Definition
Was ist eine Gehaltsabrechnung?
Jeder Arbeitnehmer erhält in der Regel einmal pro Monat nach der Auszahlung seines Gehalts oder Verdienstes eine Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber – häufig auch Monats-, Entgelt-, Lohn- oder Verdienstabrechnung genannt. Sie belegt in Textform, wie sich das Gehalt des Angestellten zusammensetzt. Oft unterschätzen Arbeitnehmer jedoch deren Bedeutung. In vielen Situationen benötigen Arbeitnehmer das Dokument nämlich als Einkommensnachweis, zum Beispiel:
- bei der Wohnungssuche,
- bei der Vergabe von Krediten
- bei der Steuererklärung.
Es ist wichtig, die Gehaltsabrechnung zu verstehen. Denn Sie brauchen sie auch, um die Einkommensteuer korrekt zu berechnen. Das Formular zeigt die Höhe des Brutto- und Nettolohns unter Berücksichtigung aller monatlichen Abzüge, wie zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge:
- Lohnsteuer,
- Solidaritätszuschlag,
- ggf. Kirchensteuer und
- Abgaben zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung).
Aus diesem Grund dient die Gehaltsabrechnung in vielerlei Hinsicht als wichtiger Einkommensnachweis für Dritte, den sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei Bedarf vorlegen können.
Eine Gehaltsabrechnung erstellen Sie grundsätzlich nach diesem Schema:
- Gesamtbruttolohn ermitteln,
- Anfallende Steuern aus dem Steuerbrutto berechnen,
- Sozialversicherungsbeiträge aus dem Sozialversicherungsbrutto ermitteln,
- Nettogehalt bzw. Nettolohn berechnen und
- Auszahlungsbetrag ermitteln.
SOFTWARESUPPORT
Gehaltsabrechnung mit Lexware erstellen: So geht’s
Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung der Gehaltsabrechnung in Ihrem Lexware Programm? Dann gelangen Sie hier zu unserem Software-Support und erhalten nützliche Hilfestellungen rund um das Thema.
Was müssen Sie bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigen?
Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, wie Sie eine Gehaltsabrechnung inhaltlich oder formal aufbauen müssen. Wenn Sie gesetzeskonforme Abrechnungen erstellen wollen, sollten einige wichtige Pflichtangaben aber unbedingt auf jedem Gehaltszettel stehen. So gewährleisten Sie, dass Ihre Mitarbeiter und Dritte stets nachvollziehen können, wie sich das Monatsentgelt der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen im Detail zusammensetzt.
Welche Aufgaben und Pflichten fallen bei der Gehaltsabrechnung an?
- Versicherungspflicht der Angestellten prüfen
- Angestellte bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse fristgerecht an- und abmelden
- Versicherungsnummern für Arbeitnehmer bei der Krankenkasse beantragen
- Sozialabgaben (Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung) berechnen und fristgerecht überweisen
- Arbeitsunterbrechungen an die Krankenkasse und die Rentenversicherung melden
- Jahresmeldungen mit den Beschäftigungszeiten und den beitragspflichtigen Arbeitsverdiensten der Beschäftigten erstellen
- Beschäftigte bei der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) anmelden
- Gehalt der Angestellten bei Krankheit bzw. im Mutterschutz weiter ausbezahlen.
Worin liegt der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?
Die beiden Begriffe werden genau wie Gehaltsabrechnung und Lohnabrechnung häufig synonym gebraucht. Lohn bzw. Gehalt bezeichnet grundsätzlich die Bezahlung eines Angestellten für dessen geleistete Arbeit. Allerdings kann man hier noch weiter differenzieren:
- Lohn: Den Lohn berechnen Sie auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit eines Angestellten. Meist erhalten beispielsweise Schreiner Lohn von ihrem Arbeitgeber. Je nach Umfang der geleisteten Stunden bzw. je nach Monat kann die Höhe des Auszahlungsbetrags dementsprechend schwanken.
- Gehalt: Hierunter versteht man einen Festbetrag, den Sie monatlich auf das Konto des oder der Angestellten überweisen. Egal, wie viele Überstunden er oder sie gearbeitet oder wie viele Tage ein Monat hat – das Gehalt bleibt immer gleich.
Wenn Sie eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung erstellen, müssen Sie vermerken, wie Sie den Angestellten bezahlen. Es gibt aber keinen gravierenden Unterschied zwischen den beiden Formularen. Je nachdem ob Sie Ihre Beschäftigten mit Lohn oder Gehalt entlohnen, müssen Sie in der Abrechnung jeweils alle erforderlichen Informationen und Pflichtangaben korrekt aufführen.
Bestandteile der Gehaltsabrechnung: Wie setzt sich ein Gehalt zusammen und welche Abzüge gehen monatlich davon ab?
Die auf der monatlichen Gehaltsabrechnung wichtigste Angabe für jeden Arbeitnehmer ist mit Sicherheit der Auszahlungsbetrag, den Sie am Ende des Monats auf sein oder ihr Konto überweisen: das Nettogehalt. Was Beschäftigten vom Bruttolohn übrig bleibt, hängt in erster Linie von der Höhe der monatlichen Abzüge ab.
Ungefähres Verhältnis vom Brutto- zum Netto-Gehalt

Diese Übersicht zeigt, dass Arbeitnehmer durchschnittlich 59 % des Bruttogehalts als Nettogehalt erhalten. Wie hoch die Abgaben bei jedem Einzelnen sind, steht auf der Gehaltsabrechnung.
Folgende Posten müssen Sie berücksichtigen, wenn Sie das Gehalt berechnen:
1. Steuerabzüge vom Gehalt berechnen
- Lohnsteuer: Alle deutschen Arbeitnehmer müssen monatlich Lohnsteuer abführen. Deutschland hat die Lohnsteuer progressiv aufgebaut. Das heißt, dass der Steuersatz steigt, wenn das Gehalt steigt. Im Jahr 2026 liegt der Eingangssteuersatz bei 14 %, der Spitzensteuersatz bei 42 % und der Höchststeuersatz bei 45 %. Sie finden diese Werte in der jeweils geltenden Einkommensteuer-Grundtabelle. Wenn Sie die Lohnsteuer berechnen, ist ein weiteres entscheidendes Kriterium die Lohnsteuerklasse:
| Lohnsteuerklasse | Zuordnung |
|---|---|
| Steuerklasse 1 | Ledige Angestellte |
| Steuerklasse 2 | Alleinerziehende Angestellte |
| Steuerklasse 3 | Verheiratete Angestellte (Ehepartner in Steuerklasse 5) |
| Steuerklasse 4 | Verheiratete Angestellte mit annähernd gleichem Gehalt |
| Steuerklasse 5 | Verheiratete Angestellte (Ehepartner in Steuerklasse 3) |
| Steuerklasse 6 | Für einen Zweit- oder Nebenjob (sofern keine geringfügige Beschäftigung) |
- Kirchensteuer: Nur Religionsgemeinschaften, die der Staat anerkannt hat, dürfen Kirchensteuer erheben. Der Gesetzgeber koppelt sie grundsätzlich direkt an die Lohnsteuer. Je nach Bundesland fällt sie in der Gehaltsabrechnung unterschiedlich hoch aus. Während die Steuer in Baden-Württemberg und Bayern beispielsweise 8 % beträgt, liegt sie in den anderen deutschen Bundesländern bei 9 %.
- Solidaritätszuschlag: Bei den meisten Arbeitnehmern fällt der Soli seit 2021 weg. Bei hohen Einkommen oder mehreren Beschäftigungen kann er jedoch weiterhin relevant sein. Arbeitgeber müssen prüfen, ob der Zuschlag im konkreten Fall berechnet werden muss. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag zum Solidaritätszuschlag.
2. Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge für die Gehaltsabrechnung
Eine wichtige Rechengröße im Sozialversicherungsrecht sind die Beitragsbemessungsgrenzen. Sie legen einen Höchstbetrag des Einkommens fest. Die Sozialversicherungen beziehen sich prozentual auf diesen Betrag, wenn sie die Beiträge berechnen. Das heißt: Den Anteil, den ein Arbeitnehmer über dem Höchstbetrag verdient, berücksichtigen die Sozialversicherungen dabei nicht. Jedes Jahr beschließt die Bundesregierung jeweils einen Höchstbetrag für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei der Rentenversicherung unterscheidet die Bundesregierung bei der Beitragsbemessungsgrenze immer noch zwischen Ost und West.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist auf der Gehaltsabrechnung eine der wichtigsten Angaben. Wenn Sie einem Beschäftigten kündigen müssen, ist dieser oder diese dadurch weiterhin abgesichert und erhält auch während der Arbeitslosigkeit ein Einkommen. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beläuft sich auf 2,6 % des Bruttolohns, wovon sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jeweils die Hälfte übernehmen – also 1,3 %.
Rentenversicherung
Die Beiträge zur Rentenversicherung liegen bei 18,6 % des Bruttoentgelts. Auch hier teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag. Beide Parteien übernehmen jeweils 9,3 %.
Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenkassenbeiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenfalls zur Hälfte. Der Satz liegt derzeit bei 14,6 % des Bruttolohns. Das heißt: Jeder bezahlt 7,3 %. Bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse gibt es allerdings eine Ausnahme: Diese darf Zusatzbeiträge erheben. Dafür muss der oder die Beschäftigte allein aufkommen. Wie hoch dieser ist, steht ebenfalls in der Gehaltsabrechnung. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt 2026 bei 2,9 %. Er ist allerdings nur eine Richtgröße und kann je nach Krankenkasse variieren.
Pflegeversicherung
Wenn ein Arbeitnehmer im Laufe seines oder ihres Lebens pflegebedürftig wird, finanziert die Pflegeversicherung die Pflege mit dem einbezahlten Geld mit. Der Beitragssatz liegt bei 3,6 % des Bruttoentgelts (Kinderlose 4,2 %). Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernehmen jeweils die Hälfte. Das heißt: Jeder zahlt 1,8 %. Bei Kinderlosen ist der Beitragssatz höher und der Eigenanteilt liegt bei ihnen bei 2,4 %.
Ausnahme Sachsen:
In Sachsen zahlen die Arbeitnehmer mehr als die Arbeitgeber:
- Arbeitnehmer: 2,3 %, Kinderlose: 2,9 %,
- Arbeitgeber: 1,3 %.
Info
Warum Marias Nettogehalt niedriger ist als erwartet
Maria Müller verdient laut Arbeitsvertrag 3.500 Euro brutto. Als sie ihre erste Gehaltsabrechnung erhält, ist sie überrascht: Auf ihrem Konto landen nur rund 2.300 Euro. Was ist passiert?
Als Arbeitgeber ziehen Sie zunächst die Lohnsteuer ab. Da Maria ledig und kinderlos ist, fällt sie in Steuerklasse 1 – hier ist die Steuerlast höher als bei verheirateten Arbeitnehmern. Hinzu kommen die Sozialversicherungsbeiträge: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Diese teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Da Maria keine Kinder hat, zahlt sie außerdem einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung.
Am Ende bleiben Maria rund 65 % ihres Bruttogehalts als Nettogehalt übrig – ein typischer Wert für Arbeitnehmer in Deutschland. Das Lohnprogramm von Lexware schlüsselt alle Abzüge automatisch und übersichtlich auf der Gehaltsabrechnung auf.
Welche Pflichtangaben muss eine Gehaltsabrechnung enthalten?
Wichtig ist, dass die Gehaltsabrechnungen alle relevanten Informationen darüber beinhalten, welche Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge Sie im jeweiligen Abrechnungszeitraum geleistet haben und wie hoch diese waren. Außerdem müssen Sie Zuschläge, Zulagen und sonstige Vergütungen in korrekter Höhe vermerken. Am Ende der Gehaltsberechnung steht das Nettogehalt – also der Auszahlungsbetrag.
Wenn Sie eine Gehaltsabrechnung selber erstellen, müssen Sie außerdem beachten, dass diese nicht nur für Sie und Ihre Arbeitnehmer, sondern auch für das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger nachvollziehbar sein muss. Daher müssen alle Angaben vollständig und korrekt sein. Deshalb müssen Ihre Abrechnungen gemäß der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) unbedingt folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers,
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers,
- Versicherungsnummer des Arbeitgebers,
- Datum des Beschäftigungsbeginns,
- Steuerklasse und Steueridentifikationsnummer,
- Abrechnungszeitraum und Anzahl der Steuer- sowie Sozialversicherungsbeiträge,
- ggf. Zahl der Kinderfreibeträge,
- Merkmale für den Kirchensteuerabzug und
- mögliche Steuerfreibeträge und Steueranrechnungsbeträge.
Wie liest man eine Muster-Gehaltsabrechnung richtig? Beispiel-Vorlage mit Erklärung

Eine Gehaltsabrechnung zu erstellen ist nicht ganz einfach, denn Sie müssen recht viel beachten. Der Gesetzgeber schreibt also eine Menge Pflichtangaben vor, die auf der Gehaltsabrechnung stehen müssen. Doch an welcher Stelle sind sie hier zu finden? Schnell übersieht man etwas.
Hilfreich ist ein Muster mit einer Erklärung aller Positionen – so verstehen Sie jede Lohnabrechnung auf Anhieb und sind für alle Standardfälle gut vorbereitet. Wir zeigen es Ihnen an einem Beispiel. Die Muster-Gehaltsabrechnung wurde mit Lexware lohn+gehalt erstellt.
Dieses Schema einer Gehaltsabrechnung gibt Ihnen Aufschluss über folgende Punkte:
1. Personenbezogene Daten Arbeitnehmer: Hier befinden sich die erforderlichen Daten des Angestellten, wie zum Beispiel das Eintrittsdatum ins Unternehmen, das Geburtsdatum, die Krankenversicherung, die Steuerklasse oder die Steuertage.
2. Urlaub: An dieser Stelle listet die Gehaltsabrechnung den aktuellen Stand des Urlaubsanspruchs auf.
3. Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
4. Brutto-Bezug: Hier geben Sie sowohl die Lohnart als auch den Brutto-Betrag an. Je nach Arbeitsvertrag kommen noch weitere Beträge hinzu. Dazu gehören zum Beispiel diese:
- Vermögenswirksame Leistungen (Arbeitgeberanteil),
- Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld,
- Sachbezüge (z. B. Pkw-Nutzung),
- Abfindungen,
- Feiertags- und Wochenendzuschläge,
- Jubiläumszuwendungen,
- Leistungsprämien,
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
- Lohnnachzahlungen,
- Tantiemen und
- Überstundenzuschläge.
5. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Abzüge: Dieser Teil listet die gesetzlichen Abzüge im Bereich Steuer und Sozialversicherung auf.
6. Nettoentgelt: Das Nettoentgelt ist der Betrag, der nach den gesetzlichen Abzügen vom Bruttogehalt übrigbleibt. Dieser ist nicht immer identisch mit dem Auszahlungsbetrag.
7. Netto-Bezüge/ Netto-Abzüge: Hier führen Sie Zuschüsse vom Arbeitgeber und Abzüge auf, die den Arbeitnehmer betreffen. Sie vermindern oder erhöhen den Auszahlungsbetrag.
8. Auszahlungsbetrag: An dieser Stelle der Gehaltsabrechnung steht der Betrag, den Sie tatsächlich am Ende des jeweiligen Monats auszahlen.
9. Abgelaufene Jahreswerte: Diese Übersicht zeigt sämtliche Brutto-Werte und Beträge der gesetzlichen Abzüge, die bis zum Zeitpunkt der Gehaltsabrechnung im laufenden Abrechnungsjahr angefallen sind.
10. Bankverbindung des Mitarbeiters zur Auszahlung des monatlichen Gehalts
11. Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung: Die Fußzeile enthält Erklärungen zu allen Abkürzungen, die auf der Lohnabrechnung erscheinen. Außerdem finden Sie hier den Hinweis, dass Sie die Entgeltbescheinigung nach § 108 Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung erstellt haben.
Tipp
Checkliste: Gehalt richtig gestalten
Welche Punkte müssen bzw. sollten Sie als Arbeitgeber bei der Gehaltsgestaltung Ihrer Mitarbeiter berücksichtigen? Unsere Checkliste ist eine sehr hilfreiche Unterstützung bei dieser Aufgabe.
Welche Konsequenzen drohen bei fehlerhaften Gehaltsabrechnungen?
Die Gewerbeordnung (GewO) legt fest, dass ein Betrieb jedem Arbeitnehmer bei Zahlung seines Arbeitsentgelts eine Entgeltabrechnung in Textform erteilen muss. Dementsprechend verpflichtet der Gesetzgeber jedes Unternehmen, das Gehalt seiner Beschäftigten monatlich abzurechnen und ihnen eine genaue Aufstellung darüber auszuhändigen. Da es sich hierbei um wichtige, steuerrelevante Dokumente handelt, müssen alle Daten und Angaben darauf absolut korrekt sein.
Info
Praxisbeispiel: Fehler in der Gehaltsabrechnung – und jetzt?
Sie haben Ihrem Mitarbeiter im Januar versehentlich 200 Euro zu wenig Gehalt überwiesen, weil Sie eine Überstundenvergütung vergessen haben. Im Februar fällt Ihnen der Fehler auf. So gehen Sie vor:
- Sie erstellen eine Korrekturabrechnung für Januar mit dem korrekten Betrag.
- Sie zahlen die fehlenden 200 Euro mit der nächsten Gehaltsabrechnung im Februar nach.
- Sie korrigieren die Meldungen an Krankenkasse und Finanzamt entsprechend.
Wichtig: Sie haben für solche Korrekturen maximal drei Monate Zeit. Danach wird es kompliziert und kann zu Nachfragen vom Finanzamt führen. Lexwares Lohnprogramm unterstützt Sie bei Korrekturabrechnungen und passt die Meldungen automatisch an.
Hin und wieder schleicht sich vielleicht einmal ein Rechenfehler ein. Dadurch ziehen Sie einem Mitarbeiter beispielsweise zu hohe oder zu niedrige Steuerbeträge vom Verdienst ab. Zwar dürfen Sie bei der Gehaltsabrechnung als Arbeitgeber so entstandene Fehler innerhalb von drei Monaten korrigieren und rückwirkend korrekt verrechnen, allerdings kommt dann zeitintensiver Papierkram auf Sie zu.
Achtung
Entrichten Sie die Beiträge immer fristgerecht!
Ernsthafte Konsequenzen drohen Ihnen, wenn Sie versehentlich vergessen, fällige Beiträge fristgerecht an die zuständigen Behörden und das Finanzamt zu übermitteln. Behalten Sie eine fehlende Zahlung nachträglich für länger als drei Lohnzahlungen ein, ist das strafbar. Schlimmstenfalls drohen Ihnen hohe Geldstrafen oder sogar bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt auf die Richtigkeit jeder Gehaltsabrechnung achten.
Gehaltsabrechnung auslagern oder selbst erstellen?
Um die Gehaltsabrechnungen Ihrer Angestellten zu erstellen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Die Abrechnungen auslagern (z. B. an ein externes Lohnbüro oder einen Steuerberater).
- Die Gehaltsabrechnung selbst erstellen (z. B. in einer eigenen Abteilung für die Lohnbuchhaltung oder mit spezieller Lohnsoftware).
Egal, für welche Lösung Sie sich entscheiden – Sie sollten Ihre Gehaltsabrechnungen in jedem Fall pünktlich erstellen. Andernfalls kann das zu Frust und Motivationsmangel bei Ihren Mitarbeitern bzw. sogar zu einer Klage vor dem Arbeitsgericht führen.
Wann sollten Sie die Gehaltsabrechnung auslagern?
Die Lohnbuchhaltung ist zeitintensiv und komplex. Deshalb gehört sie in den meisten Unternehmen zu den eher ungeliebten Aufgaben. Hinzu kommt, dass Firmeninhaber oft nicht das nötige Know-how besitzen, um monatlich eigenständig abzurechnen. Daher sehen viele Betriebe die geeignetere Alternative darin, die Gehaltsabrechnung auszulagern. Hierfür geben sie die Arbeit zum Beispiel an einen externen Experten:
- Steuerberater
- Lohnbuchhalter
- Online-Lohnbüro
Die Gehaltsabrechnung auszulagern, kann für größere Unternehmen mit dem entsprechenden Budget eine echte Erleichterung sein. Viele Steuerberater und Lohnbüros arbeiten mit DATEV – einer Software, die vor allem auf die Bedürfnisse von Steuerkanzleien und größeren Firmen zugeschnitten ist. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist DATEV jedoch oft zu komplex und teuer. Eine Alternative bietet Lexware lohn+gehalt: Die Software richtet sich gezielt an Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern, die ihre Lohnabrechnung einfach und eigenständig erledigen möchten – ohne tiefgehendes Fachwissen. Dank der integrierten DATEV-Schnittstelle können Sie Ihre Daten bei Bedarf trotzdem direkt an Ihren Steuerberater übermitteln.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, externe Fachleute zu engagieren, die Ihre Gehaltsabrechnungen erstellen, dann beachten Sie, dass dieser Service mit hohen Kosten verbunden ist. Dafür können Sie sich durch das Outsourcing der Gehaltsabrechnung sicher sein, dass Sie keine Gesetzesänderungen verpassen. Vorausgesetzt natürlich, Sie geraten an einen zuverlässigen Lohnservice, wie es zum Beispiel bei Ihrem Steuerberater der Fall ist. Sobald Sie die Gehaltsabrechnung in fremde Hände geben, betrifft das ebenfalls hochsensible Mitarbeiterdaten. Wählen Sie externe Fachleute daher immer mit Bedacht aus.
Quiz zur Gehaltsabrechnung
Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen selbst erledigen?
Oft kann eine interne Lösung für die Gehaltsabrechnung sinnvoll sein. Sie können diese Option für Ihr Unternehmen in Betracht ziehen, wenn folgende Kriterien auf Sie zutreffen:
- Sie haben gerade erst gegründet bzw. leiten ein kleines Unternehmen. Sowohl der Arbeitsaufwand als auch die Anzahl Ihrer Mitarbeitenden hält sich noch in Grenzen und Ihnen fehlt es am nötigen Kleingeld, um die Gehaltsabrechnung auszulagern.
- Sie möchten die Kosten in Ihrem Betrieb reduzieren, um erfolgreich zu bleiben. Im Zuge dessen bringt es für Ihre Firma finanzielle Vorteile mit sich, wenn Sie die Gehaltsabrechnung selbst erstellen.
Wenn einer oder mehrere dieser Punkte auf Sie zutreffen, sollten Sie sich ernsthaft darüber nachdenken, Ihre Gehaltsabrechnungen selbst zu erstellen. Hierfür haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Excel-Tabellen: Wer Grundkenntnisse mitbringt, wie man Gehälter abrechnet, und sich mit Excel auskennt, kann das Programm nutzen, um Gehaltsabrechnungen selbst zu erstellen.
- Lohnrechner: Sie haben die Möglichkeit, spezielle Lohnrechner im Internet zu verwenden, welche Ihnen das Gehalt Ihrer Beschäftigten online ausrechnen.
- Gehaltsabrechnungsmuster: Sie sind dafür verantwortlich, alle Lohndaten Ihrer Angestellten in einer Abrechnung einzutragen und ihnen diese anschließend auszuhändigen. Damit darauf alle wichtigen Informationen und Pflichtangaben enthalten sind, können Sie zum Beispiel vorgefertigte Vorlagen aus dem Web für die Gehaltsabrechnung verwenden.
Achtung
Sie selbst müssen für die Korrektheit der Daten sorgen
Wenn Sie sich für eine dieser Optionen entscheiden, um Ihre Gehaltsabrechnungen selber zu erstellen, müssen Sie die Nettolöhne Ihrer Mitarbeiter unbedingt korrekt berechnen. Beachten Sie, dass sich die Berechnungsschlüssel der Finanzämter und Sozialkassen jährlich ändern. Sie allein sind dann dafür zuständig sicherzustellen, dass alle Angaben vollständig und richtig sind.
Ist die Nutzung einer Vorlage ausreichend?
Kleinbetriebe mit 1 bis 3 Mitarbeitern können fertige Vorlagen als Alternative zu einem Lohnprogramm verwenden. Dann sollten allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Bruttogehälter bleiben das gesamte Jahr hindurch gleich. Lediglich das Datum für den jeweiligen Monat müssen Sie dann anpassen.
- Ein Steuerberater hat zu Jahresbeginn alle Eingaben und Ergebnisse überprüft. Achtung: Dafür entstehen Kosten, die Sie einkalkulieren müssen.
- Bei jedem Jahreswechsel besorgen Sie sich beim Finanzamt und den Sozialkassen alle neuen Berechnungsschlüssel und passen die Formulare entsprechend an.
Sobald sich das Gehalt ändert, stehen der Zeitaufwand, um die Formulare erneut anzupassen, und die geringe Kostenersparnis im Vergleich zu einer Lohnbuchhaltungssoftware in keinem Verhältnis mehr. Wirklich flexibel, rechtssicher, stets aktuell und erheblich komfortabler sind Gehaltsabrechnungen, die ein Lohnbuchhaltungsprogramm automatisch erstellt.

Welche Vorteile bietet eine Gehaltsabrechnungssoftware?
Sie möchten Ihre Lohnbuchhaltung in Zukunft mit einer leistungsfähigen Software selbst erledigen und Ihre monatlichen Abrechnungen auf möglichst unkompliziertem und einfachem Weg abwickeln? Dann bietet Ihnen eine Gehaltsabrechnungssoftware folgende Vorteile:
- Sie erstellen Gehaltsabrechnungen einfach und zeiteffizient.
- Sie sparen sich viel Arbeitsaufwand und können wesentlich mehr Zeit in Ihr Kerngeschäft investieren.
- Sie wickeln Ihre komplette Lohnabrechnung ohne fremde Hilfe einer Steuerkanzlei oder eines externen Lohnbüros ab und sparen dadurch bares Geld.
- Sie können alle wichtigen Personaldaten Ihrer Angestellten im Handumdrehen erfassen, effizient verwalten und gemäß den aktuellen, gesetzlichen Richtlinien archivieren.
- Sie berechnen alle relevanten Angaben fehlerlos und absolut korrekt und berücksichtigen dabei die Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge.
- Die Auszahlungsbeträge können Sie dank einer integrierten Funktion für das Online-Banking direkt überweisen.
- Sie können alle wichtigen Daten direkt über das Programm an das zuständige Finanzamt und die Sozialversicherungsträger melden.
- Sie haben alle Lohndaten Ihrer Beschäftigten mit einem Mausklick parat und können Auskünfte schneller erteilen.
- Sie behalten den perfekten Überblick über alle Personalkosten.
- Sie arbeiten auf Basis der aktuellen Gesetze und Datenschutzrichtlinien.
Die wichtigsten Funktionen von Gehaltsabrechnungsprogrammen im Überblick
Wenn Sie die passende Lohnsoftware wählen, achten Sie darauf, dass diese alle Basis-Funktionen enthält, die Sie brauchen, um sämtliche gängigen Beschäftigungs- und Lohnarten in Ihrem Betrieb leicht abzurechnen. Neben Angestellten mit einem festen Monatsgehalt gehören unter anderem diese Sonderfälle dazu:
- Minijobs,
- öffentlicher Dienst,
- Geringverdiener,
- Gleitzone im Niedriglohnbereich,
- Mehrfachbeschäftigte und
- Praktikanten.
Als Arbeitgeber verpflichtet Sie der Gesetzgeber, den zuständigen Ämtern und Sozialversicherungsträgern alle Änderungen in den Beschäftigungsverhältnissen Ihrer Angestellten sofort mitzuteilen:
- Neueinstellungen,
- Kündigungen,
- Krankheitsfälle und
- Mutterschutz.
Hierfür besitzen Programme wie Lexware Office Lohn & Gehalt ein integriertes Meldeverfahren, mit dem Sie Beitragsnachweise, Sozialversicherungsmeldungen und sonstige Bescheinigungen bequem an die zuständigen Behörden übermitteln. Außerdem bietet Ihnen unser Programm die Möglichkeit, die Stamm- und Abrechnungsdaten Ihrer Mitarbeiter zentral und effizient zu verwalten, um die digitalen Gehaltsabrechnungen noch einfacher zu erstellen.
Schnittstellen und weitere praktische Zusatz-Funktionen
Viele Software-Lösungen punkten beispielsweise nicht nur mit allen wichtigen Funktionen für gesetzlich korrekte Gehaltsabrechnungen, sondern auch mit zahlreichen praktischen Zusatz-Features. Hierzu zählen unter anderem Schnittstellen für den Datenimport und -export. Zum Beispiel ist unsere Gehaltssoftware Lexware lohn+gehalt mit ELSTER und ELStAM ausgestattet, damit Sie komfortabel Daten mit dem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater austauschen können.
ELStAM bietet Ihnen als Arbeitgeber den Vorteil, dass Sie Ihre Angestellten elektronisch in der Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern anmelden können. Dank der dort zentral gespeicherten Steuerabzugsmerkmale können Sie den Lohnsteuerabzug Ihrer Mitarbeiter bequem berechnen. Via ELSTER haben Sie die Möglichkeit, die Lohnsteuer Ihrer Angestellten an das Finanzamt zu übermitteln.
Die monatlich fälligen Sozialabgaben ziehen hingegen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ein. Hierfür besitzt die Software für Gehaltsabrechnungen ein GKV-Zertifikat. Dieses garantiert Ihnen, dass die Software alle Beiträge sicher an die zuständigen Behörden übermittelt. Dank regelmäßiger Updates können Sie sich außerdem darauf verlassen, dass Sie stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung arbeiten und die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungsträger berücksichtigen.
Tipp
Die perfekte Ergänzung zu Ihrer Gehaltsabrechnungssoftware
Eine praktische Zusatz-Funktion bietet Ihnen unser verlässlicher Gehaltsrechner Lexware lohnauskunft. Das Programm rechnet präzise alle Brutto- und Netto-Gehälter Ihrer Angestellten aus und berücksichtigt dabei die jeweilige Steuerklasse, alle Steuerabzüge und Sozialversicherungsabgaben. Außerdem profitieren Sie von diesen Funktionen:
- Steuerklassenrechner,
- Nettorechner für den öffentlichen Dienst und
- Einkommensteuertabelle.
Gehaltsabrechnung: Das Wichtigste zum Schluss
Die Gehaltsabrechnung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das Bruttogehalt, Abzüge und Auszahlungsbetrag transparent darstellt. Arbeitgeber müssen alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben beachten. Fehler können schwerwiegende Folgen haben. Eine Lohnsoftware erleichtert die korrekte Erstellung erheblich.
Beachten Sie insbesondere folgende Punkte:
- Erstellen Sie die Abrechnung vollständig und transparent
- Führen Sie alle Beiträge fristgerecht an Finanzamt und Sozialversicherungsträger ab
- Korrigieren Sie mögliche Fehler innerhalb von drei Monaten rückwirkend
- Archivieren Sie die Unterlagen gesetzeskonform
Prüfen Sie jede Gehaltsabrechnung sorgfältig – und eine professionelle Lohnsoftware wie Lexware Lohn & Gehalt unterstützt Sie dabei.
FAQ-Bereich
Wie lange muss ich Gehaltsabrechnungen aufbewahren?
Sie müssen Gehaltsabrechnungen mindestens sechs Jahre lang aufbewahren. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem Sie die Abrechnung erstellt haben. Für steuerlich relevante Unterlagen wie Lohnkonten gilt sogar eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Bewahren Sie die Dokumente sicher auf – egal ob in Papierform oder digital. Eine Lohnsoftware wie Lexware lohn+gehalt archiviert Ihre Gehaltsabrechnungen automatisch und gesetzeskonform.
Bis wann muss ich die Gehaltsabrechnung an meine Mitarbeiter aushändigen?
Sie müssen die Gehaltsabrechnung bei Zahlung des Arbeitsentgelts aushändigen. Das bedeutet: Wenn Sie das Gehalt am Monatsende überweisen, muss Ihr Mitarbeiter die Abrechnung spätestens dann erhalten. Eine feste gesetzliche Frist in Tagen gibt es nicht.
In der Praxis sollten Sie die Abrechnung so früh wie möglich bereitstellen, damit Ihre Mitarbeiter ihre Bezüge nachvollziehen können. Viele Arbeitnehmer benötigen die Gehaltsabrechnung kurzfristig als Einkommensnachweis – zum Beispiel für einen Mietvertrag oder einen Kreditantrag. Wenn Sie die Abrechnung verspätet aushändigen, riskieren Sie Unmut bei Ihren Mitarbeitern. Im schlimmsten Fall kann ein Arbeitnehmer die Aushändigung sogar einklagen.
Darf ich die Gehaltsabrechnung digital an meine Mitarbeiter übergeben?
Ja, Sie dürfen die Gehaltsabrechnung digital übergeben. Der Gesetzgeber schreibt lediglich die Textform vor – das schließt elektronische Dokumente ein. Voraussetzung: Ihr Mitarbeiter muss Zugang zur digitalen Abrechnung haben und diese speichern oder ausdrucken können.
Holen Sie sicherheitshalber eine schriftliche Einwilligung Ihrer Mitarbeiter ein. Nicht jeder Arbeitnehmer hat Zugang zu E-Mail oder einem Computer. In diesem Fall müssen Sie die Abrechnung weiterhin in Papierform aushändigen. Der Vorteil der digitalen Übergabe ist, dass Sie Druck- und Portokosten sparen und Ihre Mitarbeiter die Abrechnung schneller erhalten. Mit einer Lohnsoftware wie Lexware lohn+gehalt versenden Sie digitale Gehaltsabrechnungen per E-Mail oder stellen sie in einem Mitarbeiterportal bereit.
Was kostet es, die Gehaltsabrechnung an einen Steuerberater auszulagern?
Die Kosten variieren je nach Steuerberater und Anzahl Ihrer Mitarbeiter. Als Richtwert können Sie mit 15 bis 30 Euro pro Mitarbeiter und Monat rechnen. Hinzu kommen oft Grundgebühren und Zusatzkosten für Sonderfälle wie Einmalzahlungen oder Korrekturen. Bei zehn Mitarbeitern zahlen Sie also schnell 200 bis 400 Euro monatlich. Eine Lohnsoftware kostet dagegen nur einen Bruchteil und Sie behalten die volle Kontrolle über Ihre Lohndaten.
Was muss ich als Arbeitgeber bei der Gehaltsabrechnung zum Jahreswechsel beachten?
Zum Jahreswechsel ändern sich regelmäßig wichtige Werte für die Gehaltsabrechnung. Prüfen Sie folgende Punkte:
- Neue Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung
- Angepasste Beitragssätze (z. B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung)
- Geänderte Steuerfreibeträge und Steuertarife
- Neue Mindestlohn- und Minijob-Grenzen
- Aktualisierte Umlagensätze
Erstellen Sie außerdem die Jahresmeldungen für Ihre Mitarbeiter und übermitteln Sie diese an die Sozialversicherungsträger. Eine Lohnsoftware wie Lexware lohn+gehalt aktualisiert alle Werte automatisch per Update, sodass Sie zum Jahreswechsel nichts manuell anpassen müssen.
Welche Besonderheiten muss ich bei der Gehaltsabrechnung von Minijobbern beachten?
Bei Minijobs gelten besondere Regeln für die Gehaltsabrechnung. Ein Minijob liegt vor, wenn Ihr Mitarbeiter maximal 603 Euro monatlich verdient (Stand 2026). Achten Sie darauf, dass der Stundenlohn mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht. In diesem Fall zahlen Sie als Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale:
- 13 % Krankenversicherung
- 15 % Rentenversicherung
- 2 % Pauschalsteuer
Umlagen für Krankheit und Mutterschutz
Ihr Minijobber zahlt selbst keine Sozialversicherungsbeiträge, es sei denn, er verzichtet nicht auf die Rentenversicherungspflicht. Die Lohnsteuer entfällt bei der Pauschalversteuerung ebenfalls. Wichtig: Sie müssen jeden Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden – nicht bei der Krankenkasse. Eine Lohnsoftware wie Lexware lohn+gehalt übernimmt diese Meldungen automatisch für Sie.
Kann ich eine Gehaltserstellung selbst erstellen?
Grundsätzlich ja. Aber wenn Sie die Abrechnung selbst erstellen, sind Sie jedoch für die vollständige und korrekte Berechnung aller Steuer- und Sozialversicherungsabgaben verantwortlich. Fehler können große Konsequenzen haben.