Definition: Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)?
Wenn ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, die Umsatzsteuer abzugeben, muss es in den meisten Fällen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, welche laut Definition eine Vorauszahlung der Steuer ist. Damit möchte der Staat verhindern, dass Firmen die jährliche Steuer auf einmal zahlen müssen.
Dieses Vorgehen bedeutet zwar Aufwand, es kommt dir aber auch zugute, da du die Umsatzsteuerzahllast somit über das ganze Jahr verteilst. Gleichzeitig vermeidest du etwaige Zahlungsschwierigkeiten am Anfang des folgenden Jahres.
Der Abgabetermin für die Umsatzsteuervoranmeldung ist immer der zehnte Tag im Monat. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag bzw. Feiertag verschiebt sich der Stichtag auf den nächsten Werktag.
Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Grundsätzlich gilt: Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, auch Freiberufler, müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Einzige Ausnahme: du fällst unter die Kleinunternehmerregelung.
Allerdings gibt es große Unterschiede bei der Regelung, was die Häufigkeit der USt-Voranmeldungen angeht, die das Finanzamt von dir laut Umsatzsteuergesetz erwartet. Über die Dauerfristverlängerung hast du außerdem die Möglichkeit, einen Aufschub für die Abgabe der monatlichen und vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen zu erreichen.
Vor allem in Kombination mit der Ist-Versteuerung ist die Dauerfristverlängerung ein wirksames Instrument, um die gesetzliche Fälligkeit der Umsatzsteuer für dich als Unternehmer positiv zu gestalten und deine Liquidität zu sichern.
Info
Wann bist du Kleinunternehmer nach §b 19 UStG?
Du bist Kleinunternehmer und kannst folglich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:
- Du hast im Vorjahr weniger als 25.000 Euro Umsatz erwirtschaftet.
- Du wirst im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Die Umsatzsteueranmeldung korrekt übermitteln
Die Umsatzsteuervoranmeldung muss online über das ELSTER-Portal abgegeben werden. Am einfachsten geht das mit einer zuverlässigen Buchhaltungssoftware, mit der du die Umsatzsteuervoranmeldung problemlos selber machst und via ELSTER-Schnittstelle ans Finanzamt übermittelst.
Mit Lexware Office ist dies beispielsweise dank der integrierten ELSTER-Schnittstelle mit einem Klick möglich.
Alternativ kannst du auch das zweiseitige UStVA-Formular mit der Finanzamt-Steuersoftware ELSTER ausfüllen und übermitteln. Das geht so:
- In ElsterOnline anmelden und im privaten Bereich unter Formulare/Umsatzsteuer die Umsatzsteuervoranmeldung auswählen.
- Steuernummer, Voranmeldezeitraum, Unternehmensangaben und Umsätze eingeben.
- Plausibilitätsprüfung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt.
Allerdings hat ELSTER einige Schwächen bei der Umsatzsteuervoranmeldung: Bei den Umsätzen verlangt das Programm beispielsweise Nettoumsätze ohne Umsatzsteuer und bei der Vorsteuer darf nur der Steuerbetrag eingetragen werden. Außerdem können bei einer Übertragung der Buchhaltungsdaten immer Fehler passieren. Es ist deshalb besser und einfacher, die Umsatzsteuervoranmeldung direkt aus einer Buchhaltungssoftware zu übermitteln.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER-Formular
du willst deine Umsatzsteuervoranmeldung selbst machen? Wir schauen uns das ELSTER-Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung jetzt Schritt für Schritt an und erklären dir, was du beachten musst.
1. Angaben zum Unternehmen
Wie üblich bei Steuerformularen, musst du zunächst die wichtigsten Angaben zu deinem Unternehmen bzw. deiner selbstständigen Tätigkeit angeben. Die Seite ist selbsterklärend.
2. Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)
Hier beginnt die eigentliche Umsatzsteuervoranmeldung. du musst die Angaben in Euro machen. Fremde Währungen müssen also umgerechnet werden. Runde immer auf den vollen Euro auf.
Die steuerpflichtigen Umsätze sind bereits in 19 und 7 Prozent unterteilt. du musst also nur noch die entsprechenden Beträge eintragen. Für andere Steuersätze sind ebenfalls entsprechende Felder vorgegeben.
Die steuerfreien Umsätze mit Vorsteuerabzug beziehen sich vor allem auf den innergemeinschaftlichen Erwerb, also Geschäfte im EU-Ausland.
3. Innergemeinschaftliche Erwerbe
Hier sind die steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe aufgeführt. Bedenke immer, dass Privatpersonen auch im In- und Ausland keine Umsatzsteuer ausweisen oder zahlen.
Außerdem ist hier noch einmal die Erinnerung wichtig, dass bei umsatzsteuerpflichtigen Geschäften im Ausland nur die Empfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer im eigenen Land zahlen. Die Rechnungssteller weisen die Umsatzsteuer nur auf der Rechnung aus, zahlen Sie aber nicht.
4. Leistungsempfänger als Steuerschuldner
Hier trägst du die Beträge ein, die du als Empfänger für Auslandsgeschäfte an das Finanzamt zahlen musstest.
5. Ergänzende Angaben zu Umsätzen
Hierbei handelt es sich um weitere Geschäfte im EU-Ausland, deren Umsätze nicht steuerbar sind, die im Inland aber der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Hier können auch die unterschiedlichen Umsatzsteuergesetze in den Ländern eine Rolle spielen, da nicht auf jedes Produkt oder jede Dienstleistung in jedem Land eine Umsatzsteuer erhoben wird.
Kaufst du beispielsweise ein Produkt im EU-Ausland, auf das dort keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, in Deutschland aber schon, musst du das hier eintragen.
6. Abziehbare Vorsteuerbeträge
Den Vorsteuerabzug haben wir weiter oben bereits erwähnt. Hier gelten nur Umsatzsteuerbeträge nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz.
7. Andere Steuerbeträge
Ändert sich die Besteuerungsform oder der Steuersatz und es entstehen dadurch Nachzahlungen, musst du diese hier eintragen.
Fälschlicherweise oder falsch in Rechnungen ausgestellte Umsatzsteuer gehört ebenfalls hierhin.
8. Vorauszahlung/Überschuss
Hier rechnest du alle Summen zusammen.
9. Ergänzenden Angaben zu Minderungen
Hier kannst du Berichtigungen angeben, falls sich in bestimmten Fällen die Bemessungsgrundlage verändert hat.
Die genauen Regelungen dazu kannst du im UStG § 17 Absatz 1 und Absatz 2 nachlesen.
10. Sonstige Angaben
Willst du, dass der Erstattungsbetrag verrechnet wird, kannst du das hier angeben. Wenn du das eingerichtete Lastschriftmandat widerrufen möchtest, ist das ebenfalls hier anzugeben.
Hast du ergänzende Angaben, kannst du sie zum Schluss eintragen.
Info
Umsatzsteuer berechnen: So geht's
Die Umsatzsteuer berechnet sich aus einem vorgegebenen Steuersatz und liegt je nach Produktgruppe bei 19 % oder 7 %. Um diesen Prozent- bzw. Steuersatz erhöht sich der Preis für deine Dienstleistung oder dein Produkt.
Ein Beispiel: Willst du ein Produkt oder einen Service für 100 Euro verkaufen, musst du den Steuersatz von 19 % oder 7 % aufschlagen. Somit liegt der Verkaufspreis bei 119 Euro oder 107 Euro.
Eine konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldung erstellen
Bei der konsolidierten Umsatzsteuervoranmeldung gehst du genau so vor wie bei einer normalen Umsatzsteuererklärung. Allerdings bedeutet eine Konsolidierung, dass du alle Angaben auf alle deine Unternehmen und selbstständigen Tätigkeiten beziehst. Das bedeutet, dass du nicht für jede angemeldete Tätigkeit eine separate Umsatzsteuervoranmeldung erstellst, sondern diese zu einer konsolidierten Umsatzsteuererklärung zusammenfasst.
Wie oft musst du die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Wirf hierfür einen Blick in die Umsatzsteuererklärung des Vorjahres. Denn die Häufigkeit der Voranmeldungen hängt von der im Vorjahr tatsächlich gezahlten Umsatzsteuer ab. Diese Belastung ergibt sich aus der Differenz zwischen der ermittelten Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuer. Als Regel gilt: Je mehr Umsatzsteuer du zahlst, desto häufiger musst du melden.
Seit dem 1. Januar 2025 hängt die Häufigkeit der Umsatzsteuervoranmeldung von der Zahllast ab: Über 9.000 Euro ist sie monatlich abzugeben, zwischen 2.000 und 9.000 Euro vierteljährlich. Liegt die Zahllast bei bis zu 2.000 Euro, reicht eine Jahreserklärung – diese „Kann“-Vergünstigung gilt automatisch oder auf Antrag.
Sonderfälle
Doch auch bei den Intervallen gibt es einige Ausnahmen. Die Häufigkeit verhält sich sowohl für bestimmte EU-Umsätze als auch für Existenzgründer anders. In diesen Fällen ist Folgendes zu beachten:
a. EU-Umsätze
Wenn du:
- Waren aus der EU kaufst (=innergemeinschaftliche Erwerbe tätigst),
- als Leistungsempfänger umsatzsteuerpflichtig bist, weil du sonstige Leistungen aus einem EU-Staat beziehst, Werkleistungen aus dem Ausland erhältst oder ein Grundstück erwirbst,
- an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beteiligt bist oder
- Fahrzeuge in die EU lieferst
musst du für das Vierteljahr, in dem die Umsätze getätigt wurden, eine Voranmeldung abgeben.
b. Existenzgründer
Im Jahr der Neugründung musst du deine Umsatzsteuerzahllast schätzen. Weil bei einer Neugründung keine Zahlen zur Steuerschuld existieren, entscheidet das Finanzamt über die Höhe der Vorauszahlungen anhand des geschätzten Umsatzes auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen Fragebogen musst du bei der Gründung eines Unternehmens oder der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ausfüllen und an das Finanzamt übermitteln.
Abhängig von der geschätzten Zahllast musst du deine Umsatzsteuervoranmeldung entweder vierteljährlich oder monatlich einreichen. Diese Regelung wurde 2021 für fünf Jahre festgelegt. Nach Ablauf der Zeit wird entschieden, ob die Regelung weiterhin gilt oder nicht.
Umstellung des Umsatzsteuervoranmeldungszeitraums
Musstest du im Vorjahr 20.000 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen und bekamst 15.000 Euro davon als Vorsteuer erstattet, liegt die Umsatzsteuerzahllast des Vorjahrs bei 5.000 Euro. In diesem Fall kannst du von der monatlichen zur vierteljährlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen wechseln.
Grundsätzlich kannst du außerdem vorzeitig einen Wechsel des Zeitraums beantragen. So kannst du, wenn sich bei derzeit quartalsweiser Voranmeldung abzeichnet, dass deine Umsatzsteuerzahllast höher sein wird, einen Antrag auf monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Andersherum kannst du bei monatlichem Voranmeldezeitraum die quartalsweise Voranmeldung beantragen.
Tipp
Beantrage eine Dauerfristverlängerung
Wenn dir für die Umsatzsteuervoranmeldung die Frist von zehn Tagen zu knapp ist und du regelmäßig in Zeitnot gerätst, kannst du einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Dein Vorteil: Du musst die Voranmeldung jeweils erst einen Monat später übermitteln – und die Umsatzsteuervorauszahlung auch erst einen Monat später zahlen.
Ein Beispiel: Für den Monat April gibst du die Voranmeldung dann erst am 10. Juni (statt am 10. Mai) ab.
Wie du dabei richtig vorgehst, zeigen wir dir weiter unten in diesem Artikel.
Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung 2025
Die Abgabefristen für die Umsatzsteuervoranmeldung im Jahr 2025 unterscheiden sich je nachdem, ob du deine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise abgibst.
Fristen für die monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung 2025
| Voranmeldezeitraum 2025 | Termin für die Umsatzsteuervoranmeldung | Termin bei Dauerfristverlängerung |
|---|---|---|
| März | 10.04.2025 | 10.05.2025 |
| April | 10.05.2025 | 10.06.2025 |
| Mai | 10.06.2025 | 10.07.2025 |
| Juni | 10.07.2025 | 12.08.2025 |
| Juli | 12.08.2025 | 10.09.2025 |
| August | 10.09.2025 | 10.10.2025 |
| September | 10.10.2025 | 11.11.2025 |
| Oktober | 11.11.2025 | 10.12.2025 |
| November | 10.12.2025 | 10.01.2026 |
| Dezember | 10.01.2026 | 10.02.2026 |
Fristen für die quartalsweise Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung 2025
| Voranmeldezeitraum 2025 | Termin für die Umsatzsteuervoranmeldung | Termin bei Dauerfristverlängerung |
|---|---|---|
| 1. Quartal | 10.04.2025 | 10.05.2025 |
| 2. Quartal | 10.07.2025 | 12.08.2025 |
| 3. Quartal | 10.10.2025 | 11.11.2025 |
| 4. Quartal | 10.01.2026 | 10.02.2026 |
Was passiert, wenn man die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung versäumt?
Achte darauf, dass du die Fristen zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung immer einhältst. Versäumst du eine Frist, kann das schnell teuer werden.
Wenn die Umsatzsteuervoranmeldung verspätet oder nicht abgegeben wird, kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 Prozent der Umsatzsteuerzahllast erhoben werden, maximal 25.000 Euro.
Die Umsatzsteuervoranmeldung in der Praxis
So funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung in der Praxis:
- Erfassung von steuerrelevanten Geschäftsvorgängen: Unternehmen müssen ihre Einnahmen und Ausgaben regelmäßig erfassen und darauf achten, die Umsatzsteuer, die sie von Kunden erhalten (Umsatzsteuer) und die Umsatzsteuer, die sie selbst an Lieferanten zahlen (Vorsteuer), separat zu dokumentieren.
- Berechnung der abzuführenden Umsatzsteuer: Die einfache Formel lautet: Abzuführende Umsatzsteuer = Eingenommene Umsatzsteuer (aus Verkäufen) – Vorsteuer (aus Einkäufen)
- Einreichen der Umsatzsteuervoranmeldung: Das Unternehmen muss die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch über das Elster-Portal beim zuständigen Finanzamt einreichen.
- Zahlung: Wenn die eingenommene Umsatzsteuer höher ist als die gezahlte Vorsteuer, muss das Unternehmen die Differenz an das Finanzamt zahlen. Ist die Vorsteuer höher, kann es zu einer Erstattung kommen.
Tipp
Beispiel zur Umsatzsteuervoranmeldung
Zimmerei Huber hat im Dezember vier Tische, 25 Bistrostühle, 20 Barhocker und 40 Betten für 15.000 Euro zzgl. 2.850 Euro Umsatzsteuer verkauft. Aus Investitionen im Dezember steht dem Unternehmen ein Vorsteuerabzug von 800 Euro zu. Die Zimmerei Huber ist zur vierteljährlich Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Beim Ausfüllen und Übermitteln der Umsatzsteuer- und Vorsteuerdaten ist Folgendes zu beachten:
- Die Zimmerei Huber muss für den Monat Dezember bis spätestens 10. Januar eine Umsatzsteuervoranmeldung in elektronischer Form ans Finanzamt übermitteln, da der Betrieb bei einer verspäteten Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung mit Säumniszuschlägen rechnen muss.
- Der Nettoumsatz von 15.000 Euro ist in Zeile 26 und Kennziffer 81 ohne Centbeträge einzutragen. ELSTER rechnet die Umsatzsteuer dann automatisch aus.
- Den Vorsteuerabzug in Höhe von 800 Euro muss die Zimmerei Huber in Zeile 56 und Kennziffer 66 mit Centbeträgen eintragen.
- Die Umsatzsteuerzahllast aus dieser Dezember-Umsatzsteuervoranmeldung beträgt für die Zimmerei Huber 2.050 Euro (2.850 Euro Umsatzsteuer minus 800 Euro Vorsteuerabzug).
Achtung
du musst die Umsatzsteuervoranmeldung nicht mit ELSTER erstellen
Du bist nicht dazu verpflichtet, die Umsatzsteuervoranmeldung mit ELSTER zu erstellen, sondern kannst diese Aufgabe auch einem Steuerberatungsbüro überlassen. Oder besser noch: Verwende eine Buchhaltungssoftware wie Lexware Office. Damit erstellst du die Umsatzsteuervoranmeldung in Sekunden und übermittelst diese per Klick ans Finanzamt.
So gewinnst du mit der Dauerfristverlängerung Zeit
Der 10. Tag im Monat ist der spätmöglichste Termin, an dem du die Umsatzsteuervoranmeldung einreichen darfst. Insbesondere wenn es gut im Betrieb läuft, hast du andere Dinge im Kopf als das Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldung. Damit du diese nicht unter Zeitdruck erledigen musst, gibt es den Ausweg der Dauerfristverlängerung, die in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) geregelt ist.
Wie funktioniert die Dauerfristverlängerung?
Mithilfe der Dauerfristverlängerung kannst du deine Frist jeweils um einen Monat nach hinten verschieben. Dies gilt unabhängig davon, ob du ein deine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise abgibst.
Wurde dir einmal die Dauerfristverlängerung genehmigt, gilt diese unbegrenzt für die folgenden Kalenderjahre. Erhältst du keine Ablehnung vom Finanzamt, ist die Dauerfristverlängerung automatisch weiterhin gültig (Abschn. 18.4 Abs. 1 Satz UStAE).
Dauerfristverlängerung der Umsatzsteuervoranmeldung beantragen
Du benötigst keine Begründung für den Antrag, den du bei deinem zuständigen Finanzamt mittels des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes bzw. ELSTER-Vordrucks USt 1H beantragen kannst. Dieser darf jedoch nur elektronisch eingereicht werden, postalische Anträge akzeptiert das Finanzamt nur sehr selten.
Es gibt für den Antrag auf Dauerfristverlängerung zwei verschiedene Fristen, damit dieser für das bereits laufende Kalenderjahr gilt:
- Bist du verpflichtet, die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben, musst du diesen spätestens zum 10. Februar einreichen.
- Musst du deine Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich einreichen, ist es ausreichend, wenn du den Antrag bis spätestens 10. April abgibst.
Anmeldung der Sondervorauszahlung der Umsatzsteuervoranmeldung
Beantragst du die Dauerfristverlängerung, musst du eine Sondervorauszahlung anmelden. Das gilt aber nur für die Betriebe, die die USt-Voranmeldung monatlich abgeben. Diese Vorauszahlung beträgt 1/11 deiner gesamten Umsatzsteuervorausanmeldung des Vorjahres.
Wichtig: Die Sondervorauszahlung ist nicht verloren. Sie wird dir mit der letzten Umsatzsteuervoranmeldung des laufenden Jahres durch Abzug von der Umsatzsteuerschuld erstattet.
Wenn du die Voranmeldung quartalsweise abgibst, musst du keine Sondervorauszahlung leisten. Dafür bist du dazu verpflichtet, eine sogenannte 0-Meldung abzugeben.
Info
Widerruf der Dauerfristverlängerung
Du darfst jederzeit ohne Angabe von Gründen deine Dauerfristverlängerung widerrufen. Das Finanzamt ist dazu zwar ebenfalls berechtigt, muss dies jedoch begründen.
Fehler bei Dauerfristverlängerung vermeiden
Du musst auf den Tag genau die vorgeschriebenen Fristen beachten sowie als „Monatszahler“ die Sondervorauszahlung gleichzeitig mit abgeben. Wurde nur ein Punkt nicht korrekt ausgeführt, darf das Finanzamt Säumniszuschläge verlangen. Sobald dir ein Fehler auffällt, kannst du versuchen, das Finanzamt davon so schnell wie möglich in Kenntnis zu setzen, um einen Antrag auf Erlass potenzieller Säumniszuschläge zu stellen.
Praxis-Tipp für die Einnahmen-Überschussrechnung
Ermittelst du deinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, solltest du die letzte Umsatzsteuervoranmeldung des Jahres unbedingt bis zum 10. Januar des Folgejahres ans Finanzamt übermitteln und dem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung geben. Denn dann darfst du die Umsatzsteuer auch dann noch bei den Betriebsausgaben des Vorjahres abziehen, wenn das Finanzamt die Umsatzsteuerzahllast für Dezember oder das vierte Quartal des Vorjahres beispielsweise erst am 15. Januar abbucht.
Quiz zur Umsatzsteuervoranmeldung
Weitere wichtige Hinweise rund um die Umsatzsteuervoranmeldung
Hier geben wir dir hilfreiche Infos und Tipps, die dir bei der Umsatzsteuervoranmeldung zusätzlich Arbeit bzw. Ärger ersparen können.
Vorsteuererstattung
Beantragst du – zum Beispiel wegen größerer Investitionen – hohe Vorsteuererstattungen, sind Rückfragen des Finanzamts oder sogar der Besuch eines Betriebsprüfers sehr wahrscheinlich. Um möglichst schnell an dein Geld zu kommen und Rückfragen zu vermeiden, solltest du der Umsatzsteuervoranmeldungs-Stelle im Finanzamt unaufgefordert Kopien der entsprechenden Rechnungen ggf. via Brief, Fax oder E-Mail zusenden. Trage dazu auf Seite 1 der Voranmeldung in Feld 22 (Zeile 15) eine „1“ ein. Diese und weitere Tipps kannst du dem weiterführenden Artikel Umsatzsteuerprüfung: Darauf achtet das Finanzamt besonders nachlesen.
Säumniszuschlag
Damit keine Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung anfallen, solltest du dem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung geben. Ein weiterer Vorteil: Das Finanzamt selbst bucht die Zahlung meist erst vier bis fünf Tage nach Fälligkeit ab. Das bringt kurzfristig mehr Liquidität.
Ist-Versteuerung in Zusammenhang mit der Umsatzsteuervoranmeldung
Als Gewerbetreibender musst du deine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, sobald du eine Rechnung gestellt hast. Lag dein Vorjahresumsatz jedoch nicht über 800.000 Euro, kannst du beim Finanzamt einen Antrag auf Ist-Versteuerung stellen.
Vorteil: Die Umsatzsteuer ist bei der Ist-Versteuerung erst dann zu leisten, wenn dein Kunde seine Rechnung tatsächlich bezahlt hat. Kombiniert mit einer Dauerfristverlängerung wird die Umsatzsteuer im Vergleich zur gesetzlichen Fälligkeit ohne diese beiden Vergünstigungen erst Monate später fällig.
Verrechnet? So kannst du die Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren
Es passiert schon mal, dass man Belege vergisst oder einen Fehler bei der Berechnung macht. Stellst du fest, dass du einen oder mehrere Fehler in deiner Umsatzsteuervoranmeldung gemacht, diese aber bereits versendet hast, kannst du diese Fehler korrigieren. Dazu erstellst du einfach eine neue USt-Voranmeldung und machst auf der Startseite einen Haken bei „berichtigte Anmeldung“.
Beachte, dass auch Korrekturen innerhalb der Abgabefrist gemacht werden müssen. Ansonsten kannst du die Fehler zwar im Rahmen der Umsatzsteuererklärung korrigieren. Aber es ist besser, die Korrekturen nicht erst mit der Umsatzsteuerjahreserklärung richtigzustellen, sondern das zeitnah mit einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung zu erledigen.
Wichtig ist, dass bei der berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung alle Angaben richtig eingefügt sind. Denn aus rechtlicher Sicht kann die Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung als eine Selbstanzeige gewertet werden und bei erneuten Fehlern Konsequenzen haben.
Befreiung von der Umsatzsteuervoranmeldung
du bist in der Pflicht. Warst du bisher von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung befreit und erfüllst aufgrund zu hoher Umsätze die Bedingungen dafür nicht mehr, dann redest du zu Beginn des Folgejahres mit deinem Finanzamt. Warte nicht ab, bis die Änderung durch die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung sichtbar wird. Denn das Finanzamt fordert sonst ggf. die Steuern von dir nach.
Das erste Mal „elstern“
Das Ausfüllen des elektronischen Vordrucks für die Umsatzsteuervoranmeldung ist nicht schwierig. Du brauchst Daten wie:
- Steuernummer
- Adresse des Finanzamts
- Adresse deines Unternehmens
- den Zeitraum, den du melden musst
- die Beträge für die Vorsteuer und Umsatzsteuer
Durch die authentifizierte Übermittlung mit Zertifikat werden die Daten mit einer Art digitalem Schlüssel übertragen, was die Datensicherheit erhöht.