Sozialabgaben

Sozialabgaben sind Beiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Finanzierung der Sozialversicherung leisten. Sie werden monatlich vom Bruttolohn abgezogen und an die Sozialversicherungsträger abgeführt. Ziel ist es, soziale Risiken wie Krankheit, Alter, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitslosigkeit abzusichern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sozialabgaben funktionieren, welche Beitragssätze gelten und wer für die Abführung verantwortlich ist.

Zuletzt aktualisiert am 16.06.2025

Zusammenfassung

Sozialabgaben im Überblick

  • Sozialabgaben sind Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanzieren.
  • Sie umfassen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
  • Die Höhe der Sozialabgaben richtet sich nach dem Bruttolohn.
  • Arbeitgeber führen die Beiträge direkt an die gesetzlichen Krankenkassen ab, die diese weiterverteilen.
  • Selbstständige und geringfügig Beschäftigte unterliegen besonderen Regelungen.

Definition

Was sind Sozialabgaben?

Unter Sozialabgaben versteht man gesetzliche Beiträge zur Sozialversicherung. Diese dienen der Absicherung gegen soziale Risiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit und Altersarmut.

Jeder deutsche Arbeitnehmer ist verpflichtet, Sozialabgaben zu leisten. Arbeitgeber sind ebenfalls beteiligt und übernehmen die Hälfte der Beiträge.

Die Sozialabgaben ermöglichen eine Grundsicherung, indem sie Leistungen wie Rente, Kranken- oder Pflegeversicherung finanzieren.

Sozialversicherung und Beitragssätze im Überblick

Die Sozialversicherung umfasst mehrere Bereiche, deren Beiträge sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber getragen werden.

Abgaben zur Sozialversicherung

<b>Art der Versicherung</b>
Art der VersicherungBeitragssätze
Rentenversicherung Beitragssatz vom Bruttolohn: 18,6 %
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil: je 9,3 %
Arbeitslosenversicherung Beitragssatz vom Bruttolohn: 2,5 %
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil: je 1,25 %
Krankenversicherung Beitragssatz vom Bruttolohn: 14,6 %
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil: je 7,3 %
Zusatzbeitrag: 2,5 %, je 1,25 %
Pflegeversicherung Beitragssatz vom Bruttolohn: 3,25 %
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil: je 1,625 %
Kinderlose: 1,875 %

Besonderheit:

In Sachsen sind die Pflegeversicherungsbeiträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedlich verteilt.

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ausschließlich vom Arbeitgeber zu finanzieren. Die Beiträge richten sich nach der Gefahrenklasse des Unternehmens und werden an die zuständige Berufsgenossenschaft abgeführt.

Wer führt die Sozialabgaben ab?

Die Verantwortung für die Abführung der Sozialabgaben liegt bei den Arbeitgebern. Diese ziehen die Beiträge vom Bruttolohn der Arbeitnehmer ab und leiten sie an die gesetzlichen Krankenkassen weiter.

Ablauf:

  • Die Krankenkassen verteilen die Beiträge an die entsprechenden Sozialversicherungsträger (z. B. Rentenversicherungsträger).
  • Selbstständige müssen ihre Beiträge selbst entrichten, entweder direkt oder über die Künstlersozialkasse.

Besonderheiten für Arbeitslose und Selbstständige

  • Arbeitslose: Die Sozialabgaben werden durch die Agentur für Arbeit getragen, sofern ein Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch besteht.
  • Selbstständige: Sie sind verpflichtet, ihre Beiträge eigenständig abzuführen. Bei freien Berufen wie Schriftstellern übernimmt die Künstlersozialkasse den Arbeitgeberanteil.

Sozialabgaben bei geringfügigen Beschäftigungen

Bei geringfügigen Beschäftigungen, auch Minijobs genannt, gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Sozialabgaben. Arbeitnehmer profitieren von einer Befreiung von Sozialbeiträgen, während der Arbeitgeber pauschale Abgaben leistet.

Arbeitnehmer: Keine Abzüge vom Lohn

Minijobber dürfen bis zu 556 Euro pro Monat verdienen, ohne selbst Sozialabgaben zahlen zu müssen. Der gesamte Verdienst wird als Nettolohn ausgezahlt.

Arbeitgeber: Pauschale Beiträge

Arbeitgeber führen für geringfügig Beschäftigte pauschale Sozialversicherungsbeiträge ab, die an die Knappschaft-Bahn-See überwiesen werden. Die Pauschale beträgt 31 % des Lohns und setzt sich wie folgt zusammen:

  • 13 % Krankenversicherung
  • 15 % Rentenversicherung
  • 1 % Umlagen, z. B. für Entgeltfortzahlungen bei Krankheit oder Mutterschutz
  • 2 % Pauschalsteuer, die Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag umfasst

Vorteil:

Durch die pauschalen Beiträge entstehen für Minijobber keine Abzüge vom Bruttolohn, was diese Beschäftigungsform für Arbeitnehmer besonders attraktiv macht.

Sozialabgaben korrekt verbuchen

Die korrekte Verbuchung der Sozialabgaben ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensbuchhaltung. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Mitarbeiter ordnungsgemäß zu erfassen und fristgerecht abzuführen.

Verbuchung in der Buchhaltung

Die Buchhaltung eines Unternehmens übernimmt die Aufgabe, die Sozialabgaben als Sozialversicherungsvorauszahlungen zu verbuchen. Dabei gilt:

  • Arbeitnehmeranteil: Wird vom Bruttolohn abgezogen und direkt an die Sozialversicherungsträger überwiesen.
  • Arbeitgeberanteil: Wird zusätzlich zum Bruttolohn berechnet und vom Arbeitgeber getragen.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer verdient 3.000 Euro brutto. Der Arbeitgeber führt sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil an die Sozialversicherung ab und verbucht diese separat.

Achtung

Fristen für die Abführung beachten

Die Sozialversicherungsbeiträge sind monatlichan die Krankenkassen abzuführen, die für die Verteilung an die jeweiligen Sozialversicherungsträger zuständig sind.

Sozialabgaben und Nettogehalt

Sozialabgaben werden wie Steuern direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Das verbleibende Nettogehalt wird an die Arbeitnehmer ausgezahlt.

Tipp

Automatisieren Sie Ihre Prozesse

Moderne Buchhaltungssoftware wie Lexware Office kann den Prozess der Erfassung und Abführung von Sozialabgaben deutlich erleichtern. Automatisierte Systeme berechnen die Beiträge und erinnern an Fristen, um Fehler und Verspätungen zu vermeiden.