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Reisegewerbe – der schnelle Weg in die Selbstständigkeit

Das Reisegewerbe ermöglicht es Dienstleistern und Handwerkern, ohne festen Standort oder Geschäftsräume tätig zu werden. Es gibt jedoch bestimmte Beschränkungen bezüglich der gehandelten Produkte und Dienstleistungen. Um im Reisegewerbe tätig zu sein, benötigt man einen Reisegewerbeschein, den das Gewerbeamt ausstellt. Bestimmte Tätigkeiten und Verkaufsformen erfordern zusätzliche Genehmigungen und Auflagen. Reisegewerbetreibende müssen ein Umsatzsteuerheft führen und dieses, einschließlich aller Belege, zehn Jahre lang aufbewahren.

Zuletzt aktualisiert am 18.06.2025
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Was ist ein Reisegewerbe?

Das Reisegewerbe übt seine Tätigkeit ohne festen Standort, ohne Geschäftsräume aus. Reisegewerbetreibende kommen zu ihren Kunden, nicht umgekehrt. Typische Reisegewerbe sind zum Beispiel „Haustürgeschäfte“, wie sie von Vertretern ausgeübt werden. Allerdings ist es Reisegewerbetreibenden verboten, mit Wertpapieren, Edelsteinen, giftigen Stoffen, Waffen oder Lotterielosen zu handeln. Der Standverkauf an der Straße und das Schaustellergewerbe zählen zu den häufigen Tätigkeiten im Reisegewerbe. Ebenfalls genutzt wird diese Tätigkeitsform von Handwerkern. Das Reisegewerbe gibt ihnen die Möglichkeit, ihren Beruf ohne Meisterbrief selbstständig auszuüben. Ausgenommen davon sind Gesundheitsberufe und Gold-/Silberschmiede.

Wie kann ich ein Reisegewerbe anmelden?

Das wichtigste Dokument ist der Reisegewerbeschein. Er wird auch Reisegewerbekarte genannt. Das ist deine behördliche Zulassung, die du immer mit dir führen musst. Andernfalls drohen Strafgelder. Das Gewerbeamt stellt den Reisegewerbeschein aus. Er gilt meist unbefristet und kann auf Mitarbeiter übertragen werden. Planst du, einen Verkaufsstand zu eröffnen, benötigst du die Zustimmung (Standerlaubnis) des Ordnungsamtes. Eventuell muss auch das Bauamt mit einbezogen werden.

Welche Reisegewerbe Kosten entstehen durch den Reisegewerbeschein?

Die Kosten für die Reisegewerbekarte schwanken je nach Gewerbe und Stadt/Landkreis. Allgemein gesprochen: zwischen 30 und 400 Euro. In Hamburg beispielsweise liegen die Gebühren zwischen 155 und 255 Euro.

Info

Diese Dokumente sind für die Antragstellung nötig

Für die Beantragung des Reisegewerbescheins beim Gewerbeamt brauchst du folgende Dokumente:

  • Ein gültiger Personalausweis oder ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
  • Ein Führungszeugnis.
  • Ein Handelsregisterauszug (falls das Reisegewerbe im Handelsregister eingetragen ist)
  • Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Arbeitest du mit Lebensmitteln, ist eventuell eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz nötig
  • Ein Lichtbild

Wie schnell ist der Reisegewerbeschein fertig?

Das mag von Amt zu Amt unterschiedlich sein. Generell gilt: Sobald du alle Unterlagen eingereicht und die Verwaltungsgebühr entrichtethast, stellt das Gewerbeamt die Reisegewerbekarte aus.

Wer braucht keinen Reisegewerbeschein?

Es gibt auch Ausnahmen bei Reisegewerben, die ohne eine Reisegewerbekarte auskommen. Aber der Personenkreis wird eng definiert:

  • Hausgemachte Lebensmittel: Produkte aus der Imkerei, Obst, Gemüse, Geflügel sowie Gejagtes und Gefischtes
  • Milchwaren: Erzeugnisse aus der Milch
  • Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs: Wenn diese Artikel vom immer gleichen, nicht ortsfesten Stand aus verkauft werden
  • Versicherungen: Darunter fallen auch Bausparverträge; gültig sowohl für Abschlüsse als auch für beratende Tätigkeiten
  • Drucke: Dürfen an öffentlichen Wegen, Straßen und auf Plätzen verteilt werden

Welches Gewerbeamt ist für die Ausstellung des Reisegewerbescheins zuständig?

Zuständig für die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist das Gewerbeamt oder die Gemeinde, in deren Verwaltungsbereich der Wohnsitz des Beantragenden liegt.

Für welches Gebiet gilt der Reisegewerbeschein?

Der Reisegewerbeschein gilt für das Gebiet der gesamten Bundesrepublik.

Wie sind Tätigkeiten im Ausland zu beantragen?

Wenn du als Reisegewerbetreibender außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik arbeiten willst, besteht die Möglichkeit, beim Gewerbeamt eine Gewerbelegitimationskarte zu beantragen.

Welche Vorteile hat das Reisegewerbe?

Der größte Vorteil gilt für Handwerker: Selbstständigkeit ohne Meisterbrief. Aber es gibt noch mehr Benefits, unabhängig von der Branche:  

  • Reisegewerbetreibende sind flexibel, nicht an einen Standort gebunden.  
  • Du sparst die Kosten für feste Büros, Werkstätten, Lagerhallen.  
  • Du bist nicht an eine enge, ortsfeste Zielgruppe gebunden.  
  • Du gehst dahin, wo deine Kompetenz benötigt wird.  
  • Du musst nicht auf Kunden warten, sondern kommst selbst zu ihnen.

Welche Nachteile hat das Reisegewerbe?

Der Vorteil kann auch ein Nachteil sein: kein Büro, keine feste Werkstatt, kein festes Lager. Vor allem Handwerker müssen als Reisegewerbetreibende erfinderisch und ordnungsliebend sein. Das ständige Unterwegssein ist ein Stressfaktor. Reisegewerbetreibende sind auf ein verlässliches Fahrzeug angewiesen und verschleißen es schnell. Die Zeit des Unterwegsseins ist für sie ein Verdienstausfall.

Was ist Handwerkern im Reisegewerbe erlaubt?

Handwerker als Reisegewerbe müssen keine Qualifikation nachweisen – weder als Meister noch als Geselle. Im Unterschied zum stehenden Gewerbe suchen solche Reisegewerbetreibende die Kunden auf und fragen nach, ob Arbeiten anliegen. Diese Haustürgeschäfte haben eine lange Tradition. Sie sind schon in der ersten Gewerbeordnung von 1853 legalisiert worden.

 Reisegewerbetreibende sind keine gesetzlichen Mitglieder von Kammern wie der IHK. Ihr einziger notwendiger Berechtigungsnachweis ist der Reisegewerbeschein. Als Handwerker mit Reisegewerbekarte kannst du nahezu alle Tätigkeiten ausüben – auch solche, die laut Handwerksordnung (HwO) nur von eingetragenen Meisterbetrieben durchgeführt werden dürfen. Ein Beispiel dafür sind Dachdeckerarbeiten. Allerdings gibt es noch eine weitere wichtige Voraussetzung für das Reisegewerbe. Anbieter der handwerklichen Dienstleistung müssen in der Lage sein, diese Leistung sofort zu erbringen. Das setzt in vielen Handwerksbranchen eine perfekt organisierte Logistik voraus.

Welche zusätzlichen Auflagen gibt es für ambulante Verkaufsstände und Warenauslagen?

Wer als Reisegewerbetreibender einen Stand im Fußgängerbereich aufbaut, muss eine Sondernutzungserlaubnis beantragen. Das gilt auch für Warenauslagen, Kleinkunst-Darbietungen oder den Handel aus Bauchläden oder Fahrzeugen ohne festen Standort. Die Sondernutzungserlaubnis, auch Standschein genannt, wird von der Gemeinde oder dem Stadtbezirk erteilt, auf dessen Gebiet der Verkaufsstand stehen soll. Nimmst du für dein Reisegewerbe Teile des öffentlichen Straßenlandes in Anspruch, benötigst du außerdem eine Straßenverkehrserlaubnis. Die Behördenzuständigkeit richtet sich nach deinem Wohnort.

Wie haben sich Angestellte im Reisegewerbe auszuweisen?

Wenn du als Selbstständiger mit Reisegewerbeschein tätig bist, musst du für deine Angestellten keinen eigenen Schein beantragen. Es genügt, wenn du selbst im Besitz dieser Berechtigung bist. Allerdings musst du alle Angestellten, die Kundenkontakt haben, mit einer Zweitschrift oder beglaubigten Kopie deiner Reisegewerbekarte ausstatten.

Welche zusätzlichen Vorschriften gibt es für Reisegewerbetreibende?

Die Gewerbeordnung legt fest, dass dein Eigenname (Vor- und Zuname) oder der Name deiner Firma an allen Autos, Ständen, Tischen und anderem größerem Equipment angebracht ist. Die Belehrung über Tätigkeitsverbote für Reisegewerbetreibende muss alle zwei Jahre erneuert und diese Neubelehrung dokumentiert werden. Die Bescheinigungen darüber sind von dir mitzuführen. Mitführungspflicht gilt auch für das Umsatzsteuerheft.

Welche Reisegewerbetreibenden müssen ein Umsatzsteuerheft führen?

Grundsätzlich sind alle Angehörige des Reisegewerbes zur Umsatzsteuerheft-Führung verpflichtet. Das ist ein amtlicher Vordruck, in den du alle Umsätze und Vorsteuern einträgst. Das gilt auch für Kleinunternehmer, obwohl sie von der Umsatzsteuer befreit sind. Ein paar Befreiungen von der Heftführungspflicht gibt es allerdings. Dazu zählen Unternehmer, die ohnehin gesetzlich dazu verpflichtet sind, Bücher zu führen. Auch reisegewerbliche Händler mit Zeitungen und Zeitschriften müssen kein Umsatzsteuerheft anlegen.

Wo bekommen Sie ein Umsatzsteuerheft?

Das Umsatzsteuerheft bekommst du bei dem Finanzamt, das für deinen Wohnort zuständig ist. Du kannst es nur persönlich beantragen und musst dich mit deinem Personalausweis identifizieren. Wer keinen deutschen Pass besitzt, legt dem Finanzamt eine gültige Meldebescheinigung vor.

Wie lange ist das Umsatzsteuerheft aufzubewahren?

Ganz gleich, ob du dein Reisegewerbe noch betreibst oder bereits eingestellt hast: Du musst dein Umsatzsteuerheft einschließlich aller Belege zehn Jahre lang aufbewahren.