Versicherungen steuerlich absetzen und sparen

Es gibt zahlreiche Versicherungen: Unternehmen wie Privatpersonen müssen für sich entscheiden, welche Versicherungen sie benötigen – oder auch nicht. Doch auch der steuerliche Aspekt ist interessant, denn viele Versicherungen können steuerlich geltend gemacht werden.

Zuletzt aktualisiert am 17.06.2025
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Welche Versicherungen gibt es?

Versicherungen sind sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen relevant. Es gibt viele unterschiedliche Versicherungen, die man für sich selbst, Gegenstände oder andere abschließen kann. Manchmal fallen monatliche, halbjährliche oder auch jährliche Beiträge an.

Einige Versicherungen sind sogar gesetzlich verpflichtend, beispielsweise für Arbeitnehmer:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Viele schließen weitere Versicherungen ab, wie zum Beispiel

  • Krankenzusatzversicherung (z. B. Zahnzusatzversicherung)
  • Haftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Hausratsversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Tierkrankenversicherung

Bei den freiwilligen Versicherungen muss jeder für sich selbst entscheiden, welche Versicherung sinnvoll ist. Der Versicherungsmarkt bietet riesige Wahlmöglichkeiten. Anhand einer Auswahl gängiger und beliebter Versicherungen, zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit es gibt.

Kann man Versicherungen von der Steuer absetzen?

Wer seine Steuererklärung erstellt, muss sich auch über die Versicherungsbeträge Gedanken machen: Bestimmte Versicherungen kann man von der Steuer absetzen. Infrage kommt insbesondere der Sonderausgabenabzug, aber auch der Werbungskostenabzug oder der Betriebsausgabenabzug.

Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?

Private Versicherungen zur Vorsorge

Beiträge für Versicherungen, die der Vorsorge dienen, können (in beschränktem Rahmen) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hier sind besonders hervorzuheben:

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bis 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro Höchstbetrag (bspw. für Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende).
  • Altersvorsorgebeiträge zur Basisversorgung bis 26.528 Euro Höchstbetrag (Veranlagung 2023).
  • Sonstige Vorsorgebeiträge (Achtung, diese teilen sich den Höchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen): Hierzu zählen beispielsweise Haftpflichtversicherungen, Arbeitslosenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen.

Private Versicherungen zum Schutz

Versicherungen dienen vor allem dazu, sich vor bestimmten Ereignissen oder Folgen zu schützen. Doch nicht jede Versicherung lässt sich auch steuerlich geltend machen. Häufig ergeben sich hier viele Feinheiten, wie nachfolgend anhand von einigen Beispielen verdeutlicht:

  • Eine Hausratsversicherung kann beispielsweise nicht als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Wer jedoch zu Hause im Homeoffice arbeitet, kann durchaus anteilig die Beiträge als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen.
  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann bei den Sonderausgaben (vgl. oben sonstige Vorsorgebeiträge) angesetzt werden. Die Kaskoversicherung für das private Auto hingegen nicht. Bei Firmenwagen kommen diese Versicherungsbeiträge jedoch im Rahmen des Betriebsausgabenabzugs zum Ansatz.
  • Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht bei den Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei einem beruflichen Bezug kommt jedoch ein Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug infrage.

Versicherungen von der Steuer absetzen: Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben?

Wenn es darum geht, ob Versicherungen als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben geltend gemacht werden können, ist entscheidend, wofür die jeweilige Versicherung abgeschlossen wurde. Für Versicherungen, die der persönlichen Vorsorge dienen, kommt regelmäßig der Sonderausgabenabzug infrage. Das gilt beispielsweise insbesondere für Krankenversicherungsbeiträge oder auch Beiträge zur Rentenversicherung. Die Beiträge werden im Jahr der Zahlung berücksichtigt.

Versicherungen, die einen beruflichen bzw. betrieblichen Bezug haben oder den Bezug zu Vermietungseinkünften, werden regelmäßig im Rahmen des Werbungskostenabzugs bzw. Betriebsausgabenabzugs geltend gemacht.

Wichtig: Der Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug geht dem Sonderausgabenabzug vor.

Beispiel Gebäudeversicherung: Für ein privates Einfamilienhaus können die Beiträge für eine Gebäudeversicherung nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wird das Haus vermietet, können die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden.

Info

Wie kann man sich das merken?

Sogenannte Sachversicherungen sind vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen. Bei einem beruflichen bzw. betrieblichen Bezug (oder im Falle einer Vermietung und Verpachtung) kommt der Abzug der Versicherungsbeiträge als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben infrage.

Nur für Personenversicherungen kommt ein Sonderausgabenabzug infrage.

Beispiel: Die Versicherung eines privaten Fahrrads ist steuerlich in der Regel nicht absetzbar.

Berufsbedingte Versicherungen

Einige Versicherungen sind auch beruflich oder betrieblich bedingt. Für Selbstständige bzw. Unternehmer sind das beispielsweise vor allem

  • Berufshaftpflichtversicherungen
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen
  • Versicherungen im Zusammenhang mit Cyberrisiken
  • Berufsrechtsschutzversicherungen
  • Berufliche Unfallversicherungen

Hier handelt es sich regelmäßig um Betriebsausgaben.

Versicherungen in der Steuererklärung

Wo werden Versicherungen angegeben?

Wo die Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung eingetragen werden, kommt darauf an, ob es sich um Sonderausgaben, Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt. Nachfolgend ein kleiner Überblick:

  • Sonderausgaben: Anlage Vorsorgeaufwand bzw. Anlage AV
  • Betriebsausgaben: Im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung bzw. bei Bilanzierenden in der Gewinn- und Verlustrechnung. In der Steuererklärung wird dann der Gewinn oder Verlust bei der entsprechenden Einkunftsart erklärt.
  • Werbungskosten: In der Anlage N oder ggf. Anlage V (Vermietung und Verpachtung) – je nachdem, wo die Beiträge zuzurechnen sind.

Nachweise für das Finanzamt

In der Einkommensteuererklärung müssen für die Sonderausgaben keine Belege mit eingereicht werden. Allerdings sollte man in der Lage sein, die Beiträge nachzuweisen, wenn das Finanzamt hier Rückfragen hat und um Nachweise bittet. Infrage kommen beispielsweise:

  • Bescheinigungen der Versicherungen
  • Versicherungsverträge
  • Kontoauszüge

Versicherungen, die nicht abgesetzt werden können

Vorausgesetzt, es liegt kein Zusammenhang zu einer Einkunftsart vor, können folgende Versicherungen regelmäßig nicht steuerlich abgesetzt werden:

  • Hausratsversicherung
  • Fahrradversicherung
  • Geräteversicherung
  • Brillenversicherung
  • Tierkrankenversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Gepäckversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung

Fazit: Viele Versicherungen sind steuerlich absetzbar

Viele Versicherungen können im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass die richtige Zuordnung vorgenommen wird. Eine berufliche Versicherung muss auch entsprechend bei den Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigt werden.

Bei den Sonderausgaben können Vorsorgeaufwendungen nur begrenzt geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro ist in der Regel schnell überschritten.

Für Altersvorsorgeaufwendungen gelten Besonderheiten. Hier gilt ein höherer Höchstbetrag. Und speziell bei der Riester-Rente gibt es weitere Förderungen.