Finanzierung: Leasingangebote richtig vergleichen

Für kleine Unternehmen ist die Finanzierung von Investitionen oft mit Schwierigkeiten verbunden. Leasing kann bei dem Kauf von Fahrzeugen und anderen Vermögensteilen eine einfachere Option sein als der typische Kredit. Liegen mehrere Leasingangebote vor, kann die Vielfalt der unterschiedlichen Bedingungen verwirren. Davon sollten Sie sich aber nicht abhalten lassen, Leasing als eine Möglichkeit für Ihre Finanzierung zu prüfen. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie am besten Leasingangebote vergleichen.

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Person hinter einer Wabengrafik
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 |  Zuletzt aktualisiert am:12.01.2023

Finanzierung mit Leasing

Wer Leasing als Alternative zur Finanzierung mit Krediten prüft, muss die Unterschiede kennen. Die Besonderheiten von Leasing im Überblick:

  • Beim Leasing erwirbt der Leasingnehmer kein Eigentum am Leasingobjekt. Er nimmt es in Besitz und erhält ein Nutzungsrecht.
  • Dem Leasinggeber reicht in der Regel das Leasingobjekt als Sicherheit. Das gilt vor allem bei Standardobjekten, wie z. B. Fahrzeugen.
  • Geleaste Gegenstände erscheinen nicht im Anlagevermögen der Bilanz. Bei einer Finanzierung erhöhen sowohl der Wert des Investitionsobjekts als auch die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank die Bilanzsumme.

    Tipp: Es kann sich vorteilhaft auf die Bilanzkennzahlen auswirken, wenn sich die Bilanzsumme nicht erhöht.

  • Die Leasingrate ist steuerlich voll absetzbar und kann auch oberhalb der Summe aus Abschreibungen und Zinsen eines vergleichbaren Kredits liegen.

Leasingangebote vergleichen - Kriterien

Um Leasingangebote vergleichen zu können, müssen Sie unterschiedliche Leasingangebote für das gleiche Leasingobjekt einholen. Beispielsweise sollten Fahrzeuge zur selben Fahrzeugklasse gehören, bestenfalls vergleichen Sie Angebote für dasselbe Modell. Damit liegt der Listenpreis des Investitionsgutes fest. Variable Parameter, die Sie im Vergleich der Leasingangebote betrachten sollten, sind:

  • die Leasingsonderzahlung
  • die Restzahlung
  • die Laufzeit
  • der Zinssatz

Die Leasingsonderzahlung

Vor allem bei der Finanzierung von Fahrzeugen ist die Leasingsonderzahlung, allgemein häufig Anzahlung genannt, ein beliebter Bestandteil des Leasingvertrags. Für gewerbliche Investitionen ist dies eher unüblich.

Das sollten Sie bei der Anzahlung beachten: Eine Anzahlung senkt den Betrag, der durch das Leasing finanziert werden muss. Entsprechend günstiger ist die Finanzierung. Wenn also die Investition durch liquide Mittel teilweise bezahlt werden könnte, so ergibt die Sonderzahlung durchaus Sinn. Dadurch sinkt in der Regel die monatliche Leasingrate.

Nachteil: Die Anzahlung kann nicht sofort als Kosten verbucht werden (Ausnahme: bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Sie wird vielmehr über die Laufzeit des Leasingvertrags verteilt und im Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz berücksichtigt.

Fazit: Wer also über ausreichend Liquidität verfügt, kann eine Anzahlung vereinbaren. Die Leasingsonderzahlung verbessert die Sicherheit des Leasinggebers, da das geleaste Objekt in seinem Eigentum bleibt. Das sollte Einfluss haben auf die Höhe der Zinsen. Eine verbesserte Sicherheit senkt die Höhe der Verzinsung in jeder Art der Finanzierung.

Die Restzahlung im Leasingvertrag

Viele Leasingverträge sehen eine Restzahlung am Ende der Laufzeit der Finanzierung vor. Häufig ist das beim Fahrzeugleasing der Fall. Maschinen, Gebäude oder andere Leasingobjekte werden oft auch vollamortisiert, sodass keine Restzahlung anfällt.

Das Argument für eine Endzahlung ist die Tatsache, dass das Leasingobjekt in der Regel am Vertragsende noch einen Restwert aufweist. Wird die Maschine oder das Leasingfahrzeug verkauft, kann der Erlös für die Endzahlung verwendet werden. Bei einer Vollamortisation würde ein Restwert über die Laufzeit getilgt. Bei Verträgen mit Restzahlung wird dieser Betrag immer bis zum Ende mitfinanziert.

Das sollten Sie bei der Restzahlung beachten:

  • Je höher die Restzahlung im Leasing ist, desto niedriger ist der Tilgungsteil und desto höher ist der Zinsanteil der monatlichen Rate.
  • Je höher die Restzahlung ist, desto höher ist die Belastung der Liquidität am Ende der Laufzeit.
  • Je höher die Restzahlung ist, desto größer ist das Risiko des Geldgebers, den Vertrag nicht voll erfüllt zu bekommen.
  • Wenn ein Verkaufserlös als Restzahlung eingeplant ist, trägt der Leasingnehmer das Risiko, dass der Verkaufserlös nicht ausreicht, die Abschlusszahlung zu leisten.

Fazit: Im Grunde ist die Restzahlung ein Parameter, mit dem die monatliche Leasingrate reduziert wird, wodurch der Leasingvertrag optisch günstiger erscheint. Das Risiko liegt beim solventen Leasingnehmer, der eine Differenz zwischen Verkaufserlös und Restzahlung tragen muss. Verfügt das Unternehmen zurzeit über wenig Liquidität und wird sich das über die Laufzeit ändern, ist eine hohe Restzahlung von Vorteil.

Die Laufzeit des Leasingvertrags

Die Laufzeit des Leasingvertrags bestimmt die Höhe der Leasingrate. Wie bei jeder Finanzierung mit anteiliger Tilgung ist auch beim Leasing der Tilgungsteil der Rate umso niedriger, je länger der Vertrag läuft. Gleichzeitig steigt die Summe der insgesamt zu zahlenden Zinsen. Eine Kündigung des Leasingvertrags ist beiden Seiten meist nur nach einer Grundleasingzeit oder aus wichtigem Grund (Nichtzahlung der Leasingraten) möglich.

Das sollten Sie bei der Laufzeit beachten: Eine Laufzeit des Vertrags über die Nutzungsdauer hinaus macht keinen Sinn, da sonst der Leasinggeber bald keine ausreichende Sicherheit mehr hat und der Leasingnehmer für die Nutzung zunächst zu wenig zahlt. Später zahlt er dann weiter für ein Objekt, das er nicht mehr nutzen kann. Daher sind Laufzeiten über 90 % der Nutzungsdauer problematisch.

Hat das Leasing eine zu kurze Laufzeit und keinen korrespondierenden Restwert, kommt es zu Problemen mit dem Finanzamt. Es wird dann unterstellt, dass durch die so entstehenden hohen Leasingraten Steuervorteile erreicht werden sollen. Je höher die Rate oberhalb einer üblichen Abschreibung liegt, desto skeptischer wird das Finanzamt werden. Bei Leasinglaufzeiten unterhalb von 40 % der Nutzungsdauer wird der Finanzbeamte prüfen und eventuell eine Zuschreibung des Leasinggutes zum Anlagevermögen vornehmen. Dann kann nur wie üblich abgeschrieben werden.

Fazit: Wer innerhalb der sinnvollen und steuerlich zulässigen Grenzen von 40 % bis 90 % der Nutzungsdauer wählen kann, macht das von seiner Liquidität abhängig. Ist ausreichend Liquidität vorhanden, führen kurze Laufzeiten zu geringeren Zinskosten als lange Laufzeiten, die bei angespannter Liquiditätslage gewählt werden.

     

Der Zinssatz im Leasingvertrag

Die Kosten einer Finanzierung bestimmt der Zinssatz. Das gilt auch bei Leasing. Verzinst werden muss der Wert des Objekts abzüglich einer eventuell geleisteten Leasingsonderzahlung. Der Tilgungsteil der Leasingrate reduziert den zu verzinsenden Betrag, ein vereinbarter Restwert muss über die gesamte Laufzeit verzinst werden.

Der Leasinggeber deckt durch den Zinssatz seine Refinanzierungskosten, seine laufenden Kosten und seinen Gewinn.

Das sollten Sie beim Zinssatz beachten: Für Ihre Verhandlungen mit dem Geldgeber ist der Zinssatz der wichtigste Parameter. Selbstverständlich müssen die anderen Bedingungen wie Laufzeit, Anzahlung und Restzahlung ebenfalls stimmen. Doch für die Höhe der Kosten ist der Zinssatz verantwortlich.

     

Leasingangebote vergleichen: Welche Rolle spielt die Leasingrate?

Oft wird die Auswahl des Leasingvertrags von der Höhe der Leasingrate abhängig gemacht. Diese scheint für viele das objektive Kriterium zur Beurteilung zu sein. Dabei ist die regelmäßige Zahlung abhängig von allen anderen Parametern.

Das sollten Sie bei der Leasingrate beachten:

  • Eine hohe Anzahlung senkt die Rate ebenso wie eine hohe Abschlusszahlung.
  • Eine kurze Laufzeit lässt die Rate steigen, eine lange lässt sie sinken.
  • Der Zinssatz hat ebenfalls durch den Zinsanteil der Raten einen wichtigen Einfluss. In den Verhandlungen versucht der Leasinggeber häufig, durch Veränderungen der Parameter die Leasingrate in die vom Unternehmen gewünschte Größenordnung zu bringen. Der Zinssatz bleibt dabei meist außen vor, da darin die Marge für den Anbieter dieser Finanzierung liegt.

Praxisbeispiel: So können Sie Leasingangebote vergleichen

Der Schreinermeister Weber aus Frankfurt plant die Anschaffung eines neuen Transporters für 25.000 EUR. Für die Finanzierung liegen ihm 2 Leasingangebote vor, die sich in der monatlichen Leasingrate erheblich unterscheiden:

Angebot A-Bank

 
  • Anschaffungswert: 25.000 EUR
  • Monatliche Leasingrate: 179,03 EUR
  • Anzahlung: 7.500 EUR
  • Restzahlung: 12.500 EUR
  • Laufzeit: 48 Monate
  • Zinssatz: 6,0 %

Angebot B-Leasing

 
  • Anschaffungswert: 25.000 EUR
  • Monatliche Leasingrate:  137,71 EUR
  • Anzahlung: 12.500 EUR
  • Restzahlung: 7.500 EUR
  • Laufzeit: 60 Monate
  • Zinssatz: 6,5 %

Obwohl der Zinssatz etwas über dem der A-Bank liegt, ist die monatliche Rate bei der B-Leasing verführerisch niedrig. Allerdings hat der Handwerker zurzeit maximal 5.000 EUR für eine Anzahlung übrig. Gleichzeitig möchte er nicht das Risiko eines hohen Restwerts eingehen, den er unter Umständen nach der Laufzeit nicht erzielt. Bei der Laufzeit geht der Unternehmer einen Kompromiss ein und rechnet mit 4,5 Jahren, also 54 Monaten.

Mit Hilfe eines Leasingrechners rechnet er beide Angebote um:

Angebot A-Bank

 
  • Anschaffungswert: 25.000 EUR
  • Monatliche Leasingrate: 300,71 EUR
  • Anzahlung: 5.000 EUR
  • Restzahlung: 7.500 EUR
  • Laufzeit: 54 Monate
  • Zinssatz: 6,0 %

Angebot B-Leasing

 
  • Anschaffungswert: 25.000 EUR
  • Monatliche Leasingrate:  306,57 EUR
  • Anzahlung: 5.000 EUR
  • Restzahlung: 7.500 EUR
  • Laufzeit: 54 Monate
  • Zinssatz: 6,5 %

Der große Unterschied zu den Raten der ersten Angebote ergibt sich aus der geringen Anzahlung und der reduzierten Restzahlung. Ersteres ist der mangelnden Liquidität geschuldet, das Zweite ist einfach die realistischere Annahme.

Es zeigt sich, dass die Zinsdifferenz von 0,5 Prozentpunkten nicht besonders ausschlaggebend ist. Die Rate dieser Finanzierung unterscheidet sich um monatlich nur 5,86 EUR. Über die Laufzeit sind das 316,44 EUR. Bei dieser Kostendifferenz darf man es sich sogar erlauben, den Partner zu wählen, der sympathischer erscheint. Leider ist in diesem Fall die B-Leasing nicht bereit, nur 5.000 EUR als Anzahlung zu akzeptieren. Damit gewinnt der Leasingpartner mit dem besseren Zins und der größeren Flexibilität, auf Kundenwünsche einzugehen.

Fahrzeug-Leasingangebote vergleichen mit dem Leasingfaktor

Um beim Fahrzeugleasing diverse Angebot zu vergleichen, ist der Leasingfaktor von großer Bedeutung. Dieser Wert ergibt sich aus der Leasingrate und dem Bruttolistenpreis des Autos. Je kleiner dieser Faktor ausfällt, desto besser ist das Angebot. Für die Berechnung ist es jedoch wichtig, dass es sich um ähnliche Fahrzeuge handelt und vergleichbare Rahmenbedingungen gelten. 

Den Leasingfaktor berechnen

Wenn Sie Auto-Leasingangebote vergleichen, finden Sie häufig bereits die Angabe zum Leasingfaktor. Für Angebote im Gewerbeleasing gilt: 

  • Leasingfaktor < 1,1 = gutes Angebot 

  • Leasingfaktor < 0,9 = sehr gutes Angebot 

  • Leasingfaktor < 0,7 = Spitzenangebot 

Sollte der Leasinggeber keine Angaben bieten, lässt sich der Leasingfaktor mit folgenden Werten berechnen

  • Leasingrate 

  • Bruttolistenpreis 

  • Eventuelle Anzahlungen sowie Sonderzahlungen 

  • Vertragslaufzeit 

 

Daraus ergeben sich die folgenden Formeln: 

 

Leasingfaktor ohne Anzahlung = Leasingrate / Bruttolistenpreis x 100 

 

Leasingfaktor mit Anzahlung = (Leasingrate + Anzahlung / Laufzeit) / Bruttolistenpreis x 100  

Praxisbeispiel: Leasingfaktor berechnen

Sie möchten für Ihr Unternehmen einen Firmenwagen leasen. Der Listenpreis des Neuwagens beträgt 35.000 und Sie vereinbaren mit dem Leasinggeber eine monatliche Leasingrate von 300 EUR. Ausgemacht sind 40 Monate Laufzeit des Vertrags. Sie überlegen sich dabei, ob eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 5.000 EUR sinnvoll wäre.

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Parameter Ohne Anzahlung Mit Anzahlung
Leasingrate 300 EUR 300 EUR
+ Anzahlung / Laufzeit 5000 EUR / 0 = 0 EUR 5000 EUR / 40 = 125 EUR
= 300 EUR 425 EUR
/ Bruttolistenpreis 35.000 EUR 35.000 EUR
= 0,00857 0,01214
x 100 100
= Leasingfaktor 0,857 1,21

Ohne Anzahlung liegt der Leasingfaktor bei 0,85 und somit im sehr guten Bereich. Folgt eine Anzahlung bei unveränderter Laufzeit, liegt der Faktor bei 1,21 und verschlechtert sich somit. Die Leasingfaktoren der Tabelle zeigen, dass sich in diesem Fall eine Anzahlung nicht lohnt. 

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