Was ist VoP?
Verification of Payee (kurz: VoP) ist die Umsetzung einer Vorgabe der Europäischen Union, die im Zusammenhang mit der neuen EU-Verordnung zur Regulierung von Echtzeitüberweisungen eingeführt wird. Ab dem 9. Oktober 2025 sind alle Banken des Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) im Rahmen von VoP dazu verpflichtet, eine Plausibilitätsprüfung zwischen der IBAN des Kontoinhabers und dem angegebenen Empfängernamen durchzuführen.
Diese Empfängerüberprüfung soll die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr erhöhen und den Schutz vor betrügerischen oder fehlgeleiteten Zahlungen verbessern. Die technische Infrastruktur für die VoP-Prüfung soll bereits ab dem 5. Oktober 2025 zur Verfügung stehen. Voraussichtlich werden Banken ab diesem Zeitpunkt auch bereits die Prüfung durchführen.
Die VoP-Prüfung ist für die Bankkunden kostenlos.
So funktioniert die Empfängerüberprüfung
Konkret läuft Verification of Payee bzw. VoP durch die Bank in 5 Schritten ab:
- Der Zahler gibt beim Online- oder Mobile-Banking den Empfängernamen und IBAN ein.
- Die Bank des Zahlers stellt eine VoP-Anfrage an die Empfängerbank.
- Die Empfängerbank prüft, ob Empfängername und IBAN übereinstimmen und gibt der Zahlerbank eine der folgenden Rückmeldungen:
- Grün („Match“): IBAN und Empfängername stimmen überein.
- Gelb („Close Match“): Empfängername stimmen teilweise überein.
- Rot („No Match“): Empfängername und IBAN stimmen nicht überein.
- Fehler („No Response“): Empfängerinformationen konnten aus technischen Gründen nicht überprüft werden.
- Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Zahler angezeigt. Bei einem “Close Match” zeigt die Bank dem Überweisenden den bei ihr hinterlegten Namen an. Bei Überweisungen der Stufen „No Match“ und “No Response” erfolgt der Hinweis, dass die Überweisung möglicherweise an ein falsches Konto erfolgt. Die Kriterien für die Stufen “gelb” und “rot” können sich je nach Bank unterscheiden.
- Wenn der Zahler die Rückmeldung erhalten hat, entscheidet er, ob die Überweisung erfolgen soll oder nicht. Werden Überweisungen der Stufen „gelb“, „rot“ und “No Response” freigegeben, haftet in diesem Fall der Zahler und verzichtet auf einen Erstattungsanspruch. Die Zahlerbank haftet nur bei „grünen“ Überweisungen, also bei Übereinstimmung von IBAN und Empfängername.
Info
Verification of Payee in Lexware Office
Wie Verification of Payee in Lexware Office umgesetzt wird, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Für Privatkunden obligatorisch, für Firmenkunden eingeschränkt optional
VoP ist bei Privatkunden verpflichtend: Bei Überweisungen ihrer Privatkunden müssen alle Zahlungsdienstleister VoP-Überprüfungen vornehmen und dürfen die Transaktionen nur nach deren Freigabe ausführen.
Im Falle von Einzelüberweisungen ist die VoP-Überprüfung auch bei Firmenkunden Pflicht. Anders als Privatkunden haben Firmenkunden aber bei Sammelüberweisungen eine Wahlmöglichkeit: Als Unternehmer können Sie bei der Einreichung einer Datei mit Sammelüberweisungen entscheiden, ob Sie diese zur Empfängerüberprüfung einreichen (Opt-In) oder ob Sie sie wie bisher in den gewohnten Prozessen verarbeiten (Opt-Out) möchten.
Sie sollten sich im Vorfeld Gedanken dazu machen, welche Variante (Opt-In oder Opt-Out) Sie bei Sammelüberweisungen wählen möchten oder ob Sie dies im Einzelfall entscheiden. Falls Sie sich für ein Opt-In entscheiden, sollten Sie sich außerdem überlegen, wie Sie vorgehen wollen, wenn “Close Matches” oder “No Matches” bei der Überprüfung auftauchen. Denn Sie können die Sammelzahlung nur in ihrer Gesamtheit freigeben oder stornieren. Eine Freigabe einzelner Teile ist nicht möglich.
Wichtig: Nutzen Sie bei Sammelüberweisungen die Opt-Out-Option, mit der Sie auf die Empfängerüberprüfung verzichten, sind Sie selbst für die korrekte Angabe der Empfängerdaten verantwortlich. Der Zahlungsdienstleister führt die Zahlungen lediglich anhand der von Ihnen angegebenen IBAN aus. Für falsche oder betrügerischen Überweisungen haften dann allein Sie selbst, da Sie den Zahlungsdienstleister ausdrücklich von der Haftung entbunden haben.
Info
Das EBICS-Verfahren steht weiterhin zur Verfügung
Als Unternehmer können Sie auch nach dem 9. Oktober weiterhin das EBICS-Verfahren nutzen. Bei einem Opt-Out nutzen Sie dafür wie gehabt die Auftragsarten CCT (SEPA-Überweisung) und CIP (Echtzeitüberweisung). Sollten Sie kein Opt-Out vom VoP-Verfahren wünschen oder eine Einzeltransaktion vornehmen (für diese ist generell keine Opt-Out-Option erlaubt), stehen Ihnen ab Oktober die neuen Auftragsarten CTV (SEPA-Überweisung) und CIV (Echtzeitüberweisung) zur Verfügung.
Diese Vorteile bietet VoP kleinen Unternehmen
Der wichtigste Vorteil von VoP ist die Betrugsprävention: Die Empfängerüberprüfung schützt vor APP-Betrug (Autorisierter Push-Payment-Betrug), von dem vor allem kleine Unternehmen betroffen sind. Beim APP-Betrug bringen Betrüger ihre Opfer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu, Zahlungen anstatt an legitime Empfänger auf Betrugskonten zu überweisen. Kleine Unternehmen werden vermehrt durch gefälschte Rechnungen und individualisierte Phishing-Mails dazu gebracht, Geld an falsche Empfänger zu überweisen.
VoP hilft außerdem dabei, Fehlüberweisungen auszuschließen: Durch den Abgleich von Empfängername und IBAN werden Tippfehler oder die Verwendung veralteter Stammdaten bei Überweisungen erkannt. Die anschließende Korrektur der Daten führt auch langfristig zu einem reibungsloseren Zahlungsverkehr und spart letztendlich Zeit und Kosten, da es keine kostenpflichtigen Rückbuchungen mehr gibt.
So bereiten Sie Ihr Unternehmen auf VoP vor
Ab dem 9. Oktober werden die Überweisungen Ihrer Privatkunden in jedem Fall VoP-geprüft. Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zur VoP-Einführung, um sicherzustellen, dass Ihre Kunden bei ihren Rechnungszahlungen die korrekten Zahlungsangaben verwenden:
- Weisen Sie in Ihren Rechnungen gut sichtbar darauf hin, welchen exakten Empfängernamen Ihre Kunden verwenden sollen.
- Vereinfachen Sie das Überweisungsverfahren dadurch, dass Sie in der Rechnung für die erforderlichen Zahlungsangaben einen QR-Code hinterlegen, der von den Apps der Zahlungsdienstleister ausgelesen werden kann. Das Überweisen des Rechnungsbetrags per QR-Code ist für Ihre Kunden komfortabel und schließt Eingabefehler aus.
- Liegen Ihren Rechnungen Überweisungsformulare bei, prüfen Sie, ob dort tatsächlich die korrekten Zahlungsangaben verwendet werden.
- Prüfen Sie eventuell vorhandene Zahlungsangaben auf Ihrer Website und in E-Mail-Signaturen, auf Ihren Geschäftspapieren und Werbematerialien sowie Visitenkarten.
- Schreiben Sie Ihre Kunden eventuell auch direkt an und weisen Sie sie auf die korrekten Zahlungsangaben hin.
- Nennen Sie Ihren Zahlungsdienstleistern alternative Empfängernamen für Ihr Unternehmen, die von diesen zusätzlich als sogenannte Aliasnamen genutzt werden sollen, um die VoP-Trefferquote zu verbessern.
Die Empfängerprüfung betrifft jedoch nicht nur Ihre Zahlungseingänge, sondern auch Ihre Zahlungsausgänge. Sie sollten daher auch die gespeicherten Zahlungsangaben Ihrer Geschäftspartner, Lieferanten und Mitarbeiter sichten und gegebenenfalls anpassen:
- Prüfen Sie die Stammdaten Ihrer Geschäftspartner und Lieferanten auf Aktualität und vergleichen Sie insbesondere die vorhandenen Kontoinhabernamen mit den aktuellen Daten. Fragen Sie in Zweifelsfällen direkt nach und nutzen Sie die Gelegenheit zur Bereinigung Ihrer Datenbank.
- Stellen Sie sicher, dass Ihnen die korrekten Bankdaten Ihrer Mitarbeiter vorliegen. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die neuen VoP-Anforderungen und erbitten Sie eine Bestätigung oder Änderung der vorhandenen Zahlungsangaben, damit es nicht zu Verzögerungen bei Zahlungen kommt. In diesem Zuge können Sie Ihre Mitarbeiter auch direkt bitten, Kunden beim Direktkontakt auf die VoP-Anforderungen hinzuweisen.