. Folgende Kriterien sind dafür maßgeblich:

  • Du übst die nebenberufliche Tätigkeit in eigener Verantwortung aus, das heißt, du bist nicht bei Dritten dafür angestellt.
  • Du gehst dieser nebenberuflichen Tätigkeit regelmäßig nach und planst sie langfristig umzusetzen.
  • Du willst mit der nebenberuflichen Tätigkeit Umsatz bzw. Gewinn erzielen

Du kannst für dein Nebengewerbe als Einzelunternehmer je nach Branche unterschiedliche Rechtsformen wie eine GbR oder GmbH wählen. Ein Nebengewerbe mit zwei Gesellschaftern zu gründen, ist ebenfalls möglich.

Das kleine 1x1 der Gewerbeanmeldung

Wenn du ein Nebengewerbe anmeldest, musst du, ähnlich wie wenn du ein Unternehmen im Vollerwerb gründen willst, einige Behördengänge erledigen. Dabei spielt die gewählte Rechtsform deiner Selbstständigkeit eine Rolle. Sie legt fest, ob du mit deinem Nebengewerbe zu einer Veröffentlichung im Handelsregister verpflichtet bist. Das ist der Fall, wenn du Kaufmann bist oder eine OHG bzw. eine Kapitalgesellschaft gründest und zum Gesellschafter wirst.

Beim Gewerbeamt in deiner Stadtverwaltung erhältst du nach erfolgreicher Anmeldung deines Nebengewerbes einen Gewerbeschein. Wie du dein Nebengewerbe anmeldest, ist kein Kunststück. Folgende Schritte helfen dir dabei, deinen Antrag auf Nebengewerbe korrekt zu stellen:

  • Informiere dich auf der Webseite deines Wohnortes über die Anmeldung eines Nebengewerbes und wende dich an das zuständige Ordnungs- oder Gewerbeamt.
  • Die Unterlagen, die du brauchst, um dein Nebengewerbe anzumelden, kannst du dir zuschicken lassen oder online herunterladen.
  • Wenn du die Formulare zur Anmeldung deines Nebengewerbes fertig ausgefüllt hast, musst du persönlich beim Gewerbeamt erscheinen, um diese abzugeben. Dazu musst du dich mit dem Personalausweis legitimieren.
  • Mitunter ist zudem der Nachweis einer entsprechenden beruflichen Qualifikation vorgeschrieben, falls du z. B. einen Meisterbetrieb als Schreiner im Nebengewerbe eröffnen möchtest.
  • Die Kosten für das Anmelden deines Nebengewerbes belaufen sich auf ca. 10 bis 65 Euro. Nach Genehmigung deines Antrags darfst du mit sofortiger Wirkung deine Nebenbeschäftigung starten.

Info

Mitglied der IHK

Meldest du ein Nebengewerbe an, bist du verpflichtet, Mitglied der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder der HK (Handwerkskammer) deiner Branche zu sein und auch die jeweiligen Gebühren hierfür zu zahlen. Dies geschieht automatisch, wenn du eine bestimmte Rechtsform für deine Existenzgründung bzw. Selbstständigkeit gewählt hast.

Post vom Finanzamt erhältst du, nachdem du dein Nebengewerbe beim Gewerbeamt angemeldet hast. Darin wird dir ein sogenannter „Fragebogen zur steuerlichen  Erfassung“ zugeschickt. Wenn du innerhalb der EU Produkte bzw. Dienstleistungen umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben möchtest, musst du zudem eine Umsatzsteuer ID beantragen. Diese erhältst du vom Bundeszentralamt für Steuern.

Zeitpunkt: Ab wann muss man ein Nebengewerbe anmelden?

Du hast dich entschlossen, ein Nebengewerbe anzumelden, dann greift für dich § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Die Anmeldung zum Nebengewerbe muss unverzüglich erfolgen. Als Richtwert gelten circa zwei Wochen nach Start deines Einzelunternehmens bzw. deiner Existenzgründung. Innerhalb dieses Zeitfensters kannst du dein Nebengewerbe noch rückwirkend anmelden, ohne Ärger zu bekommen. Es ist völlig unerheblich, in welchem Monat des Gründungsjahres du dein Nebengewerbe anmeldest, es geht selbst mitten im Jahr.

Nebengewerbe anmelden: Das sind die Vorteile

Laut Statistik der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist der Nebenerwerb bei Unternehmern sehr beliebt. Mehr als 50 Prozent aller Gründungen erfolgen demnach nebenberuflich. Vorab solltest du wissen, dass ein Nebengewerbe genauso angemeldet wird wie ein Hauptgewerbe. Allerdings unterscheidet sich die Selbstständigkeit im Nebenerwerb in einigen Punkten von der Selbstständigkeit im Haupterwerb.
Wenn du ein Nebengewerbe gründest, kannst du auf diese Vorteile bauen:

  • Ein Nebengewerbe ist ein guter Test für deine Geschäftsidee, so kannst du deren Tragfähigkeit prüfen.
  • Das finanzielle Risiko ist im Nebenerwerb niedriger, denn du sicherst dir durch deinen Haupterwerb eine solide finanzielle Basis.

Du musst kein Arbeitnehmer sein, wenn du ein Nebengewerbe anmelden möchtest. Das ist dir auch erlaubt, wenn du einen Haushalt führst und Kinder erziehst, studierst oder Arbeitslosengeld erhältst. Rentner oder Pensionäre können ebenfalls ein Nebengewerbe anmelden, so wie jeder andere, der sich an das Regelwerk hält.

Als Arbeitnehmer nebenberuflich Gewerbe anmelden

Zunächst musst du deinen Arbeitsvertrag prüfen und herausfinden, ob du zusätzlich zu deinem Haupterwerb einer Nebenbeschäftigung nachgehen darfst. Wenn dies vertraglich nicht ausdrücklich erlaubt ist, solltest du mit deinem oder deiner Vorgesetzten bzw. dem Personalchef sprechen und dir jene Nebentätigkeit bzw. die Planung deiner Existenzgründung genehmigen lassen. Letzterer kann dir vielleicht erklären, was zu beachten ist, wenn du dein Nebengewerbe anmeldest.

  • Deine nebenberufliche Selbstständigkeit darf wirtschaftlich und zeitlich betrachtet, deine Hauptbeschäftigung nicht toppen bzw. beeinträchtigen.
  • Aktuell sind 18 Stunden pro Woche die Obergrenze, bis zu der eine Selbstständigkeit noch als Nebenerwerb gilt. Schließlich will dein Arbeitgeber sicherstellen, dass du aufgrund von Gewerbeangelegenheiten deine Pflicht als Mitarbeitender nicht vernachlässigst.
  • Du darfst nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stehen, wenn du ein Nebengewerbe anmeldest. Das bedeutet, dass deine Dienstleistung im Nebengewerbe nicht ie gleich wie bei deinem Hauptberuf sein darf.
  • Dieses Wettbewerbsverbot musst du ernst nehmen, anderenfalls drohen dir juristische Schritte und Kündigung, wenn du durch dein Nebengewerbe deine Haupttätigkeit vernachlässigst.

Zusätzlich solltest du den zeitlichen Aspekt bei der Registrierung beachten. Wenn du ein Gewerbe anmelden willst, ist dies neben deinem Hauptberuf von 40 Stunden teilweise schwierig. Gewisse Behördengänge kannst du nur vor Ort klären und die meisten Ämter haben zu den klassischen Bürozeiten geöffnet – das sind mit ziemlicher Sicherheit die gleichen Zeiten, in denen zu deiner festen Tätigkeit nachgehst. Plane dir daher für die wichtigsten Termine bei Ämtern Urlaub ein.

Bei Arbeitslosigkeit Nebengewerbe anmelden

Bist du arbeitslos gemeldet und möchtest zusätzlich einer Nebenbeschäftigung nachgehen, so ist das grundsätzlich erlaubt. Du kannst damit deine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern oder sogar einen Vollerwerb damit vorbereiten. Deinen Nebenerwerb musst du unbedingt der Arbeitsagentur mitteilen, denn es gelten für dich, bezüglich Arbeitsumfang und Höhe des Zuverdienstes, folgende Bestimmungen:

  • Du darfst nicht mehr als 15 Wochenstunden nebengewerblich arbeiten. Arbeitest du mehr in deinem Nebengewerbe, verlierst du deinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung.
  • Dein Gewinn, den du mit deinem Nebengewerbe erwirtschaftest, darf die Schwelle von 165 Euro im Monat nicht übersteigen. Wenn deine Einkünfte höher ausfallen, rechnet sie das Arbeitsamt auf dein Arbeitslosengeld an.

Nebengewerblich tätig als Schüler oder Student

Für Studierende gibt es ebenfalls eine Regelung, die besagt, dass nicht mehr als 20 Wochenstunden zusätzlich zum Studium nebengewerblich gearbeitet werden darf. Das Einkommen, das du als Student erwirtschaftest, wird im Übrigen auf Bafög bzw. Kindergeld angerechnet. Dementsprechend passt z. B. das Bafög-Amt die Höhe der Fördergelder zu deinen Einkünften aus dem Nebengewerbe an. Studierende dürfen aktuell 538 Euro pro Monat verdienen,  auch mit einem Nebengewerbe. Im Jahr sind das 6.456 Euro. Mehr zu Freibeträgen erfährst du beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Was ist steuerlich zu beachten, wenn man ein Nebengewerbe anmeldet?

Nebengewerbe und Steuern – gibt es Unterschiede zum Hauptgewerbe? Die Antwort lautet nein! Beide Gewerbearten, sowohl Hauptgewerbe als auch Nebengewerbe, unterliegen den gleichen Paragraphen der Steuergesetze. Das heißt, selbst wenn du nur ein Nebengewerbe anmeldest, gibt es keinen steuerfreien Betrag – wie das fälschlicherweise oft angenommen wird. Die folgenden drei Steuerarten sind immer relevant, egal, ob du ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe angemeldet hast:

Umsatzsteuerpflicht für Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler in Deutschland sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig – das ist Fakt. Alles womit du als Unternehmer Geld verdienst, musst du mit 7 % oder 19 % Umsatzsteuer verrechnen und an deine Kundschaft weitergeben. Die Umsatzsteuerbeträge führst du anschließend an das Finanzamt ab.

Viele Selbstständige zahlen Gewerbesteuern

Als Gewerbetreibender zahlst du möglicherweise Gewerbesteuer. Bemessungsgrundlage ist die Höhe deines Gewinns des Gewerbes. Der Steuersatz wird von der Stadt bzw. Gemeinde festgesetzt, bei der du dein Nebengewerbe angemeldet hast. Allerdings gibt es einen Freibetrag: Das heißt, bis zu einem jährlichen Umsatz bzw. Verdienstgrenze von 24.500 Euro bist du von der Gewerbesteuer befreit.

Einkünfte in Einkommensteuererklärung offenlegen

Alle Einkünfte, die du im Nebenerwerb generierst, musst du in deiner Einkommensteuererklärung am Jahresende eintragen. Wenn du jährlich weniger als 410 Euro mit deiner Nebenbeschäftigung verdient hast, entfällt diese Pflicht. Liegst du mit deinem Nebengewerbe darüber, werden die Nebeneinkünfte versteuert. Deshalb solltest du einen Teil deiner Gewinne aus dem Nebenerwerb zurückhalten, damit du deiner Steuerpflicht problemlos nachkommen kannst. Verluste aus deiner Selbstständigkeit bzw. deinem Gewerbe rechnet das Finanzamt zu deinen Gunsten und zieht jene Beträge von deiner Steuerschuld ab.

Welche Form der Buchführung gilt für ein Nebengewerbe?

Nach Ablauf eines Jahres erstellst du eine Steuererklärung für deinen Gewerbebetrieb. Für diese ermittelst du den Gewinn. Dabei musst du zwei wichtige Grenzen beachten:

  • Hast du in deinem Nebengewerbe weniger als 80.000 Euro Gewinn und weniger als 800.000 Euro Umsatz gemacht, genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
  • Liegst du darüber, bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet und musst du einen klassischen Jahresabschluss inklusive Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vorlegen.

Nebengewerbe und Versicherungen

Du fragst dich bestimmt, wie es im Nebenerwerb mit der Sozial-, Unfall- oder Krankenversicherung aussieht. Wir helfen aus! 

Sozialversicherung im Nebenerwerb?

Als angestellter Mitarbeitender in Vollzeit bist du automatisch sozialversicherungspflichtig. Daran ändert sich nichts, wenn du zusätzlich ein Nebengewerbe anmeldest und dieser Tätigkeit nachgehst. Das ist ein großer Vorteil. Funktioniert aber nur, so lange deine Einkünfte aus dem Nebenerwerb nicht höher ausfallen als Lohn bzw. Gehalt aus deinem Haupterwerb.

Mit der Rentenversicherung ist es ähnlich geregelt: Solange du die Vorschriften für ein Nebengewerbe beachtest, zahlst du die Pflichtbeiträge zur Rente durch deinen Haupterwerb.

Info

Unfallversicherung

Bist du z.B. Handwerker und hast ein Nebengewerbe angemeldet, musst du nicht zwangsweise eine Unfallversicherung abschließen. Allerdings übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung deines Arbeitgebers bei der Berufsgenossenschaft nicht die Kosten eines Unfalls, den du im Nebengewerbe erleidest.

Krankenversicherung im Nebenerwerb?

Wenn du ein Nebengewerbe anmeldest, ändert sich nichts an deiner Krankenversicherung. Denn als Arbeitnehmer bist du bereits krankenversichert und als Student oder Arbeitssuchender sowie Rentner genießt du ebenfalls einen Krankenversicherungsschutz. Erst wenn du die festgelegte Grenze deiner Wochenarbeitsstunden deiner Nebenbeschäftigung überschreitest, wird es problematisch. Dann kann es sein, dass dich deine Krankenversicherung neu einstuft und du höhere Beiträge zahlen musst aufgrund deiner zusätzlichen Einnahmen aus dem Nebengewerbe.

Nebengewerbe ummelden: So funktioniert es

Drei Ereignisse können es nötig machen, dass du dein Nebengewerbe ummelden musst:

  • Du erweiterst dein Angebot innerhalb deines Nebengewerbes, was Produkte oder Dienstleistungen angeht.
  • Der Tätigkeitsbereich deines Nebengewerbes ändert sich.
  • Der Standort bzw. der Sitz des Betriebs deines Unternehmens ändert sich innerhalb derselben Stadt.

Tritt einer dieser Fälle ein, musst du die neue Situation deines Nebengewerbes beim Gewerbeamt melden. Transparenz gehört zur Anzeigepflicht Gewerbetreibender und ist in der Gewerbeordnung geregelt. In manchen Städten und Gemeinden ist die Gewerbeummeldung mittlerweile auch online möglich. Wichtig ist nur, dass du die Gewerbeummeldung deines Gewerbes zeitnah erledigst, sonst riskierst du Strafen von bis zu 1.000 Euro.

Ziehst du in eine andere Stadt um, ist es mit dem Ummelden deines Nebengewerbes nicht getan. Im ersten Schritt musst du dein Unternehmen beim Gewerbeamt abmelden und es im zweiten Schritt in der Behörde der neuen Stadt wieder anmelden. Wenn du dir unsicher bist, hilft dir die IHK mit einer Beratung für dein Nebengewerbe auf die Sprünge. Nicht immer entwickelt sich dein Unternehmen bzw. Gewerbe wie geplant und du entscheidest dich vielleicht, dein bestehendes Hauptgewerbe in ein Nebengewerbe umzumelden. Das stellt kein Problem dar, auch diese Veränderung von Hauptgewerbe zu Nebengewerbe kannst du mithilfe des Gewerbeamtes ganz leicht durchführen.

Nebenberuflich ein Kleinunternehmen anmelden

Wer ein Unternehmen als Nebenerwerb gründet, will mit seiner Geschäftsidee erst einmal klein anfangen. Wenn sich das im Gründungsjahr mit eher geringen Umsätzen ausdrückt und du nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz generierst, kannst du beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung nutzen. Das bedeutet, dass du auf Antrag von der Umsatzsteuer befreit bist bzw. diese auf den Rechnungen deiner Kunden erst gar nicht ausweisen musst. Wenn du dein Nebengewerbe als Kleinunternehmer führst, darf dein Umsatz im laufenden Geschäftsjahr unter 50.000 Euro liegen. Es handelt sich hierbei um eine Sonderregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes. Dir persönlich bringt der Status eines nebenberuflichen Kleingewebetreibenden einen verwaltungsrelevanten Gewinn, weil du beispielsweise auf die Umsatzsteuervoranmeldung verzichten darfst.

Definition

Was ist eigentlich ein Kleingewerbe?

Die Bezeichnungen Kleinunternehmen, Nebengewerbe und Kleingewerbe sorgen oft für Verwirrung. Du fragst dich, worin der Unterschied zwischen einem Nebengewerbe und einem Kleingewerbe liegt, obdie Begriffe das gleiche bedeuten und welche Mischkonstellationen z.B. mit einem Minijob noch möglich sind?
Tatsächlich ist es kein Problem, wenn du als Selbstständiger im Nebengewerbe, zusätzlich zum Hauptjob, auch noch einen Minijob bzw. ein Kleingewerbe annimmst. Schließlich haben Gründer wie du nicht von Anfang an volle Auftragsbücher und ein Minijob stellt zumindest kleine monatliche Einnahmen sicher. Genaue Informationen gibt dir eine Steuerfachkraft deiner Wahl. Sie ist der richtige Ansprechpartner mit Blick auf die steuerrechtliche Relevanz jener Mischformen.

Zudem ist es sehr wohl möglich, ein Kleingewerbe als hauptberufliche Tätigkeit zu führen. Du hast ein vollständiges Gewerbe, das lediglich aufgrund des geringen Umfangs (kleiner Kundenstamm oder reduzierter Arbeitsbereich) klein ist.

Übrigens: Der Begriff Kleingewerbe wird umgangssprachlich häufig für das Wort Nebengewerbe verwendet. Es bezeichnet keine Rechtsform und hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung bzw. dem Status eines Kleinunternehmers oder einer Kleinunternehmerin zu tun. Bist du ein Kleingewerbetreibender, dann gelten folgende Regeln für dich:

  • Du musst ein Gewerbe anmelden
  • Als Kleingewerbetreibender bist du kein Kaufmann oder Kauffrau
  • Du unterliegst als Kleingewerbetreibender nicht der Buchführungspflicht
  • Bei Kleingewerbetreibenden genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
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