Kleingewerbe anmelden: Das müssen Sie bei der Gewerbeanmeldung beachten

Wenn Sie sich selbstständig machen oder ein Unternehmen gründen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Das gilt auch, wenn Sie als Selbstständiger noch keinen oder wenig Umsatz machen. Erfahren Sie in diesem Artikel, was Sie beachten müssen, wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden und wie Sie das Formular korrekt ausfüllen.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Eine Person betreibt Handarbeit mit Ton
© antoni shkraba - pexels

Warum muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Es gehört zu Ihrer Pflicht, ein Gewerbe anzumelden, wenn Sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben.
Bei einer Gewerbeanmeldung ist es nicht entscheidend, wie hoch die Einnahmen und der zeitliche Aufwand sind. Vielmehr muss die Tätigkeit dauerhaft und auf das Ziel ausgerichtet sein, mit ihr Gewinn zu erzielen.
Sind Sie noch angestellt und verdienen mit diesem Job Ihr Haupteinkommen, kann es sich lohnen, ein Kleingewerbe zu beantragen. Wenn Sie beispielsweise einen Onlineshop erstellen, kann ein Kleingewerbe zunächst sinnvoll sein.

Info

Nebengewerbe beim Arbeitgeber melden

In vielen Arbeitsverträgen ist festgehalten, dass Sie den Arbeitgeber informieren müssen, wenn Sie einer Nebentätigkeit nachgehen wollen. Er muss zunächst sein Einverständnis geben.
Sie brauchen kein Kleingewerbe anmelden, wenn Sie freiberuflich tätig sind. Als Freiberufler gelten Sie, wenn Sie einem dieser Kategorie zugehörigen Beruf nachgehen. Das sind z. B. Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte.

Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer

Die Bezeichnungen Kleingewerbe und Kleinunternehmer werden oft synonym verwendet. Ein Kleingewerbe kann nur mit einem Einzelunternehmen oder einer GbR gegründet werden. Ein Kleinunternehmen ist bei jeder Rechtsform möglich. Auch Freiberufler können die Kleinunternehmerregelung nutzen. Diese kann allerdings Nachteile bei der Belastung durch Steuern mit sich bringen. Sie sind als Kleinunternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Das brauchen Sie für die Anmeldung eines Kleingewerbes

Die Voraussetzung, um ein Kleingewerbe anmelden zu können, ist die Kenntnis über die geplante selbstständige Tätigkeit. Diese müssen Sie in dem Formular zur Gewerbeanmeldung detailliert eintragen.

Info

Kleingewerbe nur für bestimmte Rechtsformen

Sie können ein Kleingewerbe nur anmelden, wenn Sie ein Einzelunternehmen oder eine GbR gründen wollen.
Neben der Geschäftsidee benötigen Sie für die Gewerbeanmeldung lediglich Ihren Personalausweis bzw. eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Bei speziellen Gewerben brauchen Sie zusätzliche Dokumente, um ein Mini-Gewerbe anmelden zu können. Dazu zählen bei Handwerksberufen beispielsweise Qualifikationen, wie ein Meisterbrief, oder branchenspezifische Genehmigungen, wie die Gaststättenkonzession.

Gewerbeanmeldung für Kleingewerbe ausfüllen

Möchten Sie ein Kleingewerbe anmelden, füllen Sie das Formular zur Gewerbeanmeldung aus. Das können Sie sich im Internet herunterladen, erhalten es aber auch direkt beim Gewerbeamt.

Tipp

Keine Unterscheidung bei Art des Gewerbes

Bei dem Formular macht es keinen Unterschied, ob Sie ein Gewerbe oder Kleingewerbe anmelden. Es ist immer das gleiche Formular.

Zunächst müssen Sie Ihre persönlichen Daten eintragen. Dazu gehören:

  • Name 
  • Vornamen
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift der Wohnung

Anschließend machen Sie Angaben zum Betrieb. Hier tragen Sie die Adresse der Betriebsstätte ein und treffen Aussagen über die angemeldete Tätigkeit. Zusätzlich füllen Sie die folgenden Felder aus:

  • Tätigkeit im Nebenerwerb: Möchten Sie das Kleingewerbe als Nebengewerbe anmelden, kreuzen Sie „ja” an.
  • Beginn der Tätigkeit: Hier tragen Sie ein, seit wann Sie den Betrieb führen. Wenn Sie ein Kleingewerbe  nachträglich anmelden, geben Sie das korrekte Datum an.
  • Art des Betriebs: Sie haben die Wahl zwischen Industrie, Handwerk und Handel. Ordnen Sie sich einem dieser Betriebszweige zu, gehören Sie der Handelskammer bzw. Handwerkskammer an und sind zur Eintragung in das Handelsregister  verpflichtet. Können Sie Ihren Betrieb keiner der drei Arten zuordnen, machen Sie ein Kreuz bei „Sonstiges“.
  • Anzahl der Mitarbeiter: An dieser Stelle geben Sie die Anzahl der Personen an, die in Ihrem Betrieb arbeiten. Sie als Inhaber zählen nicht dazu. 
  • Grund der Neuerrichtung: Ihnen stehen hier verschiedene Optionen, wie Wiedereröffnung oder Übernahme, offen. Meist trifft Neugründung zu.

Die Felder mit Bezug auf das Handelsregister und Rechtsform nach HGB lassen Sie frei. Einzelunternehmen gelten bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze nicht als Handelsgewerbe. Demnach unterliegen sie nicht der Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister.

Info

Tätigkeit genau beschreiben

Achten Sie beim Ausfüllen der Tätigkeit darauf, diese möglichst genau zu beschreiben. Ist es dem Sachbearbeiter zu ungenau, müssen Sie weitere Angaben machen. Das kann den Prozess der Gewerbeanmeldung möglicherweise verlängern.

Antrag beim Gewerbeamt abgeben

Haben Sie alle Unterlagen vorliegen und das Formular zur Gewerbeanmeldung korrekt und vollständig ausgefüllt, können Sie ein Kleingewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Dazu müssen Sie in den meisten Fällen direkt zum zuständigen Amt gehen. Entspricht alles seiner Richtigkeit, genehmigt der Sachbearbeiter Ihren Antrag und übergibt Ihnen den Gewerbeschein.

Tipp

Elektronische Abgabe nur selten möglich

Bei einigen Gewerbeämtern können Sie Ihr Kleingewerbe online anmelden. Doch meist haben Sie nur die Möglichkeit des postalischen und persönlichen Weges.

Die Kosten, um das Kleingewerbe anzumelden, belaufen sich auf 15 bis 65 €. Wie hoch der Preis konkret ist, legt jede Gemeinde selbst fest.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Nachdem Sie Ihren Gewerbeschein erhalten haben, müssen Sie dem Finanzamt melden, dass Sie ein Kleingewerbe angemeldet haben. Hierfür füllen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung des Kleingewerbes aus. Das richtige Formular finden Sie auch bei Elster und können es online übermitteln. Anschließend erhalten Sie eine Steuernummer, um Leistungen in Rechnung zu stellen und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, um Umsatzsteuer abzuführen.