Sammelrechnung: mehrere Leistungen effizient abrechnen

Eine Sammelrechnung fasst mehrere Einzelleistungen für denselben Kunden in einer gemeinsamen Rechnung zusammen. Diese Art der Rechnungsstellung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie regelmäßig wiederkehrende Aufträge für denselben Geschäftspartner bearbeiten. Statt jede Leistung separat abzurechnen, bündeln Sie die Einzelposten über einen definierten Zeitraum hinweg. Dadurch reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand und behalten die Übersicht. Der Aufbau der Sammelrechnung orientiert sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben für Einzelrechnungen, enthält jedoch zusätzliche Pflichtangaben.

Zuletzt aktualisiert am 23.07.2025

Zusammenfassung

Sammelrechnung im Überblick

Seit 2025 ist die E-Rechnung für B2B-Geschäfte verpflichtend.

  • Eine Sammelrechnung fasst mehrere Einzelaufträge für denselben Kunden zusammen.
  • Sie eignet sich für Unternehmen mit Stammkunden oder regelmäßigen Lieferbeziehungen.
  • Die Rechnung enthält neben den üblichen Pflichtangaben auch Abrechnungszeitraum, Umsatzsteuer und Gesamtsumme.
  • Jede Sammelrechnung benötigt eine eindeutige Rechnungsnummer.
  • Das Leistungsdatum kann pauschal mit dem Rechnungsdatum angegeben werden.

Definition

Was genau ist eine Sammelrechnung?

Eine Sammelrechnung ist eine spezielle Form der Rechnungsstellung, bei der mehrere Einzelaufträge oder Lieferungen für denselben Kunden in einem einzigen Dokument abgerechnet werden. Diese Art der Rechnung bietet sich vor allem bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen oder Lieferungen an. Die Abrechnung erfolgt periodisch – beispielsweise monatlich oder quartalsweise – und enthält alle relevanten Informationen zu den einzelnen Leistungen. Die rechtlichen Anforderungen entsprechen im Wesentlichen denen einer Einzelrechnung, ergänzt um spezifische Pflichtangaben wie den Abrechnungszeitraum. Ziel der Sammelrechnung ist eine effizientere Abwicklung der Abrechnung für beide Seiten.

Wann sich eine Sammelrechnung für Sie lohnt

Eine Sammelrechnung eignet sich für Unternehmen mit festen Kundenbeziehungen oder Daueraufträgen. Besonders in Branchen mit häufigen Teillieferungen oder wiederkehrenden Dienstleistungen ist diese Rechnungsform effizient.  

Typische Beispiele:

  • Ein Bauunternehmen, das regelmäßig Baumaterial bei Ihnen bezieht
  • Ein Handwerksbetrieb, der wiederholt kleinere Aufträge beauftragt
  • Eine Stromabrechnung, bei der die laufende Nutzung in Intervallen fakturiert wird

Ihre Vorteile im Überblick

Durch die Zusammenfassung mehrerer Einzelaufträge entstehen folgende Vorteile:

  • Reduzierung des Verwaltungsaufwands
  • Bessere Übersichtlichkeit in der Buchhaltung
  • Geringerer Aufwand bei der Prüfung und Freigabe auf Kundenseite
  • Weniger Papier- oder Dateiaufkommen

Inhalte und Anforderungen an eine Sammelrechnung

Sammelrechnungen unterliegen grundsätzlich den gleichen Vorgaben wie Einzelrechnungen nach § 14 UStG. Zusätzlich müssen Sie einige Besonderheiten beachten:  

Folgende Pflichtangaben müssen enthalten sein:

  • Gesamtsumme aller in der Rechnung zusammengefassten Einzelposten
  • Ausgewiesene Umsatzsteuer
  • Abrechnungszeitraum, der die enthaltenen Leistungen zeitlich abgrenzt

Weitere formale Anforderungen

  • Jede Sammelrechnung benötigt eine eindeutige Rechnungsnummer.
  • Die Rechnung muss ein Leistungsdatum oder Lieferdatum enthalten.
  • Sie dürfen bei mehreren Teilleistungen pauschal angeben: „Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum“.

Rechnungsnummern und Nummernkreise

Bei der Nummerierung können Sie ein eigenes System verwenden oder den bestehenden Nummernkreis Ihrer Einzelrechnungen fortführen. Wichtig ist, dass jede Rechnungsnummer eindeutig ist und nicht doppelt verwendet wird. 

Übersichtliche Struktur durch Einzelnachweise

Eine Sammelrechnung listet idealerweise die einzelnen zugehörigen Abrechnungen chronologisch oder thematisch gegliedert auf. Dadurch bleibt der Inhalt für Ihre Kunden transparent nachvollziehbar.

Digitalisierungspflicht: E-Rechnung seit 2025 verpflichtend

Ab 2025 gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnung auch für Unternehmen im B2B-Bereich. Bisher betraf dies nur den Geschäftsverkehr mit der öffentlichen Hand. Die neue Regelung soll den Datenaustausch automatisieren und die Effizienz im Rechnungswesen steigern.

Info

Pflicht zur E-Rechnung ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen bei B2B-Geschäften ausstellen und empfangen können.

  • Die E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format übermittelt werden.
  • PDF-Rechnungen gelten nicht als E-Rechnung.
  • Übergangsfristen gelten je nach Unternehmensgröße und Art des Geschäfts.
  • Technische Standards wie XRechnung oder ZUGFeRD sind zulässig.

Tipp

E-Rechnung automatisch und korrekt versenden

Mit Lexware können Sie Sammelrechnungen direkt im E-Rechnungsformat erstellen und versenden. So erfüllen Sie die neuen Anforderungen automatisch und vermeiden formale Fehler.