Im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung bei einer GmbH sucht der Prüfer des Finanzamts meist nach Beitragszahlungen in Versicherungen, die Schadensersatzansprüche gegen die GmbH durch Fehlentscheidungen der Gesellschafter-Geschäftsführer absichern sollen. Die Oberfinanzdirektion Münster nahm nun Stellung dazu, wann Beiträge zu solchen Directors & Officers-Versicherungen (D&O-Versicherungen) lohnsteuerfrei sind.
Steuertipp: Beiträge zu D&O-Versicherungen grundsätzlich lohnsteuerfrei
