Als Influencer kannst du mit vielen Tätigkeiten durchstarten
Ob Youtuber, Instagrammer oder TikToker – die Optionen als Influencer Geld zu verdienen, sind vielseitig. Videos, Fotos, Bildergalerien, Podcasts oder Live-Streams sind die häufigsten Formate auf Social-Media-Plattformen, um Follower von sich zu überzeugen.
Wer regelmäßig postet, hat schon bald eine Fanbase aufgebaut. Je nach Größe deiner Reichweite (Anzahl deiner Follower) werden dadurch immer mehr Brands auf dich aufmerksam und es können Werbepartnerschaften mit Unternehmen entstehen. Vor allem hier steckt viel Potenzial, um damit auf Dauer Geld zu verdienen und von diesem Beruf zu leben. Und aufgrund dieser Einnahmen müssen eben auch Influencer Steuern bezahlen.
Video: Steuertipps 2025
Müssen Influencer immer ein Gewerbe anmelden?
Wenn du bereits eine Kooperation mit einer Brand eingegangen bist oder kurz davor bist, ihre Produkte auf deinen Social-Media-Kanälen zu bewerben, solltest du ein paar Dinge beachten:
Da das Finanzamt davon ausgeht, dass du mit solchen Kooperationen als Influencer Geld verdienen und Gewinne machen möchtest, musst du eine Steuernummer beantragen. Im Zuge deiner steuerlichen Erfassung stellt die Finanzbehörde fest, wie deine Selbständigkeit als Influencer einzuordnen ist: Bist du Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Sieht dich das Finanzamt als Gewerbetreibender und nicht als Freiberufler, musst du definitiv ein Gewerbe anmelden. Damit du weißt, als was du in der Regel aufgrund deiner Tätigkeiten eingeordnet wirst, erfährst du in den nächsten Abschnitten die grundlegenden Unterschiede.
Wer gilt als Freiberufler?
Freiberufler erzielen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (§ 18 EStG).
Darunter fallen künstlerische, schriftstellerische, wissenschaftliche, lehrende oder erzieherische Tätigkeiten wie z. B. Autoren, Journalisten, Dozenten, Blogger etc.
Zudem: Heilberufe (z. B. Ärzte) oder rechts- bzw. wirtschaftsberatende Tätigkeiten (z. B. Anwälte).
Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt wird benötigt – mehr dazu in unserem Artikel zu den freien Berufen nach § 18 EStG.
Wer gilt als Gewerbetreibender?
Gewerbetreibende erzielen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb (§§ 15-17 EStG)
Es handelt sich um selbstständige Unternehmer, z. B. in einem handwerklichen, produzierenden oder kaufmännischen Beruf, wie Restaurantbesitzer, Friseure oder Influencer mit Kooperationen
Anmeldung eines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt und beim Finanzamt erforderlich
Sobald du als Influencer nicht mehr nur Inhalte postest, sondern dein Content durch bezahlte Werbepartnerschaften auch Einnahmen einbringt, giltst du als Gewerbetreibender. Die genaue Zuordnung nimmt aber das Finanzamt vor.
Beispiel:
Blogger, die rein journalistisch tätig sind und nur informative Artikel auf ihrem Blog veröffentlichen, sind freiberuflich tätig. Influencer hingegen, die auf ihrem Blog Produkte eines Unternehmens bewerben und eine Provision für Verkäufe über ihren Blog erhalten (Affiliate-Werbung), werden als Gewerbetreibende eingestuft.
Achtung
Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit
Wenn du nur für ein Unternehmen arbeitest und lediglich an dieses Rechnungen stellst, kommt schnell der Verdacht der Scheinselbstständigkeit auf. Hier wird vermutet, dass dein Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge sparen will, die er für dich als Angestellter zahlen müsste. Das ist strafbar.
Welche Steuern müssen Influencer zahlen und wieviel?
Als Influencer fragst du dich jetzt natürlich, welche Steuern du genau zahlen musst. Im Wesentlichen sind drei Steuerarten für dich von Bedeutung:
Influencer und die Einkommensteuer
Sobald du als Influencer regelmäßig Einkünfte erzielst, bist du jährlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Allerdings musst du erst Steuern für dein Einkommen zahlen, wenn deine Einkünfte in einem Kalenderjahr den Grundfreibetrag von 12.348 (Stand 2026) – für Paare gilt die doppelte Summe – übersteigen. Mit Hilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelst du deinen Gewinn/Verlust bzw. deine Einkünfte (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben). Das Finanzamt errechnet auf Basis dieser Gewinnermittlung die Höhe deiner Einkommensteuerlast.
Achtung
Beachte den Abgabetermin für die Steuererklärung
Deine Einkommensteuererklärung für ein Geschäftsjahr (meist Kalenderjahr) musst du bis zu einem bestimmten Abgabetermin im Folgejahr elektronisch an das Finanzamt übermitteln. In der Regel ist das jeweils der 31. Juli, mit Steuerberater der letzte Februartag des übernächsten Jahres.
- Für das Steuerjahr 2025: bis 31.07.2026, mit Steuerberater bis 01.03.2027
- Für das Steuerjahr 2026: bis 02.08.2027, mit Steuerberater bis 29.02.2028
Influencer und die Umsatzsteuer
Wenn es um deine Besteuerung als Influencer geht, nimmt das Finanzamt an, dass du als selbständiger Unternehmer langfristig Einkünfte erzielen willst. Auf deine Umsätze musst du daher Umsatzsteuer zahlen. In deinen Rechnungen weist du den üblichen Umsatzsteuersatz von 19 % (manchmal 7 %) aus und führst den Umsatzsteuerbetrag dann über die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt ab.
Info
Frei von Umsatzsteuer als Kleinunternehmer
Ausnahme: Wenn du vom Finanzamt als Freiberufler eingestuft wirst oder als Gewerbetreibender die Kleinunternehmerregelung nutzt, weil du die Umsatzgrenzen nicht überschreitest, bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
Vorsteuer von Umsatzsteuer abziehen
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, darfst du von deiner Steuerlast die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen (Rechnungen anderer Unternehmen an dich) als Vorsteuer abziehen. In einer monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt musst du deine Steuerschuld (Umsatzsteuer minus Vorsteuer) elektronisch übermitteln und bezahlen. Wenn du mehr Vorsteuer gezahlt als Umsatzsteuer erhalten hast, überweist dir das Finanzamt die Differenz.
Info
Beispiel für den Vorsteuerabzug als Influencer
In einem Monat beläuft sich die Gesamt-Bruttosumme deiner Ausgangsrechnungen (Debitoren) an Kunden auf 4.500 Euro. Davon entfallen 19 % (718,49 Euro) auf die Umsatzsteuer. Im Gegenzug hast du Eingangsrechnungen anderer Unternehmen an dich (Kreditoren) in Höhe von 1.200 Euro gesammelt. Diese beinhalten 191,60 Euro Vorsteuer. Diese darfst du von der Umsatzsteuer abziehen:
718,49 Euro - 191,60 Euro = 526,89 Euro
Es bleibt eine Umsatzsteuerschuld in Höhe von 526,89 Euro an das Finanzamt.
Influencer und die Gewerbesteuer
Grundsätzlich gehört zur steuerlichen Behandlung von Influencern auch die Pflicht zur Abgabe von Gewerbesteuer. Als Einzelunternehmer musst du die Gewerbesteuer allerdings erst bezahlen, wenn dein Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt. Der Gewerbeertrag setzt sich aus deinem Gewinn zuzüglich bestimmter Hinzurechnungen und abzüglich bestimmter Kürzungen zusammen:
Hinzurechnungen
- Schulden (Zinsen für Darlehen)
- Mieten und Pachten (Büroräume)
Leasingraten (Firmenwagen)
Nur wenn diese insgesamt einen Betrag von 200.000 Euro übersteigen.
Kürzungen
- Betrieblicher Grundbesitz (für Unternehmen mit eigener Immobilie/Grundstück)
- Gewinne aus Beteiligungen an anderen Firmen (Kapital- und Personengesellschaften)
- Zuwendungen an steuerbegünstigte Zwecke (z. B. Spenden an Vereine oder Mitgliedsbeiträge)
Zur Berechnung deiner individuellen Steuerlast musst du eine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Die zu zahlende Gewerbesteuer wird dann von der Gemeinde berechnet, in der du dein Gewerbe angemeldet hast, denn es gelten unterschiedliche „Hebesätze“ in Deutschland. Die gezahlte Gewerbesteuer wird im Zuge deiner Einkommenssteuererklärung berücksichtigt und auf deine Einkommensteuer angerechnet.
Tipp
Gewerbesteuer online berechnen
Berechne deine Gewerbesteuer ganz einfach vorab online mit unserem kostenlosen Gewerbesteuer-Rechner.
Gifts for free? – Geschenke und Gratisprodukte und die Steuer
Die neueste Shirt-Kollektion einer Sports Brand geschenkt für ein Fitness-Tutorial oder eine kostenlose Reise eines Urlaubsanbieters für einen Blog-Beitrag: Über Geschenke, Gratisprodukte oder kostenlose Dienstleistungen freut sich jeder riesig. Aber bekommst du das als Influencer alles for free oder musst du dafür Steuern zahlen? Wir erklären dir, worauf es ankommt.
Wann musst du als Influencer Geschenke oder Gratisprodukte versteuern?
Produkte und Dienstleistungen, die dir im Zuge einer Werbepartnerschaft mit einem Unternehmen kostenlos überlassen werden, gelten als Sachzuwendungen, also nicht-finanzielle Leistungen. Dementsprechend sind Sachzuwendungen auch für Influencer einkommensteuer- und umsatzsteuerpflichtig. Den Wert eines Produktes kannst du entweder beim Hersteller erfragen oder im Internet recherchieren und dann in deiner Steuererklärung als Betriebseinnahme angeben.
Als Ausnahmen davon gelten:
Produkte mit einem geringen Wert (bis zu 10 Euro)
Dein Geschenkgeber bzw. Werbepartner hat das Produkt/die Dienstleistung bereits versteuert
Tipp
Dokumentiere deine Sachzuwendungen
Es lohnt sich, bei einer Vielzahl an Gratisprodukten und Werbegeschenken eine Dokumentation anzulegen, z. B. eine Tabelle. Mit Hilfe dieser Übersicht kannst du Art und Wert der Sachzuwendung festhalten und bist auf Nachfragen vom Finanzamt vorbereitet.
Welche Kosten können Influencer als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen?
Wie jeder Unternehmer kannst du auch als Youtuber, Instagrammer oder Blogger alle Kosten und Arbeitsmittel, die im direkten Zusammenhang mit deinen Dienstleistungen als Influencer stehen, als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Folgendes kannst du als Betriebsausgaben absetzen:
- Miete: Büroräume oder auch ein Arbeitszimmer in deiner Privatwohnung – unter der Voraussetzung, dass du dieses ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt
- Versicherungen: z. B. Rechtsschutzversicherung
- Reisekosten: für Fahrten zu Meetings oder an Drehorte
- Werbekosten: Webseite, Logo, Gewinnspiele etc.
- Zinsen: für Darlehen
- Beiträge: für Vereine oder Berufsverbände
- Arbeitsmaterialien: Kamera, Laptop, Smartphone (berufliche Nutzung) etc.
- Büromaterialien, Telefonkosten
- Rechts- und Steuerberatung
- Software
Tipp
Gewinnspiele und Giveaways als Werbekosten aufführen
Gewinnspiele mit einer eindeutig werblichen Absicht, z. B. um Follower zu generieren oder ein Jubiläum zu feiern, kannst du als Werbekostenin den Betriebsausgaben aufführen. Die jeweiligen Bedingungen zum Durchführen einer Giveaway-Aktion (z. B. Datenschutz-Richtlinien) kannst du häufig den FAQs der jeweiligen Social-Media-Plattform entnehmen.
Lass dich im Zweifel von einem Profi beraten
Wenn du dich gerade am Anfang deiner Selbständigkeit als Influencer unsicher in Sachen Steuern und Finanzverwaltung bist, dann lässt du dich am besten von einem Profi im Steuerrecht beraten. Sowohl die Finanzämter als auch Steuerberater können deine Fragen beantworten.
Info
Influencer und die Steuer zusammengefasst
Sobald du als Influencer Einkünfte erzielst, musst du dich beim Finanzamt anmelden (Steuernummer).
Du giltst als Gewerbetreibender, wenn du durch Werbepartnerschaften Einkünfte generierst. Du musst dann ein Gewerbe anmelden.
Für Influencer sind grundsätzlich drei Steuerarten von Bedeutung: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer.
Einkommensteuer: Freibetrag beachten; Pflicht zur jährlichen Einkommensteuererklärung.
Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung beachten; regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.
Gewerbesteuer: Freibetrag beachten; Gewerbesteuererklärung ans Finanzamt; Berechnung erfolgt durch Gemeinde des Firmensitzes.
Als Influencer musst du Gratis-Produkte ebenso versteuern.
Du kannst Betriebsausgaben wie Büroaussattung von der Steuer absetzen.