Ersatzbeleg nach Vorlage erstellen – für eine korrekte Buchhaltung

Gehen Originalbelege verloren, braucht es eine Vorlage für einen nachvollziehbaren Ersatzbeleg.

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  • Vorlage für verlorene Originalbelege
  • Eigenbeleg-Muster als Textdatei oder als PDF
  • Für eine lückenlose Buchhaltung

Warum sollte ich einen Ersatzbeleg bzw. Eigenbeleg nach Vorlage online erstellen?

Bevor wir Ihnen erklären, wie Sie einen Ersatzbeleg erstellen, möchten wir kurz erläutern, warum ein solcher Beleg so wichtig ist. Unternehmen müssen – gemäß Steuerrecht – Belege aufbewahren, um im Rahmen der eigenen Buchhaltung sowie bei Interaktion mit dem Finanzamt alle Ausgaben nachvollziehbar zu machen. Hierbei dienen Rechnungen und Quittungen als Nachweis. Sie ermöglichen es Unternehmen, lückenlos über die eigenen Ausgaben Bescheid zu wissen und bei Unklarheiten Nachforschungen anzustellen.

Doch was passiert, wenn die Originalbelege nicht mehr vorhanden sind? Dann braucht es unter Umständen sogenannte Ersatzbelege. In Ihrem Unternehmen sollten daher entsprechende Vorlagen vorhanden sein. Durch diesen Beleg können Sie dem Finanzamt sämtliche Betriebsausgaben belegen. Doch solche Dokumente sind an bestimmte Anforderungen geknüpft. Schreiben Sie einen Eigenbeleg, der diese Anforderungen nicht erfüllt, akzeptiert das Finanzamt diesen unter Umständen nicht. Dazu gleich mehr.

Außerdem muss ein Ersatzbeleg über die folgenden Angaben verfügen:

  • Zahlungsempfänger
  • Ausgabeart
  • Datum
  • Betrag
  • Grund für den Eigenbeleg
  • Datum und Unterschrift

Damit keine Angaben fehlen, ist es oftmals ratsam, auf ein Eigenbeleg-Muster zu vertrauen. Ein solches Muster enthält alle Angaben, die Sie einfach Schritt für Schritt ausfüllen.

Ebenso können Sie auch unseren Eigenbeleg-Generator nutzen, um den Ersatzbeleg direkt online zu erstellen.

Generator für Eigenbelege und Ersatzbelege

Mit unserem kostenlosen Tool erstellen Sie schnell und einfach Ihre Ersatzbelege:

Zunächst müssen Sie alle Felder passend der Beschreibung ausfüllen. Mit dem Button „Netto- und Steuerbetrag berechnen“ erhalten Sie als Erstes den Netto- und den Steuerbetrag des Gesamtbetrags. Wenn Sie den Button „Eigenbeleg als PDF erstellen“ nutzen, wird ein Ersatzbeleg als PDF erstellt. Dieser öffnet sich in einem neuen Browserfenster. Danach können Sie Ihren Ersatzbeleg bzw. Eigenbeleg herunterladen und bequem ausdrucken sowie versenden.

Hinweis zur Belegerstellung: Um den Lexware Generator für Eigenbelege und Ersatzbelege nutzen zu können, deaktivieren Sie bitte den Pop-up-Blocker.

Was sind Ersatzbeleg-Vorlagen?

Ersatzbelege oder Eigenbelege sind alternative Vorlagen und Nachweise. Sie werden in der Buchhaltung verwendet, wenn die Originalbelege verloren gegangen sind, beschädigt wurden oder anderweitig nicht verfügbar sind. Sie dienen dazu, die Buchhaltungsdaten zu vervollständigen und eine lückenlose Dokumentation von allen finanziellen Transaktionen sicherzustellen. Ersatzbelege haben die gleiche Funktion wie Originalbelege und fungieren als Beweismittel für getätigte Geschäftsvorfälle.

Ersatzbelege tragen zur Genauigkeit und Integrität der Buchhaltung bei. Sie liefern Informationen, die für die Bestimmung von Einnahmen, Ausgaben, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten relevant sind.

Rechtliche Anforderungen: Wann sind Ersatzbelege zulässig?

Die Verwendung von Ersatzbelegen in der Buchhaltung unterliegt bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen, um deren Gültigkeit und Akzeptanz sicherzustellen.

Im Allgemeinen müssen Ersatzbeleg-Vorlagen folgende Kriterien erfüllen:

  • Nachvollziehbarkeit: Ersatzbelege müssen den Buchhaltungsdatensatz eindeutig identifizieren und auf den ursprünglichen Geschäftsvorfall verweisen. Sie sollten Informationen enthalten, die die Identifizierung des Gläubigers, den Betrag, das Datum und andere relevante Details ermöglichen.
  • Vollständigkeit: Ersatzbelege müssen alle erforderlichen Informationen enthalten, die auch auf den Originalbelegen zu finden sind. Dies umfasst beispielsweise den Namen des Unternehmens, die Adresse, die Steuernummer, eine Beschreibung der erbrachten Leistung oder verkauften Ware und den Betrag der Transaktion.
  • Integrität: Ersatzbelege sollten nur schwer manipuliert oder verändert werden können. Es ist wichtig sicherzustellen, dass sie einen verlässlichen Nachweis darstellen und ihre Authentizität gewährleistet ist. Dies kann beispielsweise durch digitale Unterschriften oder andere Sicherheitsmaßnahmen erreicht werden.
  • Aufbewahrung: Ersatzbelege müssen entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert werden. In Deutschland liegt die Frist grundsätzlich bei 10 Jahren.  Die genauen Fristen können je nach Art des Belegs und den geltenden Vorschriften variieren.
  • Compliance: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die verwendeten Vorlagen für Ersatzbelege den rechtlichen Anforderungen und Buchführungsvorschriften entsprechen. Dies kann die Einhaltung von spezifischen Gesetzen und Standards, wie beispielsweise der GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Aufbewahrung von Unterlagen in elektronischer Form), umfassen.

Der Ersatzbeleg und das Finanzamt

Wenn Sie Belege beim Finanzamt vorlegen müssen, so sind dies im Idealfall die Originalbelege. Im Sinne einer Notlösung akzeptiert das Finanzamt aber auch die Vorlage von Ersatzbelegen. Dabei kommt es vor allem auf die betriebliche Notwendigkeit und den Betrag an. Meist gilt allerdings, dass bis zu einer Ausgabe von 150 Euro wenig zu befürchten ist. Allerdings sollte die Vorlage von Ersatzbelegen die Ausnahme bleiben, damit das Finanzamt nicht misstrauisch wird.

Wann brauche ich einen Ersatzbeleg?

Einen Ersatzbeleg braucht es zum Beispiel, wenn

  1. der Originalbeleg verlorengegangen ist
  2. vergessen wurde (z.B. beim Geschäftsessen), sich eine Quittung ausstellen zu lassen
  3. es keine Möglichkeit für eine Quittung gab (z.B. bei einer Taxifahrt)

Bis auf den letztgenannten Grund können Sie es oftmals leicht vermeiden, auf eine Ersatzbeleg-Vorlage angewiesen zu sein. Fragen Sie immer nach einem Beleg, bewahren Sie diesen gut auf und erstellen Sie vielleicht sogar einen digitalen Back-Up.

Info

Ist ein Vorsteuerabzug mit Eigenbeleg möglich?

Damit Sie den Vorsteuerabzug geltend machen können, verlangt das Finanzamt eine ordnungsgemäße Rechnung von Ihnen. Aber wie sieht es aus, wenn ich den Originalbeleg verloren habe? Kann ich einen Vordruck für den Eigenbeleg ausdrucken, ausfüllen und einreichen? Nein, denn der Eigenbeleg bzw. die Eigenrechnung erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung. Sprich: Sie können auf Basis eines Eigenbelegs keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Risiken bei Ersatzbelegen

1. Fehlerquellen und Manipulationsmöglichkeiten

 

Ersatzbelege sind offensichtlich nicht das Original. Das kann zu Fehlern oder Ungenauigkeiten in den Buchhaltungsdaten führen, wenn die Daten nicht genau den ursprünglichen Transaktionsdetails entsprechen. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Manipulation an den Ersatzbeleg-Vorlagen. Unbefugte könnten versuchen, Ersatzbelege zu fälschen oder zu verändern, um unerlaubte Aktivitäten zu verschleiern oder falsche Angaben zu machen.

2. Prüfungsdokumentation und Nachvollziehbarkeit von Buchhaltungsvorgängen

 

Die Verwendung von Ersatzbeleg-Vorlagen kann die Prüfungsdokumentation von Buchhaltungsvorgängen erschweren. Wenn Originalbelege fehlen, kann dies zu einem Mangel an Beweismitteln führen, die Sie bei einer externen Prüfung oder Steuerprüfung benötigen. Stellen Sie sicher, dass alle Ersatzbelege ordnungsgemäß dokumentiert und mit den entsprechenden Buchhaltungseinträgen verknüpft sind. So gewährleisten Sie Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

3. Rechtliche Konsequenzen

 

Die unzureichende oder ungenaue Verwendung von Ersatzbeleg-Vorlagen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch das Finanzamt könnte genauer hinsehen, wenn Sie zu häufig Ersatzbelege verwenden.

Ersatzbeleg oder Eigenbeleg – Wo ist der Unterschied?

Die Begriffe Eigenbeleg und Ersatzbeleg werden oftmals synonym verwendet. Gemäß Definition besteht allerdings ein Unterschied.

Ersatzbeleg

  • Ersatz für externe Belege bzw. Fremdbelege, wenn diese nicht mehr vorhanden sind

    Beispiel: Für betriebliche Aufwendungen, die für die Buchhaltung dokumentiert werden

Eigenbeleg

  • Dokumentiert interne Vorgänge

    Beispiele für die Notwendigkeit zur Vorlage einer Ersatzquittung in Form eines Eigenbelegs:

    - Abschreibungen

    - Lohnlisten

    - Kassen-Entnahme

Fünf Tipps, wie sie es vermeiden, einen Ersatzbeleg erstellen zu müssen

Natürlich raubt es Ihre Zeit, einen Eigenbeleg anhand einer Vorlage zu erstellen. Häufig lässt sich das auch vermeiden. Hat hingegen ein Automat keinen Beleg gedruckt, kommen Sie um den Schritt natürlich nicht herum. Für alle anderen Fälle können Sie mit diesen fünf Tipps vermeiden, Eigenbelege nach Vorlage zu schreiben:

  • Lassen Sie sich in Restaurants etc. immer einen Beleg ausstellen.
  • Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, immer einen Beleg zu verlangen.
  • Heften Sie Ihre Belege zeitnah ab und fertigen Sie Sicherheitskopien an.
  • Bewahren Sie die Belege unterwegs in einer Aktentasche auf.
  • Digitalisieren Sie Ihre Belege.

Alle Belege sicher aufbewahren mit Lexware Office

Es muss gar nicht erst so weit kommen, dass Sie auf eine Eigenbeleg-Vorlage zum Ausfüllen zurückgreifen müssen! Denn mit Lexware Office können Sie dies vermeiden. Scannen Sie einfach über die Lexware App Ihre Belege mit dem Smartphone oder Tablet ein. Dank der intelligenten Texterkennung (OCR) landen die wichtigsten Daten des Belegs automatisch im System. Außerdem verknüpft Lexware Office alle Zahlungen automatisch mit dem dazugehörigen Beleg. So müssen Sie nicht erst alle Zahlen auf den Belegen und Kontoauszügen abgleichen.

Vorlage: Der Muster-Ersatzbeleg

Ganz gleich ob Eigenbeleg oder Ersatzbele: Der Vordruck (digital oder auf Papier) muss Platz für alle relevanten Informationen bieten. Nur dann ist der Beleg auch rechtssicher und ermöglicht eine lückenlose Buchhaltung. Nutzen Sie deshalb die Vorlage für Ersatzbelege oder Eigenbelege.