Zusammenfassung
Bilanzierung im Überblick
- Die Bilanzierung dient der Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens
- Nur buchführungspflichtige Unternehmen müssen bilanzieren
- Freiberufler sind von der Bilanzierungspflicht befreit
- Die Bilanz besteht aus Aktiva und Passiva
- Ab einem Umsatz von 800.000 € oder Gewinn von 80.000 € greift die Pflicht
- Kapitalgesellschaften müssen ihre Bilanz veröffentlichen
- Die doppelte Buchführung ist Voraussetzung für eine Bilanz
- Jahresabschlüsse sind zehn Jahre aufzubewahren
Definition
Bilanzierung kurz erklärt
Die Bilanzierung bezeichnet den Abschluss eines Geschäftsjahres mit einer Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva). Sie ist Teil des Jahresabschlusses und in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage ist die doppelte Buchführung. Ziel ist eine transparente Darstellung der wirtschaftlichen Lage. Die Bilanz dient unter anderem als Entscheidungsgrundlage für Investoren, Gläubiger und das Finanzamt.
Wann eine Bilanzierungspflicht besteht
Die Pflicht zur Bilanzierung betrifft Unternehmen, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) buchführungspflichtig sind. Dazu zählen:
- Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 € oder einem Gewinn über 80.000 €
- Personengesellschaften wie OHG, KG oder PartG
- Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, GmbH & Co. KG und Ltd.
Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten sind von der Bilanzierungspflicht befreit. Sie erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Info
Neue Grenzwerte seit 2024
Seit dem 01.01.2024 gelten für Einzelunternehmen folgende Schwellenwerte: - Umsatz: 800.000 € (zuvor 600.000 €) - Gewinn: 80.000 € (zuvor 60.000 €).
Inhalte und Struktur einer Bilanz
Aktivseite
Die Aktiva zeigen, wofür das Kapital verwendet wird. Sie gliedern sich in:
- Anlagevermögen: Gebäude, Maschinen, Patente
- Umlaufvermögen: Bargeld, Bankguthaben, Warenbestand, Forderungen
Passivseite
Die Passiva zeigen, woher das Kapital stammt:
- Eigenkapital: Einlagen, Rücklagen, Gewinne
- Fremdkapital: Verbindlichkeiten, Rückstellungen
Info
Grundlage: Doppelte Buchführung
Bei der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall zweifach erfasst: im Soll und im Haben. Dadurch entsteht die Basis für die Erstellung einer Bilanz. Die Buchführung erfolgt nach den Vorschriften des HGB (§ 242 ff.).
Zeitpunkt und Fristen der Bilanzierung
Der Bilanzstichtag ist in der Regel der 31. Dezember. Das Geschäftsjahr darf maximal zwölf Monate dauern. Auch abweichende Wirtschaftsjahre sind möglich.
Wichtige Fristen:
- Die Bilanz ist innerhalb eines Jahres nach dem Stichtag zu erstellen
- Die Offenlegungspflicht (z. B. im Bundesanzeiger) betrifft Kapitalgesellschaften
- Inventur muss nahe am Bilanzstichtag erfolgen
- Aufbewahrungspflicht für Jahresabschlüsse: 10 Jahre
Vorteile und Herausforderungen der Bilanzierung
Vorteile
- Transparenz über die wirtschaftliche Lage
- Bessere Entscheidungsgrundlage für Kredite
- Langfristige Entwicklung kann nachvollzogen werden
Nachteile
- Höherer Aufwand durch doppelte Buchführung
- Komplexität bei der Erstellung
- Beratung durch Steuerberater meist erforderlich
Freiwillige Bilanzierung
Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, können Sie freiwillig bilanzieren. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie einen Kredit aufnehmen oder Investoren überzeugen möchten.
Wichtig: Der Wechsel zur Bilanzierung ist nur zum Beginn eines Geschäftsjahres möglich. Ein Rückwechsel zur EÜR erfordert die Zustimmung des Finanzamts.
Tipp
Professionelle Hilfe lohnt sich
Ein Steuerberater kann Sie beim Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung und bei der Erstellung der Jahresabschlüsse kompetent unterstützen.
Welche Buchführung ist erforderlich?
Die Bilanzierung setzt die doppelte Buchführung voraus. Dabei gilt:
- Soll und Haben für jede Buchung
- Erfassung von Aktiva und Passiva
- Kontenrahmen je nach Unternehmensgröße
Beispiel: Der Kauf einer Maschine wird im Soll auf das Anlagekonto gebucht und im Haben auf das Bankkonto oder Verbindlichkeitskonto.
Was umfasst eine vollständige Bilanzierung?
Eine vollständige Bilanzierung beinhaltet:
- Bilanz
- Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV)
- ggf. Anhang mit Erläuterungen
Für Kapitalgesellschaften gelten strengere Vorgaben (§§ 242–264 HGB). Sie müssen eine strukturierte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sicherstellen.
Bilanzierung: Wichtiges Hilfsmittel für Unternehmen
Die Bilanzierung ist ein wichtiges Instrument zur finanziellen Transparenz eines Unternehmens. Sie zeigt Vermögen und Schulden strukturiert auf und bietet wichtige Entscheidungsgrundlagen für Geschäftsführung, Investoren und Behörden. Die Pflicht zur Bilanzierung hängt von Umsatz, Gewinn und Rechtsform ab. Trotz des höheren Aufwands bietet sie klare Vorteile für langfristige Unternehmensplanung.
FAQ zur Bilanzierung
Was ist eine Bilanz?
Eine Bilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zu einem Stichtag.
Was sind Aktiva und Passiva?
Aktiva zeigen, wie Kapital verwendet wird. Passiva zeigen, woher das Kapital stammt.
Was bedeutet Eigenkapital?
Eigenkapital ist der verbleibende Wert nach Abzug aller Schulden – das Kapital der Eigentümer.
Wie erfolgt die Bewertung?
Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), abhängig vom jeweiligen Rechnungslegungsstandard (HGB, IFRS).
Wie lange muss ich Bilanzunterlagen aufbewahren?
Zehn Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Erstellung (§ 257 HGB).