Aufwendungen

Aufwendungen spielen eine zentrale Rolle in der Buchführung und im Steuerrecht. Sie umfassen die Kosten für den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Diese werden auf Erfolgskonten gebucht und beeinflussen das Betriebsergebnis direkt. Was genau Aufwendungen sind und wie sie sich von Ausgaben unterscheiden, erfahren Sie in diesem Artikel.

Zuletzt aktualisiert am 24.06.2025

Zusammenfassung

Aufwendungen im Überblick

  • Aufwendungen sind Vermögensminderungen durch den Einsatz von Gütern und Dienstleistungen.
  • Sie unterscheiden sich von Ausgaben, die finanzielle Abflüsse darstellen.
  • Typische Aufwendungen sind Material-, Personalaufwendungen, Abschreibungen und neutrale Aufwendungen.
  • Steuerrechtlich werden Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben eingestuft.
  • Im Jahresabschluss werden Aufwendungen im Gewinn- und Verlustkonto verbucht und mit dem Kapitalkonto abgeschlossen.

Definition

Was sind Aufwendungen?

Aufwendungen sind die Kosten für den Verbrauch von Gütern und die Nutzung von Dienstleistungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Sie verringern das Eigenkapital eines Unternehmens und werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf Erfolgskonten verbucht.

Die rechtliche Grundlage für Aufwendungen findet sich:

  • Im Einkommensteuergesetz (EStG): Für steuerliche Zwecke.
  • Im Handelsgesetzbuch (HGB): Für handelsrechtliche Buchführungspflichten.

Regelung im Handelsrecht

Unterschiede zwischen Aufwendungen und Ausgaben

AufwendungenAusgaben
Ist eine Vermögensminderung, da sie den Erfolg mindern. Ausgaben werden zur Finanzierungsrechnung gezählt.
Sie müssen dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, in dem sie entstanden sind. Sie können als Zahlungsvorgänge, Verbindlichkeiten oder Minderung von Forderungen auftauchen.
Nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung, Realisationsprinzip oder Imparitätsprinzip. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht handelt es sich um Ausgaben, wenn es sich um die Konten Verbindlichkeiten, Kasse oder Bank handelt.

Im Handelsrecht bestehen klare Unterschiede zwischen Aufwendungen und Ausgaben:

  • Aufwendungen: Stellen eine Vermögensminderung dar und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfasst, da sie den Erfolg eines Unternehmens mindern.
  • Ausgaben: Werden zur Finanzierungsrechnung gezählt und betreffen finanzielle Abflüsse wie Verbindlichkeiten, Bankzahlungen oder Minderung von Forderungen.

Buchhalterische Regelung:

  • Aufwendungen müssen gemäß dem Periodenabgrenzungsprinzip im Geschäftsjahr erfasst werden, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden.
  • Ausgaben führen in der Regel zu einer Vermögensumschichtung, da sie finanzielle Mittel abziehen, aber gleichzeitig Werte wie Waren oder Dienstleistungen generieren. 

Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

Im Gesamtkostenverfahren der GuV müssen alle Aufwendungen und Erlöse des Geschäftsjahres ausgewiesen werden, einschließlich Bestandsveränderungen. Die Differenzen aus den Lagerbeständen fertiger und unfertiger Erzeugnisse werden in einem eigenen Konto der Bestandsveränderungen erfasst.

Aufwendungen für Material

Die Kosten für Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe gehören zu den typischen Materialaufwendungen eines Unternehmens. Sie werden dann als Aufwendungen verbucht, wenn die Materialien für die Herstellung von Erzeugnissen verwendet werden. 
Materialaufwendungen werden unter dem Konto „Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren“ erfasst. Dazu zählen auch Dienstleistungen anderer Unternehmen, die für die Verarbeitung der Materialien benötigt werden.

Aufwendungen für Personal

Der Personalaufwand umfasst:

  • Löhne und Gehälter
  • Sozialabgaben wie Renten- und Krankenversicherungsbeiträge
  • Beiträge für die betriebliche Altersversorgung

Alle Personalaufwendungen werden auf einem eigenen Aufwandskonto gebucht und sind ein wesentlicher Bestandteil der Betriebskosten.

Abschreibungen

Abschreibungen erfassen die Wertminderung von Vermögensgegenständen und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Es gibt unterschiedliche Arten von Abschreibungen, die gesetzlich geregelt sind:

Immaterielle Anlagegegenstände und Sachanlagen

Nach § 275 Abs. 2 Nr. 7a HGB sind in der GuV planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auszuweisen für:

  • Immaterielle Vermögensgegenstände, z. B. Patente oder Lizenzen
  • Derivativen Geschäfts- oder Firmenwert
  • Sachanlagen, z. B. Maschinen oder Gebäude

Besonderheit: Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 HGB müssen gesondert ausgewiesen oder im Anhang erläutert werden. 

Umlaufgegenstände

Nach § 275 Abs. 2 Nr. 7b HGB werden Abschreibungen auf Umlaufvermögen nur dann ausgewiesen, wenn sie die üblichen Abschreibungen übersteigen.

Beispiele für Umlaufgegenstände:

  • Rohstoffe und Waren
  • Forderungen

Die entsprechenden Werte werden in den GuV-Posten wie Bestandsveränderungen, Materialaufwand oder sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen.

Außerordentliche Aufwendungen

Der Posten „außerordentliche Aufwendungen“ wurde bis 2015 in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, wenn Kosten außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens entstanden. Dazu zählten z. B. Verluste aus dem Verkauf von Betriebsteilen oder außergewöhnliche Haftungskosten.

Regelung nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)

Für Geschäftsjahre nach dem 31.12.2015 entfällt der Posten „außerordentliche Aufwendungen“ in der GuV (§ 277 Abs. 4 HGB a. F.). Stattdessen gilt:

  • Einzelne Aufwandsposten von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung müssen im Anhang erläutert werden.
  • Diese Angaben betreffen auch Vorgänge, die zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehören, aber außergewöhnliche Bedeutung für das Unternehmen haben.

Beispiele für außergewöhnliche Aufwendungen

  • Verluste aus dem Verkauf oder der Stilllegung von Teilbetrieben
  • Aufwendungen für einen Sozialplan
  • Produzentenhaftung oder außergewöhnliche Schadensfälle
  • Einmalige Kosten für die Erschließung neuer Märkte

Durch diese Änderungen wird die Transparenz in der Buchführung erhöht, da außergewöhnliche Aufwendungen detaillierter erklärt werden müssen.

Beispiele für außergewöhnliche Aufwendungen

  • Verluste aus dem Verkauf oder der Stilllegung von Teilbetrieben
  • Aufwendungen für einen Sozialplan
  • Produzentenhaftung oder außergewöhnliche Schadensfälle
  • Einmalige Kosten für die Erschließung neuer Märkte

Durch diese Änderungen wird die Transparenz in der Buchführung erhöht, da außergewöhnliche Aufwendungen detaillierter erklärt werden müssen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen sind solche, die keinem spezifischen Aufwandsposten wie Materialaufwand, Personalaufwand oder Abschreibungen zugeordnet werden können.

Beispiele für sonstige betriebliche Aufwendungen:

  • Verluste aus dem Abgang von Anlage- oder Umlaufgegenständen (außer Vorräten)
  • Übliche Abschreibungen auf Forderungen und Vermögensgegenstände
  • Zuführungen zu Rückstellungen, sofern keine direkte Zuordnung möglich ist
  • Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 

Besonderheit: Periodenfremde Aufwendungen

Periodenfremde Aufwendungen sind solche, die in einem Geschäftsjahr erfasst werden, aber wirtschaftlich einem anderen Jahr zuzuordnen sind.

Angabepflichten:

  • Kapital- und KapCo-Gesellschaften müssen periodenfremde Aufwendungen im Anhang erläutern, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
  • Kleine Gesellschaften sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Neutrale Aufwendungen

Neutrale Aufwendungen sind Ausgaben, die zwar in der Buchführung erfasst werden, jedoch nicht direkt den Kosten des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses zugeordnet werden.

Kategorien neutraler Aufwendungen

  1. Betriebsfremde Aufwendungen:
    • Aufwendungen, die nicht aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit stammen.
    • Beispiele: Spenden für karitative Zwecke, Reparaturen an nicht betriebsbedingten Gebäuden.
  2. Außerordentliche Aufwendungen:
    • Kosten, die in ihrer Höhe oder Art nicht regelmäßig auftreten.
    • Beispiele: Katastrophenschäden, außergewöhnliche Forderungsausfälle.
  3. Periodenfremde Aufwendungen:
    • Aufwendungen, die einer anderen Abrechnungsperiode zuzuordnen sind.
    • Beispiel: Steuerzahlungen für Vorjahre.

Abgrenzung zu Kosten

Neutrale Aufwendungen unterscheiden sich von Kosten dadurch, dass sie nicht zwingend leistungsbezogen sind. Sie können betriebsfremd, außerordentlich oder periodenfremd sein, während Kosten immer mit der betrieblichen Leistungserstellung verbunden sind.

Aufwendungen im Steuerrecht

Im Steuerrecht wird der Begriff Aufwendungen in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet. Dabei hängt die Einstufung von der Art der Ausgaben und deren steuerlicher Veranlassung ab.

Werbungskosten

Werbungskosten sind Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Diese betreffen vor allem Überschusseinkünfte, wie aus nichtselbstständiger Arbeit oder Vermietung.

Beispiel:
Ein Steuerpflichtiger nutzt einen Computer, den er geschenkt bekommen hat, ausschließlich beruflich. Er kann die Abschreibung auf den Computer dennoch als Werbungskosten geltend machen, da keine Belastung des eigenen Vermögens erforderlich ist.

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

  • Sonderausgaben: Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind, jedoch steuerlich abzugsfähig sind (z. B. Kirchensteuer, Spenden).
  • Außergewöhnliche Belastungen: Private Aufwendungen, die in besonderem Maße das Vermögen belasten (z. B. Krankheitskosten).

Für den Abzug ist es erforderlich, dass das eigene Vermögen belastet wird. Diese Aufwendungen reduzieren die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.

Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und somit den steuerlichen Gewinn mindern.

Merkmale:

  • Betriebliche Geldabflüsse (z. B. Zahlungen, Verbindlichkeiten)
  • Abgänge von Geldeswert (z. B. Abschreibungen)

Regelung bei gemischten Aufwendungen:

Sind Aufwendungen sowohl privat als auch betrieblich veranlasst, müssen die Anteile getrennt erfasst werden. Ist eine Trennung nicht möglich, besteht ein Abzugsverbot.

Jahresabschluss

Aufwendungen werden im Jahresabschluss buchhalterisch auf Aufwandskonten erfasst und abschließend über ein Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen. Die Darstellung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere für Kapital- und KapCo-Gesellschaften.

Buchhalterische Behandlung

  1. Erfassung auf Aufwandskonten:
    Aufwendungen werden während des Geschäftsjahres auf spezifischen Konten wie Materialaufwand, Personalaufwand oder Abschreibungen gebucht.
  2. Abschluss über das Gewinn- und Verlustkonto:
    Am Jahresende werden die Salden der Aufwandskonten auf das Gewinn- und Verlustkonto übertragen: 
    Buchung: Gewinn- und Verlustkonto an Aufwandskonto.
  3. Übertragung auf das Kapitalkonto:
    Der Saldo des Gewinn- und Verlustkontos wird abschließend auf das Kapitalkonto übertragen:
    • Bei einem Gewinn: Gewinn- und Verlustkonto an Kapitalkonto (Erhöhung des Kapitals).
    • Bei einem Verlust: Kapitalkonto an Gewinn- und Verlustkonto (Minderung des Kapitals).

Auswirkung auf das Eigenkapital

  • Gewinne: Erhöhen das Eigenkapital und stärken die finanzielle Basis des Unternehmens.
  • Verluste: Mindern das Eigenkapital und können bei anhaltender Negativentwicklung zu Liquiditätsproblemen führen.

Erfolgsausweis

Der Erfolgsausweis in der Buchhaltung unterscheidet sich zwischen positiven Geschäftserfolgen (Erträgen) und negativen Geschäftserfolgen (Aufwendungen). Während Erträge erst dann ausgewiesen werden dürfen, wenn sie realisiert sind, müssen Aufwendungen bereits berücksichtigt werden, sobald sie vorhersehbar sind.

Erfolgsausweis nach dem Imparitätsprinzip

Das Imparitätsprinzip verlangt, dass:

  • Erträge erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert wurden.
  • Aufwendungen bereits berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag entstanden oder vorhersehbar sind.

Dies führt zu einer konservativen Darstellung der Geschäftszahlen, indem Verluste frühzeitig erfasst werden, während Gewinne erst nach Realisation ausgewiesen werden dürfen. 

Berücksichtigung unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung

Aufwendungen sind im Geschäftsjahr zu erfassen, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden, unabhängig davon, wann die Zahlung tatsächlich erfolgt. Dies folgt dem Verursachungsprinzip.

Praxisbeispiel:

Ein Unternehmen kauft vor dem Bilanzstichtag eine Maschine. Die Kosten fließen in Form von Abschreibungen erst in den Folgejahren in die Aufwendungen ein. Teile der Anschaffungskosten werden als Herstellungskosten aktiviert und damit erfolgsneutral behandelt.

Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden berücksichtigt, wenn eine Verpflichtung am Bilanzstichtag besteht:

  • Verbindlichkeiten: Für bekannte Verpflichtungen (z. B. Lieferantenrechnungen).
  • Rückstellungen: Für ungewisse Verpflichtungen (z. B. Garantieleistungen).

Bewertung und Zuordnung

  • Ausgaben für Vermögensgegenstände werden aktiviert und durch Abschreibungen dem entsprechenden Zeitraum zugeordnet.
  • Vorräte werden zu Herstellungskosten aktiviert und erst beim Verkauf als Aufwand erfasst.

Zeitraumbezogene Aufwandszurechnung

Die zeitliche Zuordnung von Aufwendungen folgt dem Verursachungsprinzip. Dies bedeutet, dass Ausgaben als Aufwendungen dem Geschäftsjahr zuzurechnen sind, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung.

Rechnungsabgrenzung

Wenn eine Ausgabe mehrere Zeiträume betrifft, wird sie buchhalterisch abgegrenzt, um die Aufwände korrekt zu verteilen.

Praxisbeispiel:

Ein Unternehmen zahlt am 10. Oktober 2024 eine Jahresmiete von 6.000 Euro für den Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025.

Buchung bei Zahlung:

  • Im Jahr 2024 wird der auf Oktober bis Dezember entfallende Anteil als Aufwand erfasst: 3/12 × 6.000 = 1.500 Euro.
  • Der Restbetrag von 4.500 Euro wird als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auf das nächste Jahr übertragen.

Buchung der Abgrenzung:

  • 2024: Aktive Rechnungsabgrenzung an Mietaufwand (4.500 Euro).
  • 2025: Mietaufwand an Aktive Rechnungsabgrenzung (4.500 Euro).

Vorteile der Rechnungsabgrenzung

  • Präzise Darstellung der Geschäftszahlen.
  • Sicherstellung, dass Aufwendungen korrekt den Perioden zugeordnet werden.
  • Transparenz bei langfristigen Zahlungsverpflichtungen.