Zusammenfassung
Wirtschaftsjahr im Überblick
Das Wirtschaftsjahr umfasst einen Zeitraum von zwölf Monaten, in dem Unternehmen ihre Geschäftsergebnisse erfassen.
- Es kann mit dem Kalenderjahr übereinstimmen oder davon abweichen.
- Die gesetzliche Grundlage bildet das Handelsgesetzbuch (HGB).
- Abweichungen sind bei Gründungen, Betriebsaufgaben oder auf Antrag möglich.
- Steuerliche Konsequenzen ergeben sich je nach Wirtschaftsjahresgestaltung.
Definition
Was ist ein Wirtschaftsjahr?
Das Wirtschaftsjahr beschreibt den Zeitraum, in dem ein Unternehmen seine Geschäftsergebnisse buchhalterisch erfassen muss.
Es umfasst in der Regel zwölf Monate, wobei der Startpunkt flexibel gewählt werden kann. Abweichende Wirtschaftsjahre können in bestimmten Fällen genutzt werden, etwa bei speziellen Branchenvorgaben oder durch steuerrechtliche Notwendigkeiten. Steuerliche Auswirkungen und organisatorische Anforderungen variieren je nach Wirtschaftsjahr.
Abweichendes Wirtschaftsjahr: Sonderfälle und steuerliche Auswirkungen
Ein Wirtschaftsjahr kann in bestimmten Fällen von der üblichen Dauer von zwölf Monaten abweichen.
- Automatisch, wenn ein Betrieb gegründet oder übernommen wird und diese Handlung nicht im Januar erfolgt.
- Ebenso, wenn ein Betrieb vor dem Jahresende aufgegeben wird.
Antrag auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr
Für Gewerbebetriebe besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt einen Antrag auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr zu stellen.
- Dieser Antrag muss gut begründet sein, um genehmigt zu werden.
- Die rechtlichen Regelungen dazu sind im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert.
- Zusätzlich stützen sich die Vorgaben teilweise auf Urteile des Bundesfinanzhofs.
- Ein Eintrag im Handelsregister ist eine Grundvoraussetzung, um ein abweichendes Wirtschaftsjahr nutzen zu können.
Steuerliche Auswirkungen eines abweichenden Wirtschaftsjahres
Ein abweichendes Wirtschaftsjahr hat nur geringe Auswirkungen auf die Besteuerung, führt jedoch zu einem erhöhten organisatorischen Aufwand:
- Umsatzsteuer:
Abweichende Wirtschaftsjahre werden im Umsatzsteuerrecht nicht anerkannt.
Die Umsatzsteuererklärung bezieht sich immer auf das Kalenderjahr. - Gewerbesteuer:
Die Gewerbesteuer wird für das Kalenderjahr als Erhebungszeitraum berechnet.
Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr zählt das Jahr, in dem das Wirtschaftsjahr endet. - Einkommensteuer:
Einkommensteuererklärungen werden stets für das Kalenderjahr erstellt.
Gewinne aus einem abweichenden Wirtschaftsjahr werden anteilig auf die jeweiligen Kalenderjahre aufgeteilt.
Steuerliche Pflichten bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr
Die übliche Einkommensteuer- oder Umsatzsteuererklärung wird als Jahreserklärung bezeichnet.
Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr erstellen Sie eine Steuererklärung für das Ende dieses Wirtschaftsjahres.
- Die Frist für die Umsatzsteuerjahreserklärung des Kalenderjahres endet am 31. Juli.
- Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr liegt die Frist sieben Monate nach dem Ende Ihres Wirtschaftsjahres.
Ein Beispiel: Geht Ihr Wirtschaftsjahr vom 01. Juli bis zum 30. Juni, endet die Frist für Ihre Steuererklärung am 31. Januar des Folgejahres.
Dies gilt sowohl für die Umsatzsteuer als auch für die Gewerbesteuer.
Umstellung eines abweichenden Wirtschaftsjahres auf ein Kalenderjahr
Die Umstellung eines abweichenden Wirtschaftsjahres auf ein Kalenderjahr hat wesentliche steuerliche Auswirkungen.
- Zwei Wirtschaftsjahre enden innerhalb eines Kalenderjahres.
- Die Gewinne aus beiden Wirtschaftsjahren müssen zusammengefasst werden.
- Der zusammengefasste Gewinn kann das Ergebnis eines Jahres deutlich erhöhen.
Diese Erhöhung kann Auswirkungen auf die steuerliche Einstufung Ihres Unternehmens haben:
- Beispielsweise könnten Sie durch einen höheren Gewinn die Vorgaben für die Kleinunternehmerregelung überschreiten.
Ein Vorteil: Die Umstellung auf ein Kalenderjahr erfordert kein Einverständnis des Finanzamtes und ist jederzeit möglich.
Das Wirtschaftsjahr in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Bis zum Jahr 2020 war in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft ein abweichendes Wirtschaftsjahr vorgeschrieben.
- Dieses begann stets am 01. Juli und endete am 30. Juni des darauffolgenden Jahres.
- Der Grund: Zu diesem Zeitpunkt sind die Vorräte gering, was die Bestandsaufnahme erleichtert.
- Dies galt auch für Betriebe, die keine Bücher führen.
Seit 2020 können auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe ihr Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr umstellen.
Im Gegensatz zu anderen Branchen gilt jedoch weiterhin: ohne Umstellung bleibt das Wirtschaftsjahr automatisch von Juli bis Juni bestehen.
Branchenspezifische Regelungen nach § 4a EStG
In § 4a EStG gibt es zusätzliche Wahlmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe:
- Für Weidewirtschaft und Viehzucht kann das Wirtschaftsjahr vom 01. Mai bis 30. April gewählt werden.
- Weinbauunternehmen können ihr Wirtschaftsjahr an die Erntezeiten anpassen, z. B. vom 01. September bis 31. August.
Das Rumpfwirtschaftsjahr: Bedeutung und Besonderheiten
Was ist ein Rumpfwirtschaftsjahr?
Ein Rumpfwirtschaftsjahr entsteht, wenn der Zeitraum eines Wirtschaftsjahres weniger als zwölf Monate umfasst.
Gründe dafür können sein:
- Gründung oder Erwerb eines Unternehmens während eines laufenden Jahres.
- Strukturwandel, etwa der Wechsel von einem landwirtschaftlichen zu einem gewerblichen Betrieb.
- Insolvenzeröffnung, bei der ein neues Geschäftsjahr beginnt.
Steuerliche Regelungen für das Rumpfwirtschaftsjahr
Besonderheiten bei der Besteuerung:
- Zwei aufeinanderfolgende Rumpfwirtschaftsjahre sind grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es liegen Sonderfälle vor.
- Beispielsweise kann bei einer erneuten Umstellung ein weiteres Rumpfwirtschaftsjahr entstehen.
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