Worauf kommt es an?
Die Antwort auf die Frage lautet – wie so häufig im Leben selbstständig tätiger Unternehmer: Es kommt darauf an.
Wenn du als Freiberufler beispielsweise eine Kapitalgesellschaft gründest, fällst du unter die Regelungen für kaufmännische Berufe und unterliegst automatisch der Buchführungspflicht. Dann macht es Sinn, mit dem Steuerberaterzugang zu arbeiten, damit du jederzeit Aufgaben auslagern kannst.
Unternehmer und Freiberufler, die sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, können eine vereinfachte Buchhaltung betreiben, wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und nicht als Vollkaufmann gelten sowie den Jahresumsatz von 800.000 Euro bzw. den Gewinn von 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr nicht überschreiten. Bei der Kleinunternehmerregelung ist es dann möglich, nicht zu bilanzieren. Die sogenannte einfache Buchführung reicht aus. Dann genügt die vereinfachte Form der Gewinnermittlung, eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), wie du sie mit Lexware Office erstellen kannst.
Hast du dazu noch Fragen, löst die schnelle und professionelle Hilfe von Experten jedes Problem deutlich kompetenter als Google oder der Buschfunk mit Kollegen. In einigen Fällen ist es grundsätzlich sinnvoll, auch als Kleinunternehmer immer auf Beratung zu setzen.
Wann ein Steuerberater für Kleinunternehmer gebraucht wird
In diesen Fällen solltest du auf Steuerberatung setzen:
- Wenn du entscheiden musst, ob die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG – nicht zu verwechseln mit einem Kleingewerbe – für dich überhaupt infrage kommt und welche Vorgaben sie beinhaltet.
- Wenn du einen Businessplan erstellen musst oder willst, der dir als Geschäftsgrundlage für die weitere Planung und beim Beantragen von Finanzierungshilfen dient.
- Wenn du einen Kredit aufnehmen oder Fördergelder beantragen möchtest und sichergehen möchtest, alle Möglichkeiten voll auszuschöpfen.
- Wenn du Mitarbeiter beschäftigen möchtest oder dein Business sich so entwickelt, dass du absehbar die Kleinunternehmerregelung verlassen wirst.
- Wenn du Gründer bist und sämtliche Fristen, Vorauszahlungen, Rücklagen und Investitionen ganz neue Erfahrungen für dich sind, ebenso wie die diesbezügliche Organisation.
- Wenn du eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt hast und dich begleiten, beraten und betreuen lassen möchtest, um alles richtig zu machen.
- Wenn du keine Zeit hast, dich – alle gesetzlichen Änderungen betreffend – selbst auf dem Laufenden zu halten, bzw. wenn deine Branche diesbezüglich Besonderheiten aufweist.
- Wenn du viele und aufwändige Betriebsausgaben hast und diese zeitsparend so sinnvoll wie möglich steuerlich absetzen möchtest.
An die Entscheidung, ob du unter die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung fallen möchtest, bist du bei Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung dann fünf Jahre lang gebunden. Ein halbes Jahrzehnt, in dem es hilfreich sein kann, durch eine auf dein Fachgebiet spezialisierte Kanzlei auf dem Laufenden gehalten zu werden. Schließlich ändert sich die Rechtslage ständig, und niemand kennt sich besser aus mit neuen Urteilen und Gesetzen für Kleinunternehmer als Steuerberater.
Wenn man dich und deinen Bedarf bereits kennt, bist du bei einem akuten Problem viel schneller an der Lösung, als wenn du dann erst auf die Suche gehst. Ist ein Steuerberater für Kleinunternehmer also nötig? Nötig, das kann man diskutieren – aber sinnvoll ist es immer, auf professionelle Unterstützung zu setzen.
Doch egal, wie du dich entscheidest, die Buchhaltungssoftware Lexware Office wird dich als Kleinunternehmer individuell unterstützen und gegebenenfalls deine Daten an deinen Steuerberater übermitteln.