Definition
Was ist die degressive Abschreibung (AfA)?
Der Begriff „Abschreibung“ bedeutet laut Definition des Steuerrechts eine Absetzung für Abnutzung (kurz: AfA). Wichtig ist, dass Sie zunächst den Unterschied zwischen „absetzen“ und „abschreiben“ kennen:
- Etwas von der Steuer absetzen: Die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts oder die Kosten einer Dienstleistung werden in der Steuererklärung angegeben, um dadurch steuerliche Vorteile zu erzielen.
- Ein Wirtschaftsgut abschreiben: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts werden über mehrere Jahre – je nach Nutzungsdauer – verteilt. Dafür wird der Abschreibungsbetrag in der Steuererklärung angesetzt.
Die degressive Abschreibung gehört zu den planmäßigen Abschreibungen. Sie ist eine Methode zur Berechnung des Wertverlustes von Anlagegütern, bei der die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren nach der Anschaffung höher sind und in den folgenden Jahren abnehmen. Diese Methode spiegelt den schnelleren Wertverlust vieler Wirtschaftsgüter zu Beginn ihrer Nutzungsdauer realistisch wieder.
Welche Abschreibungsarten gibt es?
Der Begriff “Abschreibungsart” oder „Abschreibungsmethode“ bezeichnet die Methode, mit der die Wertminderung von abnutzbaren Vermögensgegenständen erfasst wird.
Einige Anlagen wie beispielsweise Grundstücke verlieren nicht an Wert. Möbel und Computer unterliegen hingegen einem ständigen Wertverlust. Dieser orientiert sich an der Dauer der Nutzung.
Die bekanntesten Abschreibungsmethoden sind:
- Progressive Abschreibung
- Kombinierte Abschreibung
- Lineare Abschreibung
- Degressive Abschreibung
- Leistungsabschreibung
Seit 2020 wurde die degressive Abschreibung zeitweise eingeführt und wieder abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2025 dürfen keine degressiven Abschreibungen mehr vorgenommen werden. Das soll sich allerdings bald wieder ändern.
Info
Koalitionsvertrag von Union und SPD
Der Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 sieht vor, dass Unternehmen in den Jahren 2025, 2026 und 2027 die Möglichkeit erhalten sollen, Ausrüstungsinvestitionen degressiv mit 30 Prozent abzuschreiben.
Befristete Wiedereinführung durch das Wachstumschancengesetz 2024
Im Zuge des Wachstumschancengesetz wurde die degressive Abschreibung wieder befristet eingeführt: Bewegliche Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum vom 1. April 2024 und dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt wurden, können degressiv abgeschrieben werden. Dabei darf der degressive Abschreibungssatz maximal das Zweifache des linearen Satzes und höchstens 20 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen.
Info
Befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude
Im Zuge des Wachstumschancengesetzes wurde auch die Möglichkeit eingeführt, die AfA von Wohngebäuden degressiv zu berechnen. Für Immobilien, deren Bau zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 31. September 2029 begonnen hat bzw. beginnt, kann eine degressive Abschreibung in Höhe von 5 Prozent vorgenommen werden.
Was ist der Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung?
Der Unterschied zwischen einer linearen und degressiven Abschreibung liegt im Jahresbetrag.
Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts Jahr für Jahr mit demselben Betrag abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag bleibt immer gleich.
Anders bei der degressiven Abschreibung:
- Der Abschreibungsbetrag berechnet sich prozentual zum Neupreis bzw. zum Restbuchwert des Vorjahres.
- Die Anschaffungskosten eines Sachguts werden mit einem Betrag abgeschrieben, der Jahr für Jahr kleiner wird.
- Der Betrag ist im ersten Abschreibungsjahr am höchsten und höher als der Abschreibungsbetrag für eine lineare Abschreibung.
Geometrisch-degressive und arithmetisch-degressive Abschreibung
Bei der degressiven AfA unterscheidet man zusätzlich zwischen einer geometrisch-degressiven Abschreibung und einer arithmetisch-degressiven Abschreibung.
- Geometrisch-degressive Methode: Hier bleibt der degressive Abschreibungssatz bei der Berechnung konstant. Er wird jedes Jahr auf den jeweils verbleibenden Restbuchwert angewendet. Nach Ablauf der Nutzungsdauer bleibt ein Restbuchwert übrig.
- Arithmetisch-degressive Methode: Der Restbuchwert reduziert sich Jahr für Jahr um einen festen Abschreibungsbetrag. Der Buchwert beträgt nach Ablauf der Nutzungsdauer null Euro. Bei dieser Methode gibt es einen Sonderfall: die digitale Abschreibung. Sie erfasst die Wertminderung eines Gegenstandes mit gleichbleibenden Jahresbeträgen.
Ist ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA möglich?
Wenden Sie die degressive Abschreibungsmethode an, dürfen Sie das Wirtschaftsgut später auch linear abschreiben. Der Wechsel zur linearen AfA-Methode ist dann sinnvoll, wenn der Abschreibungswert bei der linearen Methode gleich oder höher als der Wert bei der degressiven Methode ist.
Achtung
Gesetzeslage beachten
Ein Wechsel von der linearen zur degressiven Abschreibungsmethode ist jedoch nicht möglich – und ist per Gesetz auch ausgeschlossen.
Wann lohnt sich eine degressive Abschreibung?
Sie können die abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die Sie zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. Dezember 2024 gekauft oder hergestellt haben, degressiv abschreiben. Sofern die im Koalitionsvertrag 2025 angekündigten Vorhaben umgesetzt werden, können Sie für Ausrüstungsinvestitionen in den Jahren 2025 bis 2027 eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 Prozent in Anspruch nehmen.
Die Vorteile der degressiven AfA:
- Die degressive Abschreibung bildet die Wertminderung realistischer ab: Viele Sachgüter, wie technische Geräte oder Fahrzeuge, erfahren in den ersten Nutzungsjahren einen hohen Wertverlust. Diese Abnutzung lässt sich durch eine degressive AfA besser steuerlich geltend machen als durch eine lineare Abschreibung. Diese Methode bildet den Wertverlust in der Buchhaltung realistisch ab.
- Sie werden grundsätzlich finanziell entlastet: Da bei der degressiven Abschreibung in den ersten Jahren ein höherer Satz angesetzt wird, bedeutet das für Sie eine wirtschaftliche Entlastung. Denn eine größere Wertminderung verringert Ihr zu versteuerndes Einkommen – und so müssen Sie möglicherweise weniger Steuern zahlen.
- Sie können bei einem Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung mehr absetzen: Es wird empfohlen, ein Wirtschaftsgut zunächst degressiv und dann linear abzuschreiben. Damit sichern Sie sich weitere finanzielle Vorteile.
Die degressive Abschreibung bietet also erhebliche steuerliche und finanzielle Vorteile. In den ersten Jahren ermöglicht sie höhere Abschreibungen und verbessert damit die Liquidität und Investitionsfähigkeit der Unternehmen.
Nachteile der degressiven Abschreibung
- Die degressive Abschreibung führt in den späteren Jahren zu geringeren Abschreibungsbeträgen. Das erhöht die steuerliche Belastungen in diesen Jahren.
- Die Anwendung und Berechnung der degressiven Abschreibung ist komplexer als die der linearen Abschreibung.
Was kann abgeschrieben werden – und was nicht?
Grundsätzlich dürfen alle Güter des Anlagevermögens degressiv abgeschrieben werden, die diese Eigenschaften haben:
- Das Wirtschaftsgut ist beweglich.
- Das Wirtschaftsgut wird betrieblich genutzt.
- Das Wirtschaftsgut nutzt sich ab.
- Das Wirtschaftsgut ist materiell.
Anwendung findet die degressive AfA für die Geschäftsausstattung - wie Büromöbel, Schreibtisch usw., sowie für die Betriebsausstattung - wie Firmenwagen, Maschine, Anlagen und Ähnliches.
Es gibt Wirtschaftsgüter, die nicht abgeschrieben werden können. Dazu zählen unter anderem folgende unbewegliche Güter:
- Immaterielle Wirtschaftsgüter, wie Lizenzen oder Patente
- Grund und Boden (bebaute und unbebaute Grundstücke)
- Umlaufvermögen (d. h. Betriebskapital, Wertpapiere, Forderungen, Guthaben)
Info
Abschreibungen von gebrauchten Gütern
Können auch Gegenstände abgeschrieben werden, die gebraucht gekauft wurden? Ja, aber bei gebrauchten Gütern richtet sich die Abschreibung nach der Restnutzungsdauer.
Wer darf degressiv abschreiben?
Anspruch auf eine degressive Abschreibung haben alle Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Freelancer, die Gewinneinkünfte haben. Dabei spielt keine Rolle, welche Rechtsform ihr Unternehmen hat, wie z. B. Einzelunternehmen, GbR oder OHG, und wie hoch ihr Umsatz pro Jahr ist.
Info
Gesetzesgrundlage im Einkommensteuergesetz
Die degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter wird steuerrechtlich im Einkommenssteuergesetz (EStG) beschrieben. Genauer gesagt unter § 7 Abs. 2 EStG. Die handelsrechtliche Regelung für die degressive AfA finden Sie im Handelsgesetzbuch unter § 253 Abs. 3 HGB.
Wie funktioniert die degressive Abschreibung?
Die Bemessungsgrundlage ist immer der Netto-Kaufpreis eines Sachguts. Zur Berechnung der degressiven Abschreibung wird diese Formel verwendet:
Abschreibungssatz x Buchwert des Vorjahres = Abschreibungsbetrag
Tipp
Gesonderte Abschreibung für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer (laut § 19 UStG), die keine Umsatzsteuer berechnen und abführen, gehen bei der Abschreibung anders vor. In diesem Fall dürfen sie die Mehrwertsteuer, die sie selbst bezahlt haben und nicht abführen können, zu den Anschaffungskosten dazurechnen. Das bedeutet, die Bemessungsgrundlage für Kleinunternehmer sind die Gesamtkosten (Nettopreis plus gezahlte Mehrwertsteuer).
Degressive Abschreibung: Beispiel aus der Praxis mit Tabelle
Eine Beispielrechnung verdeutlicht das Prinzip der degressiven Abschreibung: Ein Solo-Selbstständiger kaufte im September 2023 ein neue Maschine für 165.000 Euro. Laut Formel berechnet sich die Abschreibung für eine 9-jährige Nutzungsdauer wie folgt.
- Zunächst wird der lineare Abschreibungsbetrag ermittelt. Bemessungsgrundlage ist die Höhe der Netto-Anschaffungskosten, die durch die Nutzungsdauer geteilt werden:
165.000 Euro / 9 Jahre = 18.333 Euro - Mit dem linearen Abschreibungsbetrag von 18.333 Euro muss jetzt der lineare AfA-Satz berechnet werden. Hier wird der jährliche lineare AfA-Betrag durch die Anschaffungskosten dividiert:
18.333 Euro / 165.000 Euro = 0,11 (entspricht 11 %) - Jetzt kann der degressive AfA-Satz ermittelt werden. Dieser beträgt das 2,0-fache des linearen AfA-Prozentsatzes, höchstens jedoch 20% (Stand: Wachstumschancengesetz 2024):
11 % x 2,0 = 22 %
Der degressive Abschreibungssatz darf höchstens das 2,0-Fache des linearen Abschreibungssatzes betragen. Und er darf nicht höher als 20 % sein (Stand: Wachstumschancengesetz 2024). Das heißt, dass der Solo-Selbstständige in diesem Beispiel einen degressiven Satz von 20 % ansetzen darf.
Achtung: Da die Maschine erst im September gekauft wurde, muss im Jahr der Anschaffung ein anteiliger AfA-Betrag berechnet werden. Der Abschreibungsbetrag beträgt daher nicht die vollen 33.000 Euro, sondern nur 11.000 Euro für die vier Monate von September bis Dezember.
Abschreibung nach Nutzungsjahr | AfA-Satz und AfA-Betrag | Restbuchwert |
---|---|---|
Jahr 0 – Kauf im September: Kaufpreis 165.000,00 Euro |
AfA-Satz 20 % (= AfA-Betrag von 33.000 Euro für das komplette Jahr) Anteiliger AfA-Beitrag = 11.000 Euro. | 154.000 Euro |
Nutzungsjahr 1: Restbuchwert 154.000 Euro | 20 % vom Restbuchwert = 30.800 Euro | 123.200 Euro |
Nutzungsjahr 2: Restbuchwert 123.200 Euro | 20 % vom Restbuchwert = 24.640 Euro | 98.560 Euro |
Nutzungsjahr 3: Restbuchwert 98.560 Euro | 20 % vom Restbuchwert = 19.712 Euro | 78.848 Euro |
Nutzungsjahr 4: Restbuchwert 78.848 Euro | 20 % vom Restbuchwert = 15.769,60 Euro | 63.051,40 Euro |
Anhand der sinkenden Jahresbeträge lässt sich in diesem Beispiel gut erkennen, dass sich hier ein Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode im vierten Nutzungsjahr lohnt.
Der Grund: Der ideale steuerlich ideale Wechselzeitpunkt ist, wenn linearer und degressiver Abschreibungsbetrag gleich hoch sind, bzw. wenn der lineare Betrag den degressiven übersteigt.
Beim Übergang von der degressiven auf die lineare Abschreibung berechnet sich der Abschreibungsbetrag als Restbuchwert/Restnutzungsdauer.
Im Beispiel beträgt die lineare Abschreibung im vierten Jahr 15.769,60 (Restbuchwert: 78.848,00/Restnutzungsdauer: 5 Jahre) der Wert ist somit in diesem Jahr identisch mit dem degressiven Abschreibungsbetrag. Daher ist zu diesem Zeitpunkt ein Wechsel der Abschreibungsmethode von degressiv zu linear sinnvoll.