Genehmigungen für Gründer: ein Überblick

Wenn du dich mit deinem Geschäftsmodell erfolgreich selbstständig machen möchtest, gilt es hierfür alle relevanten Risiken und Problematiken zu identifizieren. Gemeint sind zum Beispiel branchenspezifische Zulassungen, fachliche Qualifikationen oder Genehmigungen, die du nachweislich vor Geschäftseröffnung besitzen musst. Diese können je nach Rechtsform variieren. Wichtiger Ansprechpartner für Gründer in allen Fragen zu diesem Thema sind beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HK) in deinem Bezirk. Bei uns verschaffst du dir ganz leicht einen Überblick zu den wichtigsten Genehmigungen für Gründer.

Zuletzt aktualisiert am 12.01.2026
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Genehmigungspflichtiges oder genehmigungsfreies Gewerbe?

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder eine gewerbliche Tätigkeit ausüben darf. Gründer können sich somit mit ihrer Geschäftsideehauptberuflich odernebenberuflich selbstständig machen und benötigen hierfür keine Zulassung. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel und so mussst du als Existenzgründer wissen, ob dein zukünftiges Unternehmen bzw. deine Tätigkeit genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist. Denn Neugründungen müssen sich oft an bestimmte Vorschriften halten und benötigen Genehmigungen. Dafür hilft dir ein Blick in die Gewerbeordnung, sie definiert in § 29 ff., ob du eine amtliche Erlaubnis und/oder Genehmigungen für dein Gewerbe brauchst. Je nach Tätigkeit undRechtsform geht es dabei um Nachweise, die folgendes betreffen:

  • fachliche Voraussetzungen
  • sachliche Voraussetzungen
  • persönliche Zuverlässigkeit

Im Einzelhandel sind zum Beispiel für bestimmte Bereiche Sachkundenachweise erforderlich. Auch die Beförderung von Personen ist stets genehmigungspflichtig. Ganz genau sind die Behörden, wenn du eine Gründung im Bereich der Gastronomie planst. Hierfür musst du unter anderem die Teilnahme an einer sogenannten Belehrung durch das Gesundheitsamtzum Schutz der Allgemeinheit nachweisen. Am besten ist es, du informierst dich frühzeitig bei der IHKoder der HK, welche Erlaubnisregeln für dich und die Ausübung deiner Geschäftsidee im späteren Betrieb gelten und welche nicht. 

Eine der einfachsten Rechtsformen ist das Einzelunternehmen. Hier ist wenig bürokratischer Aufwand nötig, was sich vor allem für kleinere Geschäftsvorhaben eignet. Auch für ein Einzelunternehmen gibt es jedoch bestimmte Genehmigungen und Pflichten in der Gründung, wie die Beantragung einer Steuernummer für das Gewerbe beim Finanzamt.

Diese Branchen sind genehmigungspflichtig

Folgende Geschäftsmodelle gehören auf jeden Fall zu den genehmigungspflichtigen Branchen

  • Reisegewerbe,
  • Spielhallen und Casinos,
  • Pfandleihen,
  • Versicherungsvertretungen,
  • Immobilien,
  • Anlageberatung,
  • Durchführen von Versteigerungen,
  • Fahrschulen.

Unterliegt deine Branche bzw. Geschäftstätigkeit nachweislich keiner Genehmigungspflicht, kannst du als Gewerbetreibender laut § 14 der Gewerbeordnung deine Selbstständigkeit direkt beim Gewerbeamt deines künftigen Standortes anmelden

Tipp

Gewerbeanmeldung online ausfüllen

Wenn du magst, kannst du die Formulare zur Gewerbeanmeldung für die Unternehmensgründung online downloaden und bereits vor dem Termin beim Gewerbeamt ausfüllen. Die wichtigsten Angaben betreffen dich als Gründer mit Anschrift des Unternehmensstandortes sowie eine Beschreibung deiner Wunschtätigkeit.

Wann muss ich die Genehmigungen beantragen - vor oder nach der Gründung?

Ob die Genehmigungen vor oder nach der Neugründung beantragt werden müssen, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Viele Formalitäten erfolgen nach der offiziellen Gründung. Dazu zählen die Beantragung der Steuernummer oder die Anmeldung beim Gewerbeamt.

Aber spezielle Genehmigungen müssen bereits vor dem Start vorliegen. Denn nur dann ist die Geschäftstätigkeit rechtlich zulässig. Arbeitest du hingegen ohne die erforderlichen Genehmigungen, riskierst du rechtliche Konsequenzen. Das kann Bußgelder, Nachzahlungen von Steuern oder im schlimmsten Fall die Schließung deines Unternehmens bedeuten.

Wichtige Genehmigungen für Gründer: Branchenbeispiele

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist für einige Branchen und Berufe mit besonderen Hürden und zusätzlichen Genehmigungen gepflastert. Der Vorschriftendschungel in Deutschland sieht in vielerlei Hinsicht den Nachweis notwendiger Kenntnisse für die angestrebte Tätigkeit vor oder verlangt sogar einen konkreten Bildungsabschluss, wenn du ein Unternehmen gründest. Auch Genehmigungen für die Unternehmensgründung wie Sachkundenachweise oder die Teilnahme an zertifizierten Unterrichtungen werden von Behörden mitunter verlangt. Im Folgenden erklärt dir eine Übersicht, worauf in den jeweiligen Branchen mit Blick auf Genehmigungen für Gründer zu achten ist.

Genehmigungen für die Gastronomie

Immer dann, wenn es bei einem Betrieb um den Verkauf von Lebens- und Genussmitteln geht, schauen öffentliche Stellen genauer hin. Falls du also ein Restaurant eröffnen und Alkoholika anbieten möchtest, brauchst du eine sogenannte Gaststättenkonzession. Zu diesem Zweck musst du dich bei deinem zuständigen Gewerbeamt melden und entsprechende Unterlagen vorweisen. Dort wirst du informiert, was weiter zu tun ist. Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen: 

  • Teilnahme an Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften durch die IHK
  • Erstbelehrung durch das zuständige Gesundheitsamt
  • Erwerb einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt
  • Ein Führungszeugnis
  • Nachweis der Eignung der gekauften bzw. gemieteten Räumlichkeiten für gastronomische Zwecke – z. B. müssen diese über die geforderten sanitären Anlagen verfügen
  • Neu ab 2025: In vielen Bundesländern wurde die bisherige Erlaubnispflicht für das Ausschänken alkoholischer Getränke durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Das bedeutet, dass du als Gründer dein Vorhaben bei den zuständigen Behörden anzeigen musst, anstatt eine Erlaubnis bzw. Genehmigung einholen zu müssen.

Tipp

Wann entfällt die Gaststättenkonzession?

Wenn du keine alkoholischen Getränke ausschenkst, weil du zum Beispiel ein Café eröffnen möchtest, reicht eine Anmeldung deines Gewerbes. Hier entfällt die Eintragung einerGaststättenkonzession. Trotzdem ist es wichtig, alle lebensmittelrechtlichen und gesundheitsrelevanten Regelungen zu kennen und einzuhalten. Schließlich steht das Allgemeinwohl der Gäste an erster Stelle.

Genehmigungen im Handwerk

Wenn du dich in einem handwerklichen Beruf selbstständig machen bzw. einen Handwerksbetrieb gründen möchtest, solltest du wissen, dass hierfür meistens der Nachweis eines Meistertitels Pflicht ist. Das ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um weitere Genehmigungen für die Gründung zu erlangen. Falls du selbst noch kein Meister bist, kannst du dir behelfen, in dem du einen Fachmann mit Meistertitel einstellst. Betroffen sind von dieser Regelung zum Beispiel Gerüstbauer, Bäcker, Maurer, Optiker und Steinmetz sowie Metzger. Zur Sicherheit solltest du dich als Gründer immer bei der zuständigen Handwerkskammer informieren, denn es gibt Berufe, die von der Meisterpflicht befreit sind. Dazu gehören z. B. der Berufsstand des Schornsteinfegers, Zahn- und Orthopädietechnikers sowie des Uhrmachers. Für Letztere reicht eine Gewerbeanmeldung

Bewachungsgewerbe

Das sogenannte Bewachungsgewerbe bietet seine Dienstleistungen als Pförtner und Wachdienst großen Betrieben sowie öffentlichen Einrichtungen an. Wenn du dich hierin selbstständig machen willst, brauchst du neben deinem Antrag auf Gewerbeerlaubnis in der Unternehmensgründung eine spezielle Haftpflichtversicherung, einen Nachweis der IHK über die Teilnahme an einer Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe sowie ein aktuelles Führungszeugnis.

Info

Gebühren für die spezielle Gewerbeerlaubnis

Für die Erteilung dieser speziellen Gewerbeerlaubnis verlangt das Gewerbe- oder Ordnungsamt eine höhere Gebühr. Du solltest mit mindestens 500 Euro rechnen.

Beförderungsgewerbe

Du planst die Gründung einer Speditionals Betrieb oder möchtest Personen befördern? Dann benötigst du jeweils eine spezielle Konzession dafür. Erteilungsberechtigte Behörden sind entweder das zuständige Gewerbeamt oder das Regierungspräsidium. Als Taxifahrer musst du beispielsweise eine besondere Prüfung ablegen bzw. brauchst eine sogenannte Taxigenehmigung, die du in bestimmten Zeitfenstern immer wieder neu beantragen und einholen musst. Weitere Genehmigungen für Gründer werden nach Art des Unternehmens erteilt. Unterschieden wird zwischen:

  • Güterkraftverkehr
  • Straßenpersonenverkehr
  • Taxi- und Mietwagengewerbe

Versicherungsberatung

Auch wenn du als Versicherungsvermittler selbstständig arbeiten möchtest, brauchst du eine Erlaubnis für das Gewerbe. Das gilt für:

  • Unabhängige Versicherungsmakler
  • Versicherungsvertreter

Den Antragfür die Erlaubnis stellst du bei der IHK deiner Region. Dort musst du einen sogenannten Sachkundenachweis ablegen, indem du bei der Industrie- und Handelskammer eine Prüfung bestehst. Anerkannt werden dir in diesem Zusammenhang für die Genehmigung einschlägige Berufsqualifikationenbzw. -erfahrungen. Am besten vereinbarst du vorab einen Termin und sprichst mit dem zuständigen IHK-Sachbearbeiter. Er wird dir über relevante Anforderungen und Möglichkeiten zur Ausübung deiner zukünftigen Arbeit Auskunft geben können.

Info

Nicht zu vernachlässigen: die Finanzierung

Für dich als Gründer spielt neben den wichtigsten Anmeldungen und Genehmigungen auch die Finanzierung eine zentrale Rolle. Sie ist nicht nur für die laufenden Betriebskosten entscheidend, sondern auch, um die notwendigen Genehmigungen und bürokratischen Schritte zu bewältigen. Viele Genehmigungen setzen voraus, dass ein Unternehmen über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Geschäftstätigkeit rechtssicher aufzunehmen.

Deine Finanzierung kann dabei aus verschiedenen Quellen stammen. Häufige Beispiele sind Eigenkapital, Bankkredite oder staatliche Förderprogramme. Die Finanzierung wird gemeinsam mit der Geschäftsidee und anderen Punkten im Businessplan dokumentiert.

An Baugenehmigungen denken und Antrag stellen

Existenzgründungen gehen häufig mit der Anmietung oder sogar mit dem Kauf von Immobilien als Betriebsstätte einher. Nicht immer entsprechen Grundrisse bzw. die Gebäudeausstattung deinen oder den behördlichen Anforderungen. Wenn du als Gewerbetreibender also Gebäude oder Teile davon umbauen möchtest, musst du daran denken, eine Baugenehmigung einzuholen. Vergisst du diese, dann kann es wegen nachträglicher Antragstellung zu Verzögerungen bzw. Ärger mit dem zuständigen Bauamt deiner Stadt kommen. Eine Erlaubnispflicht gilt für folgende bauliche Änderungen der Betriebsstätte

  • Umbau des Gebäudebestands
  • Neubau eine Gebäudes
  • Nutzungsänderungen von bestehenden Räumen
  • Vergrößerung eines Gebäudes unter Einbeziehung angrenzender Grundstücksflächen

Eintrag ins Handelsregister

Ein wichtiger Schritt bei der Gründung eines Unternehmens kann auch der Eintrag ins Handelsregister sein. Nicht jedes Unternehmen ist automatisch eintragspflichtig. Daher solltest du zuvor prüfen, ob deine Unternehmensform eine Eintragung ins Handelsregister erfordert. Sollte dies der Fall sein, erfolgt die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht. Bei Kapitalgesellschaften ist zudem eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig.

Steuernummer beantragen

Die Beantragung der Steuernummer ist essenziell für die späteren Abläufe als Unternehmen. Sie ist unerlässlich, da sie für die Abwicklung steuerlicher Pflichten wie Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Gewerbesteuer benötigt wird. Ohne Steuernummer kannst du keine Rechnungen korrekt ausstellen und das Finanzamt kann die Steuererklärungen nicht zuordnen.

Fazit: Zeitmanagement und Formalitäten

Egal in welcher Branche du dich selbstständig machen möchtest: Es ist immer ratsam, dich rechtzeitig über eventuell geforderte Genehmigungen vor der Existenzgründung zu informieren. Jede Rechtsform bringt ihre spezifischen Anforderungen mit sich. Erfrage bei den Ämtern zusätzlich deren Bearbeitungszeit sowie Gebühren. So kannst du realistisch einschätzen, wann du mit den wichtigen Genehmigungen deiner Unterlagen für Gründer rechnen kannst und was sie dich kosten. Denn klar ist: Erst wenn die letzte Genehmigung bei dir eingetroffen ist, darfst du deine geplante Gründertätigkeit starten. Vergiss nicht: Auch einen Firmennamen finden brauchtZeit und gehört auf deine To-do-Liste. Mitunter ist der eigene Namensfavorit für die Produktmarke oder die Internet-Domain schon vergeben und dann ist guter Rat teuer. Die IHK bzw. das Deutsche Patent- und Markenamt können dir vorher helfen. So sparst du Zeit, Geld und Nerven. Und letztendlich solltest du bei all den Genehmigungen für die Unternehmensgründung auch einen gut durchdachten Businessplan nicht vergessen. Dieser enthält deine Finanzierung, Infos zur Zielgruppe und Marketingstrategien.

Gewerbeamt informiert die Finanzbehörde

Wenn du dich beim Gewerbeamt erfolgreich angemeldet und deine Tätigkeit durch entsprechende Genehmigungen auf sichere Beine gestellt hast, musst du dich in der Regel um nichts mehr kümmern. Denn das Gewerbeamt informiert die Finanzbehörde, IHK bzw. HK über deine Anmeldung und Unternehmensgründung. Allerdings musst du vorher als Gründer Versicherungen abschließen. Das heißt, melde dich bei der Krankenversicherung deiner Wahl, der Rentenversicherung sowie bei der Berufsgenossenschaft und besprich dort deine geplante Selbstständigkeit mit deinem Gewerbe als Gründer.