Zusammenfassung
Sozialabgaben im Überblick
- Sozialabgaben sind Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanzieren.
- Sie umfassen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
- Die Höhe der Sozialabgaben richtet sich nach dem Bruttolohn.
- Arbeitgeber führen die Beiträge direkt an die gesetzlichen Krankenkassen ab, die diese weiterverteilen.
- Selbstständige und geringfügig Beschäftigte unterliegen besonderen Regelungen.
Definition
Was sind Sozialabgaben?
Unter Sozialabgaben versteht man gesetzliche Beiträge zur Sozialversicherung. Diese dienen der Absicherung gegen soziale Risiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit und Altersarmut.
Jeder deutsche Arbeitnehmer ist verpflichtet, Sozialabgaben zu leisten. Arbeitgeber sind ebenfalls beteiligt und übernehmen die Hälfte der Beiträge.
Die Sozialabgaben ermöglichen eine Grundsicherung, indem sie Leistungen wie Rente, Kranken- oder Pflegeversicherung finanzieren.
Sozialversicherung und Beitragssätze im Überblick
Die Sozialversicherung umfasst mehrere Bereiche, deren Beiträge sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber getragen werden.
Abgaben zur Sozialversicherung
Art der Versicherung | Beitragssätze |
---|---|
Rentenversicherung |
Beitragssatz vom Bruttolohn: 18,6 % Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil: je 9,3 % |
Arbeitslosenversicherung |
Beitragssatz vom Bruttolohn: 2,5 % Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil: je 1,25 % |
Krankenversicherung |
Beitragssatz vom Bruttolohn: 14,6 % Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil: je 7,3 % Zusatzbeitrag: 2,5 %, je 1,25 % |
Pflegeversicherung |
Beitragssatz vom Bruttolohn: 3,25 % Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil: je 1,625 % Kinderlose: 1,875 % |
Besonderheit:
In Sachsen sind die Pflegeversicherungsbeiträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedlich verteilt.
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ausschließlich vom Arbeitgeber zu finanzieren. Die Beiträge richten sich nach der Gefahrenklasse des Unternehmens und werden an die zuständige Berufsgenossenschaft abgeführt.
Wer führt die Sozialabgaben ab?
Die Verantwortung für die Abführung der Sozialabgaben liegt bei den Arbeitgebern. Diese ziehen die Beiträge vom Bruttolohn der Arbeitnehmer ab und leiten sie an die gesetzlichen Krankenkassen weiter.
Ablauf:
- Die Krankenkassen verteilen die Beiträge an die entsprechenden Sozialversicherungsträger (z. B. Rentenversicherungsträger).
- Selbstständige müssen ihre Beiträge selbst entrichten, entweder direkt oder über die Künstlersozialkasse.
Besonderheiten für Arbeitslose und Selbstständige
- Arbeitslose: Die Sozialabgaben werden durch die Agentur für Arbeit getragen, sofern ein Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch besteht.
- Selbstständige: Sie sind verpflichtet, ihre Beiträge eigenständig abzuführen. Bei freien Berufen wie Schriftstellern übernimmt die Künstlersozialkasse den Arbeitgeberanteil.
Sozialabgaben bei geringfügigen Beschäftigungen
Bei geringfügigen Beschäftigungen, auch Minijobs genannt, gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Sozialabgaben. Arbeitnehmer profitieren von einer Befreiung von Sozialbeiträgen, während der Arbeitgeber pauschale Abgaben leistet.
Arbeitnehmer: Keine Abzüge vom Lohn
Minijobber dürfen bis zu 556 Euro pro Monat verdienen, ohne selbst Sozialabgaben zahlen zu müssen. Der gesamte Verdienst wird als Nettolohn ausgezahlt.
Arbeitgeber: Pauschale Beiträge
Arbeitgeber führen für geringfügig Beschäftigte pauschale Sozialversicherungsbeiträge ab, die an die Knappschaft-Bahn-See überwiesen werden. Die Pauschale beträgt 31 % des Lohns und setzt sich wie folgt zusammen:
- 13 % Krankenversicherung
- 15 % Rentenversicherung
- 1 % Umlagen, z. B. für Entgeltfortzahlungen bei Krankheit oder Mutterschutz
- 2 % Pauschalsteuer, die Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag umfasst
Vorteil:
Durch die pauschalen Beiträge entstehen für Minijobber keine Abzüge vom Bruttolohn, was diese Beschäftigungsform für Arbeitnehmer besonders attraktiv macht.
Sozialabgaben korrekt verbuchen
Die korrekte Verbuchung der Sozialabgaben ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensbuchhaltung. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Mitarbeiter ordnungsgemäß zu erfassen und fristgerecht abzuführen.
Verbuchung in der Buchhaltung
Die Buchhaltung eines Unternehmens übernimmt die Aufgabe, die Sozialabgaben als Sozialversicherungsvorauszahlungen zu verbuchen. Dabei gilt:
- Arbeitnehmeranteil: Wird vom Bruttolohn abgezogen und direkt an die Sozialversicherungsträger überwiesen.
- Arbeitgeberanteil: Wird zusätzlich zum Bruttolohn berechnet und vom Arbeitgeber getragen.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer verdient 3.000 Euro brutto. Der Arbeitgeber führt sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil an die Sozialversicherung ab und verbucht diese separat.
Achtung
Fristen für die Abführung beachten
Die Sozialversicherungsbeiträge sind monatlichan die Krankenkassen abzuführen, die für die Verteilung an die jeweiligen Sozialversicherungsträger zuständig sind.
Sozialabgaben und Nettogehalt
Sozialabgaben werden wie Steuern direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Das verbleibende Nettogehalt wird an die Arbeitnehmer ausgezahlt.
Tipp
Automatisieren Sie Ihre Prozesse
Moderne Buchhaltungssoftware wie Lexware Office kann den Prozess der Erfassung und Abführung von Sozialabgaben deutlich erleichtern. Automatisierte Systeme berechnen die Beiträge und erinnern an Fristen, um Fehler und Verspätungen zu vermeiden.