Definition
Was ist ein Einzelunternehmen?
Als Einzelunternehmen werden alle Unternehmen in Deutschland bezeichnet, die von einer einzigen natürlichen Person, die ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit betreibt, gegründet werden. Ein Einzelunternehmen ist keine juristische Person. Die Unternehmerin oder der Unternehmer tritt persönlich auf – mit allen Rechten und Pflichten. Planst du als Einzelunternehmer eine Existenzgründung, dann kannst du zwischen unterschiedlichen Rechtsformen wählen: das Einzelunternehmen ist eine davon.
Merkmale des Einzelunternehmens
Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Unternehmensgründung. In Deutschland kann jede natürliche, geschäftsfähige Person ein Einzelunternehmen gründen. Die einzige Voraussetzung ist, wie der Name schon sagt, dass von einer einzelnen Person, die alleiniger Inhaber ist, gegründet werden muss.
- Inhaber: Es gibt nur einen Inhaber, der alleinige Verantwortung trägt. Es gibt keine Mitgesellschafter. Das Einzelunternehmen ist keine juristische Person. Mitarbeitende können eingestellt werden, jedoch bleibt die Entscheidungsgewalt beim Unternehmer.
- Vertretung: Der Inhaber vertritt das Unternehmen allein nach außen.
- Gründung: Die Gründung eines Einzelunternehmens erfolgt formlos, ohne Gesellschaftsvertrag, ohne Notar oder Mindestkapital. Die Eintragung ins Handelsregister ist nur bei Kaufleuten vorgeschrieben.
- Rechtsformzusatz: Kein Pflichtzusatz notwendig (wie bei GmbH oder UG); bei Handelsregistereintragung: Bezeichnung als „eingetragener Kaufmann (e.K.)“
- Haftung: Der Inhaber haftet unbeschränkt und persönlich mit seinem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen.
- Rechtsform: Das Einzelunternehmen ist keine juristische Person; Unternehmer und Unternehmen sind rechtlich eins.
- Steuerpflicht: Das Einzelunternehmen unterliegt der Einkommensteuer, zusätzlich ggf. Umsatzsteuer. Gewerbesteuer fällt nur bei gewerblichen Aktivitäten an.
- Buchhaltung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) möglich – bei Überschreitung bestimmter Umsatz- oder Gewinngrenzen: Pflicht zur doppelten Buchführung
- Sozialversicherung: Gesetzliche oder private Krankenversicherung – Rentenversicherungspflicht je nach Tätigkeit
- Startkapital: Es gibt keine gesetzlichen Anforderungen an ein Mindestkapital.
Im Gegensatz zu den Personengesellschaften, bei denen mehrere Personen als Gründer vorausgesetzt sind, benötigt es für ein Einzelunternehmen also nur eine Einzelperson. Ein weiterer Unterschied zu den Kapitalgesellschaften ist das Fehlen von verpflichtendem Kapital. Ein Einzelunternehmen kann ohne Mindestkapital gegründet werden.
Natürlich lässt sich ganz ohne Kapital nur schwer ein Einzelunternehmen gründen. Vor allem für junge Gründer ist das Einzelunternehmen ein sinnvoller Weg in die Selbstständigkeit. Aufgrund der geringen Anforderungen ist es sehr leicht, ein Einzelunternehmen zu gründen.
Das Einzelunternehmen ist eine eigene Rechtsform. Es handelt sich dabei um ein Unternehmen, das von einer einzelnen Person gegründet wird. Einzelunternehmer können eingetragene Kaufleute, Kleingewerbetreibende und Freiberufler sein. Für jede Berufsgruppe gelten grundsätzlich andere Anforderungen und Pflichten.
Weitere Rechtsformen, die von einer Person gegründet werden können, sind die Ein-Personen-GmbH und die Unternehmergesellschaft (UG). Dabei handelt es sich aber nicht um Einzelunternehmen, sondern um Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. Während die UG mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden kann, muss die Ein-Personen-GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro (bei Gründung mind. 12.500 Euro) aufweisen.
Eine weitere Möglichkeit für Einzelpersonen ist der eingetragene Kaufmann (e.Kfm.) oder die eingetragene Kauffrau (e.Kfr.). Durch die Kaufmannseigenschaft (e.K.) besteht neben der privaten Haftung die Verpflichtung zur doppelten Buchführung.
Einzelunternehmen: Infos und Fakten
Wer sich allein selbstständig machen möchte, aber keine Kapitalgesellschaft (wie GmbH oder AG) als Rechtsform wählen möchte, kann ein Einzelunternehmen gründen.
Einzelunternehmer kannst du als Kleingewerbetreibender, Freiberufler, Handwerker, Dienstleister oder Land- und Forstwirt werden. Für die Gründung eines Einzelunternehmens benötigst du keine Gesellschafter.. Für jeden Einzelunternehmer, ob Freiberufler, Kleingewerbetreibender oder eingetragener Kaufmann (e. K.), ist die Gewinnverteilung also klar geregelt: Der Gewinn wandert ausschließlich in deine Tasche.
Wenn du dein Einzelunternehmen gründest, bleibst du als Inhaber eine natürliche Person. Das Einzelunternehmen besitzt grundsätzlich keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Tipp
Inhaber vs. Geschäftsführer
Der Begriff Einzelunternehmen stellt eine eigene Rechtsform dar. Zu unterscheiden sind Ein-Personen-Kapitalgesellschaften wie „Ein-Personen-GmbH“, „Ein-Personen-UG“ bzw. „Ein-Personen-AG“. Achte unbedingt darauf, dass in deinem Impressum nicht der Begriff „Geschäftsführer“ steht. Diese Bezeichnung ist nicht korrekt und du kannst dafür abgemahnt werden. Die korrekte Bezeichnung für dich, wenn du ein Einzelunternehmen gründen möchtest, lautet „Inhaber“!
Gründungskapital, Finanzierung und Kosten
Bei der Gründung deiner Einzelfirma bestimmst du die Höhe des Startkapitals selbst. Der Gesetzgeber schreibt bei Gewerbeanmeldung eines Einzelunternehmens kein bestimmtes Mindestkapital vor. Wichtig ist nur, dass dein Startkapital den Aufbau des Unternehmens sowie deine Lebenshaltungskosten deckt. Ein Einzelunternehmen zu gründen, birgt natürlich immer ein gewisses finanzielles Risiko.
Je nach Branche oder Beruf benötigest du als Einzelunternehmer zudem Maschinen, Geräte, Hilfsmittel, Rohstoffe oder eine Ausstattung, um deiner Selbstständigkeit nachgehen zu können.
Die Gründungskosten sind minimal. Meldest du beim Gewerbeamt eine gewerbliche Tätigkeit an, fällt hierfür eine Gebühr an, die zwischen ca. 10 und 65 Euro liegt – abhängig vom Bundesland aber deutlich variiert. Bei der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit fallen keine Kosten an.
Haftung im Einzelunternehmen
Als alleiniger Inhaber lastet die Haftungsverantwortung allein auf deinen Schultern. Wenn es zum Beispiel zu Insolvenzrisiken oder zu Schadensersatzforderungen durch Kunden kommt, übernimmst du als Inhaber die volle Haftung – persönlich und unbeschränkt. Das heißt, dass du sowohl mit deinem gesamten unternehmerischen als auch mit deinem gesamten privaten Vermögen haftest. Gründest du ein Einzelunternehmen, musst du also für Verbindlichkeiten geradestehen. Zur Not wird dazu nicht nur dein Bankguthaben herangezogen, sondern auch deine Immobilien, deine Autos, dein Sachbesitz und andere Wertgegenstände.
Mitarbeitende im Einzelunternehmen
Selbstverständlich kannst du als Einzelunternehmer mit mehreren Personen zusammenarbeiten und Mitarbeiter einstellen. Doch die Leitung deines Einzelunternehmens obliegt dir alleine oder einem bevollmächtigen Mitarbeiter bzw. Prokuristen. Eine Prokura kannst du aber nur dann erteilen, wenn dein Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Tipp
Versicherungsschutz beachten
Wenn du dich dazu entscheidest, ein Einzelunternehmen zu gründen, bist du mit dem Nachteil der persönlichen Haftung konfrontiert. Daher ist es umso wichtiger, dass du dich mit einem ausreichenden Versicherungsschutz gegen bestimmte Risiken absicherst. Dabei ist besonders eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig. Diese schützt dein Einzelunternehmen vor bestimmten Schadensersatzansprüchen. Auch über eine branchenspezifische Berufshaftpflicht-, Gewerbe- oder Landwirtschaftsversicherung solltest du dich informieren.
Für viele Unternehmen aus verschiedenen Branchen ist die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft freiwillig. Bei der Gründung eines Gewerbebetriebs in der Landwirtschaft oder einer beruflichen Tätigkeit im Gesundheitsdienst, bist du jedoch dazu verpflichtet, dich über eine Berufsgenossenschaft versichern zu lassen. So bist du bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren auf der sicheren Seite.
Gründung einer UG für beschränkte Haftung
Wenn du die Verantwortung und die Haftungsrisiken eines Einzelunternehmens nicht übernehmen möchtest, hast du ebenfalls die Möglichkeit, Gesellschafter zu werden und eine Unternehmensgesellschaft (UG) zu gründen. Diese kannst du später in eine GmbH umwandeln.
Anders als bei einem Einzelunternehmen haftest du mit einer UG nicht mit deinem Privatvermögen. Es kann allerdings sein, dass du dein Privatvermögen als Sicherheit für die Unternehmensfinanzierung bei deinem Kreditinstitut hinterlegen musst. Sollte deine UG zahlungsunfähig werden, wirkt sich das also ebenfalls darauf aus.
Übrigens: Wie alle Kapitalgesellschaften setzt auch die UG ein Mindestkapital voraus. Dieses ist mit nur 1 Euro jedoch eher symbolisch.
Einzelunternehmen und Kleingewerbe
Sobald du Waren und Dienstleistungen mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Gewinnabsicht anbietest, ist deine berufliche Tätigkeit gewerblich. Gründest du ein Einzelunternehmen, musst du die Voraussetzungen und Regelungen prüfen, die deine Tätigkeit verlangt. Es gibt zwei Varianten, zwischen denen du entscheiden musst:
- Einzelunternehmen als Kleingewerbe gründen: Erfordert dein Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, bist du ein Kann-Kaufmann. Du kannst dein Einzelunternehmen in das Handelsregister eintragen lassen, musst es jedoch nicht zwingend tun.
- Einzelunternehmen als kaufmännisch geführter Betrieb: Diese Form des Einzelunternehmens erfordert aufgrund der Kaufmannseigenschaft die Eintragung ins Handelsregister. Somit giltst du als Ist-Kaufmann. Merkmale, die dafür sprechen, sind zum Beispiel die Anzahl deiner Mitarbeiter sowie der Betriebsniederlassungen. Auch die Vielfalt deines Produkt- oder Leistungsportfolios spielt hier eine große Rolle.
Info
Freiberufler und Landwirte nicht betroffen
Die Bezeichnung „Freiberufler“ ist nur für bestimmte Berufsgruppen gedacht, zum Beispiel Journalisten, Apothekern, Rechtsanwälten, Grafikdesignern etc. Bist du Freiberufler oder Land- bzw. Forstwirt, betreibst du keinen Handel und zählst somit nicht zur Gruppe der Kaufleute im Sinne des Gewerberechts. Aus diesem Grund betrifft dich die Gewerberegelung eines Einzelunternehmens nicht.
Einzelunternehmen gründen: Praktische Schritte
Du hast dich entschieden, den Start zu wagen und ein Einzelunternehmen zu gründen, weil deine Investitionskosten überschaubar sind und dein Gewerbe eher risikoarm ist? Der unkomplizierte Gründungsprozess kommt dir ebenfalls entgegen? Dann kann es mit den nächsten Schritten der Umsetzung losgehen. Hast du vor, ein Einzelunternehmen zu gründen, beachte folgende Checkliste:
- Rechtsform und notwendige Voraussetzungen prüfen
- Namensgebung entscheiden bzw. prüfen
- Geschäftskonto eröffnen
- Gewerbe anmelden (sofern nicht freiberuflich tätig)
- Eintragung ins Handelsregister anmelden
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
- Evtl. bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer registrieren
Als Freiberufler oder Kleingewerbetreibender dauert es etwa einen Tag, dein Einzelunternehmen zu gründen. Als Kaufmann musst du mit einem Zeitraum von etwa zwei Wochen rechnen.
Was ist bei der Namensgebung bzw. Firma beim Einzelunternehmen zu beachten?
Möchtest du ein Einzelunternehmen gründen, ist es an der Zeit, dich als Selbstständiger für einen Namen zu entscheiden. Hierzu gilt es einige Unterscheidungen zu beachten, je nachdem, ob du zu den Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden oder eingetragenen Kaufleuten zählst:
- Als Kleingewerbetreibender wählst du eine Geschäftsbezeichnung, denn du bist kein Ist-Kaufmann und leitest im handelsrechtlichen Sinn keine Firma. Du hast folglich keinen Handelsnamen, sondern führst deine Firma mit deinem Vor- und Nachnamen. Wenn du möchtest, kannst du zusätzlich einen Titel wählen, der deine Branche und deine Tätigkeit beschreibt, zum Beispiel Max Mustermann – Blumenwerkstatt. Fantasie-Namen sind erlaubt.
- Im Handelsregister eingetragene Kaufleute dürfen ihre Firma entweder als Namensfirma führen oder Marken- bzw. Fantasie-Begriffe wählen. Auch Mischformen sind üblich. Wichtig ist, dass sich dein Firmenname durch Eindeutigkeit auszeichnet und noch nicht von einem Mitbewerber verwendet wird. Das kannst du zum Beispiel mithilfe der IHK überprüfen lassen. Vergiss am Ende nicht den Zusatz e.K. als übliche Abkürzungen für eingetragene Einzelkaufleute (§ 19 HGB) oder alternativ auch „e. Kfm.“ bzw. „e. Kfr.“.
- Freiberufler können sich bei der Namensgebung ihrer Fantasie hingeben. Branchenbezeichnungen sind ebenfalls zugelassen, immer in Kombination mit dem eigenen Familiennamen. Möchtest du ein Einzelunternehmen gründen, sollte der Name übrigens ganz klar die angebotenen Dienstleistungen verdeutlichen.
Qual der Wahl: Wie finde ich das passende Geschäftskonto?
Wer ein Einzelunternehmen gründet, muss in der Regel Kosten und Ausgaben im Blick behalten. Private und geschäftliche Finanzgeschäfte müssen dabei strikt getrennt bleiben. Deshalb ist es immens wichtig, dass du als zukünftiger Firmeninhaber ein Geschäftskonto eröffnest. So erleichterst du dir die Buchführung und dem Finanzamt erschließen sich deine finanziellen Transaktionen auf den ersten Blick. Weil die Kontoführungsgebühren von Bank zu Bank unterschiedlich sind, empfiehlt es sich für dich, Angebote einzuholen. Als Gründer ist es zudem relevant zu wissen, ob deine anvisierte Geschäftsbank mit Förderbanken kooperiert und du darüber hinaus Investoren für dich bzw. dein Einzelunternehmen gewinnen kannst. Zusätzlich solltest du folgende Fragen klären:
- Brauchst du eine Filiale vor Ort mit festem Ansprechpartner oder reicht dir ein Online-Service?
- Wie hoch sind die Kontoführungsgebühren für dein Unternehmen?
- Was kosten beleghafte bzw. beleglose Buchungen?
- Kosten Bareinzahlungen bzw. -auszahlungen extra?
So meldest du dein Einzelunternehmen an
Dann gründest du deine Einzelfirma, indem du ein Formular beim Gewerbeamt ausfüllst. Das gilt nicht für Freiberufler. Die Anmeldung richtet sich nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). In manchen Städten kannst du deine Firma online gründen. Falls das keine Option ist, musst du persönlich beim Gewerbeamt in der Stadt deines Unternehmenssitzes vorstellig werden und dort die Gewerbeanmeldung vornehmen. Dort füllst du als künftiger Einzelunternehmer einen Gewerbeschein aus. Darin trägst du deine persönlichen Daten, die Art deines Geschäfts, deine Rechtsform und die Daten deines Geschäftskontos ein. Für die Anmeldung wird eine Gebühr fällig. Diese variiert von Stadt zu Stadt und liegt zwischen 35 und 50 Euro.
Info
Mögliche Beschäftigungsverhältnisse
Wenn du vorhast, ein Einzelunternehmen zu gründen, ist entscheidend, wie viele Personen die Leitung deines Einzelunternehmens übernehmen: Das darfst nur du allein als Inhaber sein. Mitarbeiter darfst du natürlich einstellen. Die Anstellung ist dabei auf kein bestimmtes Beschäftigungsverhältnis beschränkt. Als Einzelunternehmer kannst du Festangestellte, Teilzeitbeschäftigte oder auch Minijobber, Freelancer und Studenten beschäftigen.
Wenn du Personen in deinem Unternehmen beschäftigst, musst du eine Betriebsnummer beim Arbeitsamt beantragen.
Freiberufler wenden sich an das Finanzamt
Möchtest du ein Einzelunternehmen gründen und bist zum Beispiel Journalist, Hebamme, Anwalt oder Künstler, musst du keinen Gewerbeschein erwerben. Stattdessen wendest du dich direkt an das Finanzamt, am besten mithilfe eines formlosen Schreibens. Darin solltest du die Art deiner geplanten Selbstständigkeit beschreiben und um eine Steuernummer bitten. Das Finanzamt wird dir im nächsten Schritt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden.
Die Meldung deiner Freiberuflichkeit kostet nichts!
Ist die Eintragung ins Handelsregister Pflicht?
Kaufmann sein, heißt bestimmten Pflichten nachkommen. Wenn du ein Einzelunternehmen gründest und bestimmte Voraussetzungen vorliegen, musst du dich im Handelsregister eintragen lassen. Als Gewerbetreibender kannst du dich freiwillig eintragen lassen. In jedem Fall sind ein Notarbesuch sowie eine Bescheinigung der IHK über die Eintragungsfähigkeit der gewählten Firma erforderlich. Der Notar beurkundet die Anmeldung zum Handelsregister, nachdem er alle Gründungsunterlagen geprüft hat. Das Registergericht nimmt anschließend die Eintragung vor. Deshalb zahlst du sowohl an den Notar als auch an das Registergericht bestimmte Gebührensätze. Deren Höhe hängt in der Regel von der Rechtsform sowie der Komplexität deines Unternehmens ab.
Info
Firmenbriefpapier
Bist du Kaufmann und entsprechend im Handelsregister eingetragen, müssen auf deinem Firmenbriefpapier deine Firma inkl. Rechtsform deines Unternehmens, dein Firmensitz und deine Registrierungsnummer gedruckt sein. Zusätzlich gewinnst du als Gründer eines Einzelunternehmens an Seriosität.
Anmeldung bei IHK oder HWK
Gewerbetreibende sind zur Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) verpflichtet.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Hast du vor, ein Einzelunternehmen zu gründen, musst du dich vom Finanzamt steuerlich erfassen lassen. Das heißt, dass du mithilfe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung deine prognostizierten Umsätze im Jahr der Betriebsöffnung bzw. für das Folgejahr meldest. Auf Grundlage dieser Angaben zahlst du künftig deine Steuern. Wenn du unsicher bist, wende dich am besten an den Steuerberater deines Vertrauens oder verwende praktische Ausfüllhilfen, die es online kostenlos zu finden gibt. Falls du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest, musst du das ebenfalls im Fragebogen angeben.
Sobald du den Fragebogen korrekt ausgefüllt und beim Finanzamt abgegeben hast, erhältst du im nächsten Schritt eine Steuernummer. Vorher kannst du keine Rechnungen stellen. Du solltest folglich alles so schnell wie möglich klären und beantragen, um dein Einzelunternehmen zu gründen.
Steuern und Buchführungspflicht im Einzelunternehmen
Hast du ein Einzelunternehmen gegründet, zahlst du als einzelner Inhaber eines Gewerbebetriebes folgende Steuern:
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuer
- Evtl. Lohnsteuer (wenn du Mitarbeiter beschäftigst)
Gewerbesteuer müssen von Einzelunternehmern erst ab einem Umsatz von 24.500 Euro entrichtet werden. Kleinunternehmer, deren Status durch die sogenannte Kleinunternehmerregelung definiert ist, sind von der Umsatzsteuer befreit. Bei Freiberuflern sowie Land- und Forstwirten fällt die Gewerbesteuer weg. Manche freiberuflichen Tätigkeiten sind ebenfalls umsatzsteuerbefreit, Land- und Forstwirte zahlen hingegen nur reduzierte Umsatzsteuer.
Nach dem Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB) bist du in Deutschland zur Buchführung verpflichtet, wenn du ein Unternehmen führst. Das gilt auch für Einzelunternehmen. Für die Buchhaltung sehen die Regelungen für die unterschiedlichen Rechtsformen wie folgt aus:
- Bist du Kleingewerbetreibender im Sinne eines Nicht-Kaufmanns, erlaubt dir das Finanzamt, deine Gewinne und Verluste in Form einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erfassen.
- Kaufleute erstellen dagegen eine Bilanz inklusive GuV und sind dazu verpflichtet, ein Inventar zu führen und einen Jahresabschluss zu veröffentlichen.
- Als Freiberufler ermittelst du deinen Gewinn entweder per EÜR oder Bilanz mit GuV.
Fragen zu Steuern und Buchhaltung beantwortet dir immer der Steuerberater deines Vertrauens.
Buchführung im Einzelunternehmen
Im Einzelunternehmen gilt die einfache Buchführungspflicht. Die Selbstständigkeit muss dem Finanzamt gemeldet werden und am Ende des Geschäftsjahres wird eine Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben an die Finanzbehörden übermittelt.
Tipp: Suchst du ein Geschäftskonto für Einzelunternehmen? Das Lexware Office Geschäftskonto ist die All-in-One Lösung für Banking und Buchhaltung.
Kleingewerbetreibende und Freiberufler:innen dürfen sich dabei auf eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) beschränken. Die EÜR wird im Rahmen der Steuererklärung mit abgegeben.
Eingetragene Kaufleute sind laut Handelsgesetzbuch (HGB) zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dabei gibt es aber eine Ausnahme: Werden in zwei aufeinanderfolgenden Jahren weniger als 800.000 Euro Umsatz bzw. 80.000 Euro Gewinn erwirtschaftet, reicht auch für eingetragene Kaufleute die einfache Buchführung. Sobald diese Grenze überschritten wird, muss aber die doppelte Buchführung angewendet werden.
Achtung
Obergrenze für Befreiung von der Buchführungspflicht beachten!
Als Einzelunternehmer kannst du nur von der Buchführungspflicht befreit werden, wenn dein Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter 800.000 Euro und dein Gewinn unter 80.000 Euro liegen. In diesem Fall kannst du mit der einfachen EÜR-Methode arbeiten.
Tipp
Buchhaltungssoftware für Gründer
Wenn du ein Unternehmen gründest, musst du unabhängig von der Rechtsform Aufzeichnungen führen und Belege sammeln. Erfolgreiches Unternehmertum zeichnet sich nämlich durch eine professionelle Buchführung, Lohnabrechnung bzw. Jahresbilanz aus. Perfekte Vorbereitung und regelmäßige Pflege der Zahlen erleichtern dir hierbei deine Buchhaltung. Wenn du die Finanzbuchhaltung nicht auslagern möchtest, unterstütze dich selbst am besten mit einer modernen Buchhaltungssoftware für Gründer. So vermeidest du Fehler, versäumst keine Fristen und bist immer auf dem neuesten Stand der Finanzgesetzgebung!
Einzelunternehmen gründen: Vor- und Nachteile auf einen Blick
Du bist von der Rechtsform eines Einzelunternehmens überzeugt? Dann lies dir abschließend noch einmal die Vor- und Nachteile durch, bevor du dein Einzelunternehmen gründest.
Die Vorteile eines Einzelunternehmens sind
- Einfache Gründung
- Niedrige Gründungskosten
- Startkapital gesetzlich nicht vorgeschrieben
- Weder Gesellschaftervertrag noch Satzung nötig
- Keine Pflicht zur Offenlegung der Bilanzen
- Inhaber entscheidet alleine
- Einzelunternehmen genießen gutes Ansehen bei Banken
- Eintragung ins Handelsregister meistens nicht notwendig
Die Nachteile eines Einzelunternehmens sind
- Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen
- Alleinige Verantwortung für das Startkapital
- Inhaber stemmt allein alle Entscheidungsprozesse
- Aufnahme weiterer Inhaber nicht möglich
- Einzelunternehmer zahlt Einkommenssteuer und keine Körperschaftssteuer
Fazit zum Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist eine sehr gute Wahl für Personen, die sich im kleineren Rahmen selbstständig machen wollen. Dabei behältst du deine Unabhängigkeit, haftest aber auch allein für alles. Für die Gründung ist eigentlich nicht mehr nötig, als der Wille, sich selbstständig zu machen und ein paar Anmeldungen vorzunehmen (Gewerbeanmeldung (Freiberufler ausgenommen), Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt, falls notwendig Handelsregistereintragung als e.K., u. U. Mitgliedschaft bei IHK oder HWK, Krankenkasse informieren und ggf. Rentenversicherung prüfen). Vorgeschriebenes Kapital gibt es nicht, die bürokratischen Hürden sind niedrig. Das Einzelunternehmen ist somit eine der einfachsten zu gründenden Rechtsformen.